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   LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07   

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https://dejure.org/2010,40528
LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07 (https://dejure.org/2010,40528)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.08.2010 - L 1 R 306/07 (https://dejure.org/2010,40528)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. August 2010 - L 1 R 306/07 (https://dejure.org/2010,40528)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    (3.) nach Artikel 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, zitiert nach juris, Rdnr.19).

    Entgegen der Auffassung des BSG ist der Senat zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potentiell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber: BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O.).

    In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Artikel 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Artikel 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlauf von § 1 Absatz 1 Satz 2 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., S. 12).

    Es bedarf auch keiner verfassungskonformen Auslegung des § 1 Absatz 1 AAÜG, um einen vermeintlichen Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung zu begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    Denn er erfüllte nicht die abstraktgenerellen und zwingenden Voraussetzungen (vgl. dazu Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6) des hier betroffenen Versorgungssystems.

    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in juris).

    Die Bedeutung der damit verbundenen Begriffsbildung in der Wirtschaft der DDR hat das BSG unter Darstellung der Wirtschaftsgeschichte zur Zeit des Erlasses der maßgeblichen Versorgungsnormen herausgearbeitet (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, a.a.O., S. 46 f.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    Ferner ist dem Kläger das Protokoll des Erörterungstermins vom 19. März 2008 in dem Rechtsstreit L 1 R 400/06 übersandt worden.

    Der VEB Starkstromanlagenbau M. war - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 400/06 -) weder ein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie noch war er ein gleichgestellter Betrieb.

    Insbesondere aus der Aussage des dortigen Klägers in dem Verfahren L 1 R 400/06 im Erörterungstermin am 19. März 2008 ergibt sich, dass der VEB Starkstrom-Anlagenbau M. keine Serienfertigung im Sinne der zitierten Rechtsprechung des BSG betrieben hat.

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Artikel 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Artikel 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dort dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BT-Drs. 12/405, S. 113).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BT-Drs 12/405, S. 77).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. -, dokumentiert in juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    Das BSG setzt industriell und serienmäßig wiederkehrend ausdrücklich gleich (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R -, dokumentiert in juris, dort Rdnr. 28).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in juris).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die deutsche Rechtsordnung nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 -, BVerfGE 50, 142, 166).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    Verfassungsrechtlich relevant ist nämlich nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem (z. B. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, dokumentiert in juris, Rdnr. 89).
  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07
    Im Übrigen hat auch die Bundesregierung mehrfach betont, dass das AAÜG nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nur anwendbar sein sollte, wenn eine ausdrückliche Versorgungszusage vorliegt (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BTDrs. 16/11127 vom 28. November 2008; Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Franz-Josef Lersch-Mense auf eine Frage der Abgeordneten Dr. M. B. , BTDrs. 16/13916 vom 21. August 2009).
  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • LSG Hamburg, 29.03.2011 - L 3 R 132/08
    Ebenfalls zutreffend hat es dargestellt, dass nach der durch die Rechtsprechung des BSG vorgenommenen erweiternden verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG, an der dieses trotz teilweiser Kritik durch die Instanzgerichte (vgl. etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. August 2010 - L 1 R 306/07 -, juris) weiterhin festhält (BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 6/09 R -, juris) und der auch der erkennende Senat folgt, auch diejenigen Personen unter den Anwendungsbereich des AAÜG fallen, die auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage nach der am 1. August 1991 gegebenen bundesrechtlichen Rechtslage einen Anspruch auf eine Versorgungszusage gehabt hätten, und ferner, dass ein derartiger - fiktiver - Anspruch von der Erfüllung im Einzelnen dargelegter persönlicher, sachlicher und betrieblicher Voraussetzungen abhängig ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 341/09

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Der VEB Starkstromanlagenbau M. war - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteile vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 400/06 - und vom 19. August 2010 - L 1 R 306/07) weder ein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie noch war er ein gleichgestellter Betrieb.
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