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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10 B ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10 B ER (https://dejure.org/2010,15785)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.03.2010 - L 8 SO 3/10 B ER (https://dejure.org/2010,15785)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. März 2010 - L 8 SO 3/10 B ER (https://dejure.org/2010,15785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 42 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 12, § 32 Abs 5 S 1 SGB 12, § 32 Abs 5 S 4 SGB 12, § 12 Abs 1c S 5 VAG, § 12 Abs 1c S 6 Halbs 1 VAG
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung - Deckungslücke - Anspruch auf menschenwürdiges Existenzminimum - verfassungskonforme Auslegung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Mehrere Landessozialgerichte haben einen Anspruch des Hilfebedürftigen auf volle Übernahme der von ihm geschuldeten Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bejaht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris, Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris; vgl. zu § 26 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchendes - SGB II): LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010 - L 34 AS 2001/09 B - juris).

    Im Rahmen der summarischen Prüfung ist nicht abschließend zu klären, ob aus § 12 Abs. 1c Satz 6 Halbs. 2 VAG eine Regelung zu entnehmen ist, die geeignet ist, den Anspruch eines Hilfebedürftigen im Sinne des § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII näher zu konkretisieren (verneinend insoweit z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 165/09 B ER - juris).

    Gründe für die Annahme, dass die Anrufung des zuständigen Gerichts unzumutbar sein könnte, sind nicht erkennbar (a.A. unter Hinweis auf die Kostenpflicht z.B.: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris) Dem Ast. steht im Übrigen bei einem vertragswidrigen Verhalten eines Versicherungsunternehmens die Möglichkeit offen, sich an die entsprechenden Aufsichtsbehörden zu wenden.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Die weitere Gesetzesentwicklung kann nach dem Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 (- 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - NJW 2010, 505 ff.), in welchem dem Gesetzgeber ein Auftrag zur Überprüfung der Bedarfssätze für Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII erteilt wurde, für den Zeitraum bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht prognostiziert werden.

    Aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) lässt sich ableiten, dass dem Hilfebedürftigen insgesamt finanzielle Mittel in existenzsichernder Höhe zu gewähren sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O. S. 507).

    Da das Gleichbehandlungsgebot keinen den Maßstab der Existenzsicherung weiter konkretisierenden Gehalt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O., S. 509), ist es näher liegend, darauf zurückzugreifen, in welchem Umfang der Regelsatz in anderen Leistungsbereichen gekürzt werden kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09

    Sozialhilfe - Auslegung des Begriffs der Angemessenheit der Aufwendungen gem § 32

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Soweit teilweise in der Rechtsprechung eine fehlende Bestimmtheit dieser Regelung beanstandet wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris), betrifft dies nicht den Fall einer nach Feststellung eines Ruhens der Leistungsansprüche eingetretene Hilfebedürftigkeit.

    Mehrere Landessozialgerichte haben einen Anspruch des Hilfebedürftigen auf volle Übernahme der von ihm geschuldeten Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bejaht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris, Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris; vgl. zu § 26 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchendes - SGB II): LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010 - L 34 AS 2001/09 B - juris).

    Im Rahmen der summarischen Prüfung ist nicht abschließend zu klären, ob aus § 12 Abs. 1c Satz 6 Halbs. 2 VAG eine Regelung zu entnehmen ist, die geeignet ist, den Anspruch eines Hilfebedürftigen im Sinne des § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII näher zu konkretisieren (verneinend insoweit z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 165/09 B ER - juris).

  • LSG Hessen, 14.12.2009 - L 7 SO 165/09

    Sozialhilfe - Kostenübernahme von Beiträgen für private Kranken- und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Mehrere Landessozialgerichte haben einen Anspruch des Hilfebedürftigen auf volle Übernahme der von ihm geschuldeten Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bejaht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris, Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris; vgl. zu § 26 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchendes - SGB II): LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010 - L 34 AS 2001/09 B - juris).

    Gründe für die Annahme, dass die Anrufung des zuständigen Gerichts unzumutbar sein könnte, sind nicht erkennbar (a.A. unter Hinweis auf die Kostenpflicht z.B.: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris) Dem Ast. steht im Übrigen bei einem vertragswidrigen Verhalten eines Versicherungsunternehmens die Möglichkeit offen, sich an die entsprechenden Aufsichtsbehörden zu wenden.

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Der Rechtsprechung des BVerfG ist insbesondere ein Anspruch auf vollumfängliche Prüfung der Rechtssache zur Gewährleistung einer vollwertigen medizinischen Versorgung bei besonders schweren Erkrankungen zu entnehmen (vgl. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236 f.).

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22. November 2002, a.a.O., S. 1236 und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22. November 2002, a.a.O., S. 1236 und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2010 - L 34 AS 2001/09

    Aufwendungen zur privaten Kranversicherung; Folgenabwägung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Mehrere Landessozialgerichte haben einen Anspruch des Hilfebedürftigen auf volle Übernahme der von ihm geschuldeten Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bejaht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B - juris und Beschluss vom Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B - juris, Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B ER - juris; vgl. zu § 26 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchendes - SGB II): LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2010 - L 34 AS 2001/09 B - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 216/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Das bedeutet gleichzeitig, dass es an einem Anordnungsgrund fehlt, wenn die vermutliche Zeitdauer des Hauptsacheverfahrens keine Gefährdung für die Rechtsverwirklichung und -durchsetzung bietet, wenn also dem Ast. auch mit einer späteren Realisierung seines Rechts geholfen ist (vgl. z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Januar 2010 - L 5 AS 216/09 B ER - juris).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für eine Forderung, sind entsprechende Aufwendungen nicht angemessen (vgl. zu § 22 Abs. 1 SGB II: BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - BSGE 102, 274, 276 f.).
  • OLG Rostock, 20.10.2009 - 5 W 55/09

