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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06   

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https://dejure.org/2007,6137
LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06 (https://dejure.org/2007,6137)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.06.2007 - L 4 KR 39/06 (https://dejure.org/2007,6137)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - L 4 KR 39/06 (https://dejure.org/2007,6137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachleistungsanspruch eines unter einer genetisch determinierten seltenen Fettstoffwechselerkrankung leidenden Versicherten auf Versorgung mit einem therapeutischen Spezialöl; Verwendbarkeit der Begriffsbestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf "Lorenzo's Öl"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 150 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Auch unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (Az.: 1 BvR 347/98) bestehe aus verfassungsrechtlicher Sicht kein entsprechender Anspruch.

    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25 ff) ist das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit betroffen, wenn der Gesetzgeber Personen einer Pflichtversicherung unterwirft und sie gleichzeitig im Rahmen dieser Zwangsgemeinschaft nicht unerheblich einengt, ohne dass der Versicherte unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung der Rechte und Pflichten des Versicherungsverhältnisses nehmen kann (BVerfGE 115, S. 25, 42 f).

    Daher hat sich die Gestaltung des Leistungsrechts der GKV an der objektiv-rechtlichen Pflicht des Staates zu orientieren, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen (BVerfGE 115, S. 25, 44 f).

    Es erscheint aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, die Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 6. Dezember 2005 (a. a. O) erweiternd auf andere notstandsähnliche Fallkonstellationen auszudehnen, in denen zwar kein akut existenzbedrohliches Krankheitsbild vorliegt, jedoch aus anderen Gründen eine zumindest vergleichbare, "notstandsähnliche" Lage des Versicherten zu bejahen ist.

    Diesen Aspekt hält auch das BVerfG in dem oben genannten Beschluss für verfassungsrechtlich nach wie vor zutreffend und für rechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 115 S. 25, 46).

  • BSG, 04.07.2005 - B 1 KR 101/04 B

    Nicht zugelassene Arzneimittel in der Krankenversicherung, Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) durch den Beschluss vom 4. Juli 2005 (Az.: B 1 KR 101/04 B) gegen die Nichtzulassungsbeschwerde auch bekräftigt.

    Gemäß § 73 AMG darf ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel, auch wenn es in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen ist, nicht in Umlauf gebracht werden, wenn es weder das zentrale noch das dezentrale europarechtliche Anerkennungsverfahren durchlaufen hat (vgl. BSG, Beschluss vom 4.07.2005 - B 1 KR 101/04 B zitiert nach Juris).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat das BSG in seinem Beschluss vom 4. Juli 2005 - B 1 KR 101/04 B den Leistungsanspruch auf dieses Spezialöl nicht in der Sache entschieden, sondern die Nichtzulassungsbeschwerde aus formalen Gründen zurückgewiesen.

  • LSG Hessen, 25.01.2007 - L 8 KR 18/05

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von Lorenzos Öl ab 1.10.2005 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Ferner hat der Senat das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. Januar 2007 (Az.: L 8 KR 18/05) den Beteiligten übersandt und Prof. Dr. R. eine Gutachterliche Stellungnahme vom 26. April 2007 verfassen lassen.

    Entgegen der Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts vom 25.01.2007 - L 8 KR 18/05 kann Lorenzo"s Öl in der vorzunehmenden Abgrenzung zum Arzneimittelbegriff nicht als diätetisches Lebensmittel angesehen werden.

    Wäre dies - entgegen der oben dargestellten Rechtsansicht - der Fall, müsste - wie bereits das Landessozialgericht Hessen im Urteil vom 25. Januar 2007 - L 8 KR 18/05 (zitiert nach www.Sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt hat - eine Verschreibung nach 15.2.5 der AMRL in Fällen der seltenen AMN möglich sein und sich der Streit der Beteiligten "an sich" erübrigen.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2006 - L 11 KR 1438/06

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der Therapie mit "Lorenzos Öl" -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    In diesem Sinne argumentieren in vergleichbaren Fällen auch das LSG Thüringen (Urteil vom 27. September 2004 - L 6 KR 883/02), das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 8. August 2006 - L 11 KR 1438/06) und das SG Dresden (Urteil vom 8. März 2007 - S 18 KR 637/04) jeweils zitiert nach Juris.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung in der Begründung vom Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. Januar 2007 und im Ergebnis von den Urteilen des Thüringer Landessozialgerichts vom 27. September 2004 - L 6 883/02 und Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 8. August 2006 - L 11 KR 1438/06 ab.

