Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38619
LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13 (https://dejure.org/2015,38619)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2015 - L 7 SB 105/13 (https://dejure.org/2015,38619)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2015 - L 7 SB 105/13 (https://dejure.org/2015,38619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine fiktive Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren; Wegfall des Rechtsschutzinteresses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 102 Abs. 2; SGG § 103
    Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX - Rechtsschutzinteresse; Wegfall des Rechtsschutzinteresses; prozessuale Mitwirkungspflichten; Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme; Nichtbetreiben; Zwischenstreit

  • rechtsportal.de

    SGG § 102 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an eine fiktive Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).

    Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).

    Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    So darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Bei der fingierten Klagerücknahme handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Fall des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses (Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum SGGArbGGÄndG, BT-Drucks. 16/7716 S. 19 zu Nr. 17 § 102; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R).

    Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge Ausnahmecharakter der Norm zu beachten (BT-Drucks. 16/7716 S. 19 zu Nr. 17 § 102; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R).

    Der Regelungsgehalt der Parallelvorschrift des § 92 Abs. 2 VwGO sollte in das SGG "übernommen" werden (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R).

    Hiernach müssen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48/84).

    Eine Verletzung der sich aus § 103 SGG ergebenden prozessualen Mitwirkungspflichten kann Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses liefern und tut dies in der Regel dann, wenn das Gericht konkrete Auflagen verfügt hat (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - L 5 AS 217/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - unrechtmäßige Feststellung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Auf die hierzu ergangene Rechtsprechung kann folglich zurückgegriffen werden (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

    Nur wenn beide Voraussetzungen vorliegen, kann von einer willkürfreien, durch Sachgründe gerechtfertigten Beschränkung des Zugangs zum weiteren Verfahren gesprochen werden (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

    § 102 Abs. 2 SGG ist kein Hilfsmittel zur "bequemen Erledigung lästiger Verfahren" oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05, zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Hiernach müssen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48/84).

  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Eine Verletzung der sich aus § 103 SGG ergebenden prozessualen Mitwirkungspflichten kann Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses liefern und tut dies in der Regel dann, wenn das Gericht konkrete Auflagen verfügt hat (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00).

    Stets muss sich daraus aber auch der Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses, also auf ein Desinteresse des Klägers an der weiteren Verfolgung seines Begehrens ableiten lassen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 586/13

    Voraussetzungen der Klagerücknahmefiktion bei unterbliebener Mitwirkungshandlung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Einer Zurückverweisung gemäß § 159 Abs. 1 SGG bedarf es nicht (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juli 2014, L 5 AS 586/13 m.w.N.).

    Die Kostenentscheidung bleibt der erstinstanzlichen Entscheidung vorbehalten, da der Fortsetzungsstreit kein Rechtsmittel ist, sondern ein Zwischenstreit im eigentlichen Streitverfahren (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juli 2014, L 5 AS 586/13; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; SächsLSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09; abweichend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2013 - L 5 KR 605/12).

  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr betrieben, wenn er innerhalb der Drei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 259/86; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 40/05

    Voraussetzungen für eine Betreibensaufforderung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    § 102 Abs. 2 SGG ist kein Hilfsmittel zur "bequemen Erledigung lästiger Verfahren" oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05, zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 259.86

    Asylverfahren - Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens - Nichtbetreiben des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr betrieben, wenn er innerhalb der Drei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 259/86; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05).
  • LSG Bayern, 08.12.2009 - L 5 R 884/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - fiktive Klagerücknahme - Betreibensaufforderung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 SB 105/13
    Die Betreibensaufforderung muss sich dabei hinreichend konkret auf bestimmte verfahrensfördernde Handlungen beziehen, die der Kläger vorzunehmen hat (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Dezember 2009 - L 5 R 884/09).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2012 - L 2 AS 132/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - keine Anwendung der Beschränkung gem §

  • LSG Sachsen, 28.02.2013 - L 7 AS 523/09
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 605/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung:

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 12 R 254/15
    Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge Ausnahmecharakter der Norm zu beachten (vgl. u.a. BVerfG, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.4.2015 - L 7 SB 105/13 sowie Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 102 Rn. 8a m.zahlr.w.N.).

    Damit aber stellt sich die vom SG in der Mitteilung vom 12.8.2015 angenommene Rücknahmefiktion als unzulässige Sanktion für einen Verstoß gegen eine nach seiner Ansicht gebotene Mitwirkungsobliegenheit der Klägerin dar; die sachlichen Voraussetzungen des § 102 Abs. 2 SGG liegen indes nicht vor (vgl. dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.4.2015, a.a.O.).

    Das Klageverfahren ist mangels Eintritts der Klagerücknahmefiktion noch beim SG anhängig und durch dieses fortzuführen; einer Zurückverweisung gem. § 159 Abs. 1 SGG bedarf es nicht (LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.4.2015, a.a.O., m.w.N.).

    Die Kostenentscheidung bleibt der erstinstanzlichen Entscheidung vorbehalten, da der Fortsetzungsstreit kein Rechtsmittel ist, sondern ein Zwischenstreit im eigentlichen Streitverfahren (so auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.2.2015 - L 7 R 292/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.4.2015 - L 7 SB 105/13; Urt. v. 17.7.2014 - L 5 AS 586/13; Urt. v. 30.8.2012 - L 2 AS 132/12; LSG Sachsen, Urt. v. 28.2.2013 - L 7 AS 523/09; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.1.2013 - L 9 AL 173/11; abweichend: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.4.2013 - L 5 KR 605/12).

  • LSG Bayern, 13.07.2016 - L 6 R 149/16

    Keine Beendigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahmefiktion

    Infolge der nicht eingetretenen Beendigung durch Klagerücknahmefiktion ist das Klageverfahren weiterhin am SG rechtshängig i. S.v. § 94 SGG, so dass eine Zurückverweisung gemäß § 159 Abs. 1 SGG in die Ausgangsinstanz entbehrlich ist (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.04.2015, Az.: L 7 SB 105/13 m. w. N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - L 5 AS 412/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - fehlende Klagebegründung

    Deshalb würde die bloße Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils ohne den zusätzlichen Ausspruch der Zurückverweisung nicht dazu führen, dass der Rechtsstreit vor dem SG fortzusetzen wäre (a.A.: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12 -, juris; Urteil vom 21. April 2015 - L 7 SB 105/13 -, juris Rn. 23; Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09 -, juris Rn. 27 m.w.N.; ebenso noch das Urteil des Senats vom 17. Juli 2014 - L 5 AS 586/13 -, juris Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht