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   LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 2 AL 20/09   

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https://dejure.org/2011,23973
LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 2 AL 20/09 (https://dejure.org/2011,23973)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2011 - L 2 AL 20/09 (https://dejure.org/2011,23973)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - L 2 AL 20/09 (https://dejure.org/2011,23973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrzeit; Arbeitsablehnung; zweite Ablehnung; zweiter Pflichtverstoß; Gelegenheit zur Verhaltensänderung; Rechtsfolgenbelehrung; Stellenangebot; Sanktionsfolge; Feststellung - Zur Dauer der Sperrzeit nach SGB III nach zweiter Arbeitsablehnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - L 2 AL 20/09
    Die Dauer der Sperrzeit ist auch nicht aufgrund von Erwägungen über die Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht v. 10. Februar 1987, 1 BvL 15/83, BVerfGE 74, 203) der Sperrzeiten einzuschränken.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 AL 2249/14
    Sie sei, ebenso wie das LSG Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 19.05.2011 - L 2 AL 20/09 -, der Auffassung, dass der Wortlaut des § 159 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht verlange, dass sie bereits einen ersten beziehungsweise zweiten Pflichtenverstoß im Sinne einer Sanktionsfolgeentscheidung festgestellt beziehungsweise dem Kläger hierüber in Kenntnis gesetzt haben müsse.

    Dies ergibt sich schon aus dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 159 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Dieser verlangt gerade nicht, dass die Beklagte bereits einen ersten Pflichtenverstoß im Sinne einer Sanktionsfolgeentscheidung festgestellt beziehungsweise den Kläger hierüber in Kenntnis gesetzt haben muss, um bei einem weiteren Pflichtenverstoß von einem "zweiten versicherungswidrigen Verhalten" im Sinne des § 159 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III ausgehen zu dürfen (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2011 - L 2 AL 20/09 - juris).

    Damit eröffnet sich aber die Problematik, dass für eine längere Schwebezeit keine verschärften Sperrzeitentscheidungen möglich wären (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2011 - L 2 AL 20/09 - juris).

    Mithin bedarf es keiner konstituierenden Regelung, auf die eine nochmalige Entscheidung zu einer Sperrzeit erst aufbauen könnte, so dass auch aus diesem Grund die zu § 31 Abs. 3 Satz 3 SGB II in der Fassung bis zum 31.12.2010 ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R - juris Rz. 19) auf die Regelung des § 159 Abs. 4 Satz 1 SGB III nicht zu übertragen ist (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2011 - L 2 AL 20/09 - juris).

    Vorliegend hat aber die Beklagte dem Kläger an drei verschiedenen Tagen drei verschiedene Vermittlungsvorschläge unterbreitet, so dass aus Sicht des Senats eine einschränkende Auslegung des § 159 Abs. 4 Satz 1 SGB III nicht geboten erscheint (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2011 - L 2 AL 20/09 - juris).

  • LSG Hessen, 05.08.2015 - L 6 AL 6/13

    Bei zwei zeitgleich erfolgten Arbeitsablehnungen auf zwei zeitgleich

    Das LSG Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2011, L 2 AL 20/09, juris Rn. 44 ff. zu zwei am 24. März 2005 und am 19. April 2005 unterbreiteten Arbeitsangeboten zutreffend ausgeführt: "Eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung beläuft sich nur bei erstmaligem versicherungswidrigen Verhalten in Form einer Ablehnung von Arbeit nach § 144 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III auf drei Wochen.
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 51/17

    Sperrzeiten wegen Nichtteilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

    Umstritten ist, ob ein zweites versicherungswidriges Verhalten erst dann vorliegen kann, wenn das erstmalige versicherungswidrige Verhalten zuvor durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist (befürwortend Sächsisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2016 - L 3 AL 199/15, juris; SG Kassel, Urteil vom 7. November 2012 - S 7 AL 214/10, juris; Vagolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: September 2014, § 159 Rn. 481; Karmenski, in: Brand, SGB 111, 7. Aufl., § 159 Rn. 167; Winkler, in: Gagel SGB II/SGB III, Stand: März 2018, § 159 SGB III Rn. 369; ablehnend Hessisches LSG, Urteil vom 5. August 2015 - L 6 AL 6/13, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 2 AL 20/09, juris).
  • SG Hamburg, 20.05.2015 - S 44 AL 536/13
    Es fehlt an der durch die Feststellung des Eintritts einer ersten Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung erforderlichen Warnfunktion, die den Kläger hätte veranlassen können, sich auf ein zweites Stellenangebot der Beklagten möglicherweise rechtzeitig zu bewerben (so bereits SG Kassel, Urteil vom 7.11.2012 - S 7 AL 214/10 - Rz. 22 f., juris; SG Berlin, Urteil vom 2.12.2011 - S 58 AL 2403/11, nicht veröffentlicht - jeweils unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 9.11.2011 - B 4 AS 27/10 R; Valgolio in: Hauck/Noftz, § 159 SGB III Rz. 369, Stand 9/14; s.a. Karminski , a.a.O., § 159 Rz. 81; a.A. wohl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.5.2011 - L 2 AL 20/09 - Rz. 45 f., 50, juris).
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