    Prozesskostenhilfe: Übernahmeschuld der "armen" Partei bei vergleichsweise

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10
    Soweit der Rechtsschutzsuchende nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, effektiven Rechtsschutz vor einem Zivilgericht in Anspruch zu nehmen, sieht die ZPO die Gewährung von Prozesskostenhilfe als besondere Form der Sozialhilfe (vgl. hierzu z.B. Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 5 W 55/09 - juris) vor.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht -

  • SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09

    Sozialhilfe - aufstockende Gewährung von Blindenhilfe zum Landesblindengeld -

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

  • LSG Bayern, 29.01.2010 - L 16 AS 27/10

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für die private Kranken-

  • LSG Hamburg, 01.02.2007 - L 6 R 93/06

    Überprüfung nach § 44 SGB X nach Klagerücknahme und Teilanerkenntnis im

  • BSG, 18.01.1961 - 11 RV 1020/60
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - L 2 AS 16/10

    Hartz IV und private Krankenversicherung

    Soweit das private Versicherungsunternehmen seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen sollte, hält es der Senat für zumutbar, den Antragsteller auf den hierfür geeigneten vorläufigen Rechtsschutz bei den ordentlichen Gerichten zu verweisen (vgl. auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010, Az. L 8 SO 3/10 B ER; SG Dresden, Beschluss vom 11. Februar 2010, Az. S 21 AS 438/10 ER - Juris; a.A. SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. Oktober 2009, Az. S 31 AS 174/09 ER - Juris, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009, Az. L 2 SO 2529/09 ER-B - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2010 - L 8 SO 28/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme von Beiträgen zur privaten

    Das VAG verfolge einen anderen Zweck als die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Beziehern von Sozialleistungen und den Sozialleistungsbehörden, nämlich die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung seien (vgl zum Vorstehenden: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 SO 2529/09 - FEVS 61, Seite 183; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 7 SO 165/09 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - L 9 B 49/09 SO ER -, vorgenannte Entscheidungen sämtlich eine Deckelung nach § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG; zweifelnd bzw. offen gelassen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010 - L 20 SO 114/10 B ER -, sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010 - L 8 SO 3/10 B ER - Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, info also 2009, Seite 153, 157f 12 Abs. 1c Satz 6 VAG >; aktuell zum Meinungsstand Bastians-Osthaus, Empfänger/innen von Transferleistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung - ein fortdauerndes Trauerspiel, NDV 2010, Seite 154ff, und Specker, Schuldenfalle private Kranken- und Pflegeversicherung - Zur Deckungslücke bei den Beiträgen privat krankenversicherter Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII, ZFSH SGB 2010, Seite 212, 218f; alle jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2011 - L 8 SO 113/10
    Das VAG verfolge einen anderen Zweck als die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Beziehern von Sozialleistungen und den Sozialleistungsbehörden, nämlich die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung seien (vgl zum Vorstehenden: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 L 2 SO 2529/09 FEVS 61, Seite 183; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 L 7 SO 165/09 B ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 L 9 B 49/09 SO ER , vorgenannte Entscheidungen sämtlich eine Deckelung nach § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG ablehnend; zweifelnd bzw. offen gelassen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010 L 20 SO 114/10 B ER , sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010 L 8 SO 3/10 B ER ; Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, info also 2009, Seite 153, 157f (keine Deckelung des § 32 Abs. 5 SGB XII durch § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG ); aktuell zum Meinungsstand Bastians-Osthaus, Empfänger/innen von Transferleistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung ein fortdauerndes Trauerspiel, NDV 2010, Seite 154ff, und Spekker, Schuldenfalle private Kranken- und Pflegeversicherung Zur Deckungslücke bei den Beiträgen privat krankenversicherter Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII, ZFSH SGB 2010, Seite 212, 218f; alle jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 8 SO 18/10
    Das VAG verfolge einen anderen Zweck als die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Beziehern von Sozialleistungen und den Sozialleistungsbehörden, nämlich die staatliche Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung seien (vgl zum Vorstehenden: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2009 L 2 SO 2529/09 FEVS 61, Seite 183; Hessisches LSG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 L 7 SO 165/09 B ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2009 L 9 B 49/09 SO ER , vorgenannte Entscheidungen sämtlich eine Deckelung nach § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG; zweifelnd bzw. offen gelassen LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2010 L 20 SO 114/10 B ER , sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010 L 8 SO 3/10 B ER ; Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, info also 2009, Seite 153, 157f (keine Deckelung des § 32 Abs. 5 SGB XII durch § 12 Abs. 1c Satz 6 VAG ); aktuell zum Meinungsstand Bastians-Osthaus, Empfänger/innen von Transferleistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung ein fortdauerndes Trauerspiel, NDV 2010, Seite 154ff, und Spekker, Schuldenfalle private Kranken- und Pflegeversicherung Zur Deckungslücke bei den Beiträgen privat krankenversicherter Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII, ZFSH SGB 2010, Seite 212, 218f; alle jeweils mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.05.2020 - L 7 SO 1083/20
    Damit ist eine Leistungspflicht aus dem Versicherungsverhältnis des Antragstellers mit seiner Krankenversicherung für den Zeitraum des fortbestehenden Leistungsverhältnisses sichergestellt (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2010 - L 8 SO 3/10 B ER - juris Rdnr. 33).
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