  • LSG Thüringen, 27.09.2004 - L 6 KR 883/02
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Das Urteil des Landessozialgerichts Thüringen vom 27. September 2004 (Az.: L 6 KR 883/02), wonach es sich bei dem Spezialöl um ein zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel handele, sei überzeugend.

    In diesem Sinne argumentieren in vergleichbaren Fällen auch das LSG Thüringen (Urteil vom 27. September 2004 - L 6 KR 883/02), das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 8. August 2006 - L 11 KR 1438/06) und das SG Dresden (Urteil vom 8. März 2007 - S 18 KR 637/04) jeweils zitiert nach Juris.

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Nach Auffassung des 1. Senats des BSG scheiden nicht in Deutschland zugelassene Arzneimittel nach § 73 AMG aus dem Leistungskatalog des SGB V aus, wenn sich hieraus für den Versicherten keine Gefahr eines tödlichen Krankheitsverlaufs schon in näherer Zukunft, sondern erst in ganz ferner, noch nicht genau absehbarer Zeit zu konkretisieren droht (vgl. BSG Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R).

    Dies gilt auch für vergleichbare Fälle eines nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R; Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R).

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Diesem Gebot kommt aus verfassungsrechtlicher Sicht eine erhebliche Bedeutung zu, da der Kostenaspekt in den gesetzgeberischen Entscheidungen zum SGB V eine zunehmende Beachtung gefunden hat (BVerfGE 103, 172, 184).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Die Behandlung ohne jede Qualitätskontrolle steht unter dem unkalkulierbaren Risiko etwaiger Gesundheitsschäden, die nicht der Versichertengemeinschaft aufgebürdet werden dürfen (BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Selbst das BSG hat die Seltenheit von Erkrankungen für gesetzlich Versicherte für so entscheidend angesehen - worauf auch das BVerfG hingewiesen hat (BVerfGE 115, S.25, 50 f.) -, dass es einen spezifischen Ausnahmefall vom strengen arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren eingeräumt und einen Leistungsanspruch eines Versicherten nicht bereits wegen einer fehlenden Empfehlung des Bundesausschusses versagt hat (vgl. BSGE 93, 236, 244 ff, sog. Seltenheitsfall in einem Off-Label-Use-Fall).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2007 - L 4 KR 39/06
    Dies kann aber ersichtlich nicht ausreichen, um sich über die gesetzlichen Leistungsrechte des SGB V durch eine sehr weitgehende verfassungskonforme Auslegung hinwegzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 2006 - B 1 KR 3/06 R).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

  • SG Dresden, 08.03.2007 - S 18 KR 637/04

    Verordnung von Lorenzos Öl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 1 KR 422/09
    Doch selbst dann, wenn - erneut zu Gunsten des Klägers - bei einem (inkompletten) Locked-in-Syndrom jedenfalls eine sogenannte notstandsähnliche Situation angenommen würde, die nach der Rechtsprechung einzelner Landessozialgericht den Anwendungsbereich des sogenannten Dezember-Beschlusses ebenfalls eröffnen soll (etwa: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Juni 2007 - L 4 KR 39/06 - LSG Niedersachsen-Bremen, 4. Senat, Beschluss vom 7. März 2011, - L 4 KR 48/11 B ER -), würden jedenfalls die weiteren Voraussetzungen der Rechtsprechung des BVerfG im Fall des Klägers nicht vorliegen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2008 - L 4 KR 8/07
    Damit bleibt auch für die Annahme eines vom Senat bei Lorenzo"s Öl vertretenen notstandsähnlichen Ausnahmefalles (vgl. Urteil vom 20. Juni 2007 - L 4 KR 39/06) kein Raum.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 KR 212/06
    Zu Gunsten der Beklagten kann der Senat dahinstehen lassen, ob sich der Anspruch der Klägerin auch aus einer sog. "notstandsähnlichen Lage" ergeben kann, wie sie in der Rechtsprechung - bisher erst vereinzelt - in Ausweitung des Dezember-Beschlusses des BVerfG bereits angenommen worden ist (vgl. etwa: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.06.2007, L 4 KR 39/06 - ebenfalls für den Arzneimittel-Bereich).
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