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   LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04   

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https://dejure.org/2005,15762
LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04 (https://dejure.org/2005,15762)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.07.2005 - L 1 RA 240/04 (https://dejure.org/2005,15762)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - L 1 RA 240/04 (https://dejure.org/2005,15762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter für Krankenpflege im Beitrittsgebiet - Krankenpflegehelfer - Angelernter - Mehrstufenschema

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf Zeit; Maßgeblichkeit des bisherigen Berufes für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit des Versicherten; Notwendigkeit der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit; Beurteilung der sozialen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verweisbarkeit einer Krankenpflegehelferin beim Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04
    Sozial zumutbar sind grundsätzlich nur Tätigkeiten der im Verhältnis zum bisherigen Beruf gleichen oder nächst niederen Stufe (vgl. BSG v. 12.9.91 - 5 RJ 34/90 -, SozR 3-2200 § 1246, Nr. 17, S. 65, m.w.N.; v. 22.2.90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2, S. 9).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04
    Dabei sind im Falle der Klägerin folgende Stufen abzugrenzen: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren (Stufe 2); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3; zu der Stufenfolge: BSG, Urt. v. 29.7.04, B 4 RA 5/04 R, zit. nach Juris).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04
    Sind sie hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs dafür maßgebend, auf welche Tätigkeiten die Versicherten verwiesen werden können (vgl. etwa Urt. des 4. Senats des BSG v. 24.1.94, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41, S. 169, und des 13. Senats des BSG v. 16.11.00, SozR 3-2600 § 43 Nr. 23, S. 78, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04
    Dem unteren Bereich sind alle Tätigkeiten mit einer regelmäßigen (auch betrieblichen) Ausbildungs- oder Anlernzeit von 3 bis 12 Monaten und dem oberen Bereich dementsprechend die Tätigkeiten mit einer Ausbildungs- oder Anlernzeit von über 12 bis zu 24 Monaten zuzuordnen (vgl. Urt. des 13. Senats des BSG v. 29.3.94, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04
    Sind sie hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs dafür maßgebend, auf welche Tätigkeiten die Versicherten verwiesen werden können (vgl. etwa Urt. des 4. Senats des BSG v. 24.1.94, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41, S. 169, und des 13. Senats des BSG v. 16.11.00, SozR 3-2600 § 43 Nr. 23, S. 78, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 34/89

    Verweisbarkeit bei Angestelltenberufen bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04
    Sozial zumutbar sind grundsätzlich nur Tätigkeiten der im Verhältnis zum bisherigen Beruf gleichen oder nächst niederen Stufe (vgl. BSG v. 12.9.91 - 5 RJ 34/90 -, SozR 3-2200 § 1246, Nr. 17, S. 65, m.w.N.; v. 22.2.90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2, S. 9).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - L 1 RA 240/04
    Dabei ist nicht unbedingt auf die letzte Berufstätigkeit abzustellen, sondern auf diejenige, die bei im Wesentlichen ungeschwächter Arbeitskraft nicht nur vorübergehend eine nennenswerte Zeit ausgeübt wurde (vgl. BSG, Urt. v. 30.10.85, SozR 2200 § 1246 Nr. 130 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - L 4 R 35/07

    Aufhebung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Die Klägerin ist auf die Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar, soweit diese ihren gesundheitlichen Kräften entsprechen (vgl. auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juli 2005, L 1 RA 240/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2006 - L 1 RA 331/04
    Im Falle der Klägerin sprechen für die ursprüngliche und fortdauernde Zuordnung zum unteren Bereich der angelernten Angestellten die Kürze der Ausbildung (vgl. die Urteile des Senats in Parallelfällen vom 22. März 2002, Az: L 1 RA 149/01 und vom 24. August 2005, Az: L 1 RA 290/04 zur Krankenpflegehelferin als Angelernte im unteren Bereich ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juli 2005, L 1 RA 240/04, LSG Bayern, Urteil vom 18. Dezember 2003, L 1 RA 251/00), ferner das Erreichen der höheren Vergütungsgruppe nicht aufgrund qualitativer Merkmale, sondern allein aufgrund des - keinen weitergehenden Berufsschutz vermittelnden - Bewährungsaufstiegs sowie die gleich bleibenden inhaltlichen Anforderungen an die Tätigkeit (siehe nochmals: LSG Bayern, aa0).
  • SG Osnabrück, 20.09.2007 - S 11 R 684/05
    Für Arbeitnehmer dieser Berufsgruppe mit noch vollschichtigem Leistungsvermögen ohne atypische Leistungsbeschränkungen wie die Klägerin ist der Arbeitsmarkt indessen als offen anzusehen, ohne das es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit bedürfte (vgl. dazu z. B. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juli 2005 - L 1 RA 240/04).
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