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   LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,24961
LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15 B ER (https://dejure.org/2015,24961)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.08.2015 - L 5 AS 432/15 B ER (https://dejure.org/2015,24961)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. August 2015 - L 5 AS 432/15 B ER (https://dejure.org/2015,24961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit einer Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit einer Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungsberechtigte können auf vorzeitige Altersrente verwiesen werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15
    Hieraus schließen die Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend, dass sowohl die Stellung des Antrags anstelle des Leistungsempfängers als auch die Aufforderung, einen derartigen Antrag zu stellen, im Ermessen des Leistungsträgers stehen (so auch ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 29. April 2015, L 5 AS 131/15 B ER, LSG Sachsen, Beschluss vom 28. August 2014, L 7 AS 836/14 B ER; zur Aufforderung zur Antragstellung auch: Bundessozialgericht, Urteil vom 19. August 2015, B 14 AS 1/15 R, nur als Terminsbericht Nr. 38/15 vorliegend).
  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R

    Unangekündigte Außenprüfung - Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15
    Denn eine Ermessensausübung ist nur bis zum Ende des Vorverfahrens zulässig (BSG, Urteil vom 1. März 2011, B 7 AL 2/10 R (14)).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2015 - L 5 AS 42/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - keine Anordnung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15
    Die Gründe für eine Unbilligkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente seien abschließend in der UnbilligkeitsV geregelt (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Mai 2015, L 5 AS 42/15 B ER).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15
    Das Gesetz unterstellt aber den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern als nur im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers hin in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1/94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • LSG Sachsen, 28.08.2014 - L 7 AS 836/14
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15
    Hieraus schließen die Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend, dass sowohl die Stellung des Antrags anstelle des Leistungsempfängers als auch die Aufforderung, einen derartigen Antrag zu stellen, im Ermessen des Leistungsträgers stehen (so auch ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 29. April 2015, L 5 AS 131/15 B ER, LSG Sachsen, Beschluss vom 28. August 2014, L 7 AS 836/14 B ER; zur Aufforderung zur Antragstellung auch: Bundessozialgericht, Urteil vom 19. August 2015, B 14 AS 1/15 R, nur als Terminsbericht Nr. 38/15 vorliegend).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15
    Das Gesetz unterstellt aber den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern als nur im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers hin in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1/94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - L 2 AS 520/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2015 - L 5 AS 432/15
    Unabhängig vom Vorliegen von Unbilligkeitsgründen müsse im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden, wie sich die vorzeitige Rentenantragstellung wirtschaftlich auswirken werde (Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2014, L 2 AS 520/14 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.05.2016 - L 5 AS 168/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Im Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (L 5 AS 432/15 B ER) wies der Senat mit Teilbeschluss vom 29. Juli 2015 die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts vom 3. Juni 2015 zurück, soweit dieses die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 28. April 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2015 (vollständige Leistungsentziehung der bewilligten Leistungen ab 1. Mai 2015) angeordnet und dem Antragsgegner aufgegeben hatte, dem Antragsteller ab Mai 2015 die mit Bescheid vom 22. Januar 2015 bewilligten Leistungen auszuzahlen.

    Dass § 12a Satz 1 SGB II auch den Antragsteller verpflichtet, eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen, hat der Senat bereits ausführlich im Beschluss vom 21. August 2015 (L 5 AS 432/15 B ER) dargelegt.

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