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   LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15   

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https://dejure.org/2019,42368
LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15 (https://dejure.org/2019,42368)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.03.2019 - L 2 AL 52/15 (https://dejure.org/2019,42368)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. März 2019 - L 2 AL 52/15 (https://dejure.org/2019,42368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 1 Nr 3 AÜG, § 3 Abs 1 Nr 1 AÜG, § 1b S 1 AÜG, § 1b S 2 Buchst b AÜG, § 10 AÜG
    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Widerruf - Unzuverlässigkeit des Verleihers - illegale Überlassung - Verleih von Baufacharbeitern an Baubetriebe - Verstoß gegen § 1b AÜG - keine Baubetriebseigenschaft - keine veränderte Vertragsgrundlage, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer dauerhaften Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Die von der Klägerin angesprochene Fallschirmlösung nimmt Bezug auf die Entscheidung des BAG vom 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - zitiert nach juris.

    Es trifft zwar zu, dass im Fall eines Scheinwerkvertrages dieser gemäß § 117 Abs. 1 BGB als solcher nichtig wäre, wobei nach § 117 Abs. 2 BGB der Vertrag sodann an den Maßstäben des AÜG zu messen und in Ermangelung der formalen Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 2 AÜG nach § 134 BGB bzw. § 125 Satz 1 BGB nichtig wäre (vgl. BAG Urteil vom 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15, a. a. O, Rn. 17).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 54/15

    Saison-Kurzarbeitergeld - ergänzende Leistung - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Auf Auflage des Berichterstatters im Verfahren L 2 AL 54/15 (betreffend Winterbauleistungen für Dezember 2012 in Bezug auf die Niederlassung P., Verträge, die von den bisher vorgefundenen bis zum Jahr 2012 abwichen, vorzulegen, hat die Klägerin ergänzend vorgetragen und die Anlagenkonvolute 13, 14a, 14, 15 und 16 vorgelegt, welche auch zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht wurden.

    Für weitere Einzelheiten wird auf den Schriftsatz vom 26. März 2018 im Verfahren L 2 AL 54/15 verwiesen.

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen, die mit der reinen Anfechtungsklage angefochten werden, ist immer der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 4/15 R - zitiert nach juris).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2007 - 7 AZR 487/06 - juris).
  • EuGH, 18.06.2015 - C-586/13

    Martin Meat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Insoweit hat auch der EuGH - entgegen der Ansicht der Klägerseite - in der Entscheidung Martin Meat (Urteil vom 18. Juni 2015 - C -586/13 - Rn. 40 zitiert nach juris) nichts wesentlich Neues entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 161/12

    Stundenlohnarbeiten sind auch ohne Stundenzettel zu bezahlen!

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Insofern bedarf es einer nachvollziehbaren Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit und möglichst der Verortung der Tätigkeiten (z. B. Bauteil, Ebene, Achse) (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. August 2013 - 22 U 161/12 - juris).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Der Verleihbetrieb ist ein Dienstleistungsunternehmen und hat den Zweck, Arbeitnehmer anderen Unternehmen zu überlassen (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - juris).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 508/89
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 508/89 -) erkenne an, dass der Werkbesteller dem Werkunternehmer selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen Anweisungen für die Ausführung des Werkes erteilen könne.
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Grundsätzlich endet die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 12 U 125/15

    Arbeitnehmerüberlassung; Vergütung; Wochenarbeitszeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
    Es handelt sich bei dieser Vorschrift um ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB (vgl. OLG Hamm Urteil vom 13. April 2016 - I 12 U 125/15 - juris; Hamann in Schüren/Hamann, AÜG, 5. Aufl., § 1b Rn. 90; J. Ulber in Ulber, AÜG, 5. Aufl., § 1b Rn. 24 m. w. N.).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

  • LSG Sachsen, 14.09.2023 - L 3 AL 41/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Beginn der einjährigen Widerrufsfrist;

    Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. März 2019 (Az.: L 2 AL 52/15) liege bei einem systematischen Verstoß gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in das Baugewerbe eine Ermessensreduzierung auf Null vor und die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sei zu widerrufen.

    Außerdem ist gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) (zur Anwendung der Vorschriften des VwVfG an Stelle der des SGB X: Schüren, a. a. O., § 2 Rdnr. 11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. März 2019 - L 2 AL 52/15 - juris Rdnr. 55; Schlesw.-Holst.

    Im dortigen Fall hatte das Hauptzollamt die Erlaubnisinhaberin mit Schreiben vom 2. Mai 2011 zum Erlass eines Bußgeldbescheides angehört und diesen dann am 31. Mai 2012 erlassen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O., Rdnr. 18 und 20).

    Daraufhin hörte diese ihrerseits die Erlaubnisinhaberin, die dortige Klägerin, mit Schreiben vom 3. August 2012 zum beabsichtigten Widerruf der Erlaubnis an und erließ schließlich am 12. September 2012 den Widerrufsbescheid (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O., Rdnr. 21 und 22).

    Der Widerrufsbescheid vom 12. September 2012 sei "innerhalb der Jahresfrist seit Ablauf der Anhörungsfrist vor Erlass des Bußgeldbescheides" ergangen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O., Rdnr. 92).

    Denn das Gericht darf seine eigenen Erwägungen und neuere Erkenntnisse nicht an die Stelle derjenigen der Verwaltung setzen, und eine Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung scheidet auf Grund des auf die Aufhebung des Verwaltungsakts gerichteten Streitgegenstandes aus (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 4/15 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 4 = juris, jeweils Rdnr. 13; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. März 2019 - L 2 AL 52/15 - juris Rdnr. 59).

  • BSG, 18.03.2020 - B 11 AL 41/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Voraussetzungen einer

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. März 2019 - L 2 AL 52/15 - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 54/15
    Das Verfahren war unter dem Aktenzeichen L 2 AL 52/15 beim Senat anhängig und ist ebenfalls am 21. März 2019 beendet worden.
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