Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 - L 7 VE 12/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 1 S 1 OEG, § 1 Abs 2 Nr 1 OEG, § 10a Abs 1 S 2 OEG, § 1 Abs 3 BVG, DOHG
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - DDR-Doping - Verabreichung von anabolen Steroiden an jugendliche Sportler - spätere Gesundheitsschäden - ursächlicher Zusammenhang - sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitwirkung an einer erforderlichen (weiteren) medizinischen Aufklärung des Sachverhalts in einem Verfahren nach dem OEG (hier: wegen "DDR-Dopingschäden"); Objektive Beweislast für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts bei irriger Rechtsauffassung des Bürgers (hier: ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 3/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 - L 7 VE 12/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 - L 7 VE 12/15
Die bloße Möglichkeit einer Tatsache reicht nicht aus, um die Beweisanforderungen zu erfüllen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris; Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R, juris; Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B, juris). - BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R
Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 - L 7 VE 12/15
Die bloße Möglichkeit einer Tatsache reicht nicht aus, um die Beweisanforderungen zu erfüllen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris; Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R, juris; Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B, juris). - BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 - L 7 VE 12/15
Die bloße Möglichkeit einer Tatsache reicht nicht aus, um die Beweisanforderungen zu erfüllen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris; Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R, juris; Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B, juris). - SG Berlin, 27.09.2013 - S 181 VG 167/07
Entschädigungsrente für DDR-Dopingopfer
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 - L 7 VE 12/15
Deshalb kann die Frage, ob bei der Gabe von Dopingmitteln die für den tätlichen Angriff nach § 1 Abs. 1 OEG vorausgesetzte "feindliche Willensrichtung" des Täters (hier: in der Regel des Trainers) vorliegt oder nachzuweisen ist, dahinstehen (so auch SG B., Urteil vom 27. September 2013 - S 181 VG 167/07, juris). - BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2017 - L 7 VE 12/15
Obwohl es hinsichtlich der Kausalität nicht des Vollbeweises im engeren Sinne bedarf, sondern eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreichend ist, liegt auch insoweit die objektive Beweislast bei der Klägerin, d. h., sie trägt das Risiko bzw. den Nachteil, dass sich eine Tatsache (oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit) nicht beweisen und feststellen lässt (non liquet; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R, juris).
- LSG Thüringen, 21.09.2023 - L 5 VE 920/19 Aber selbst wenn man eine Schädigungsfolge im Sinne des Opferentschädigungsrechts dann bejahte, wenn der Kläger nur durch die Gabe anaboler Steroide eine körperliche Leistungsfähigkeit erreicht hätte, die es ihm überhaupt ermöglicht hat, die in Rede stehenden Trainingsintensitäten zu absolvieren (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. März 2017 - L 7 VE 12/15 - Rdnr. 73), ergibt sich hier kein anderes Resultat.
- SG Gotha, 28.05.2019 - S 3 VE 4329/15 Aber selbst wenn man eine Schädigungsfolge im Sinne des Opferentschädigungsrechts dann bejahte, wenn der Kläger nur durch die Gabe anaboler Steroide eine körperliche Leistungsfähigkeit erreicht hätte, die es ihm überhaupt ermöglicht hat, die in Rede stehenden Trainingsintensitäten zu absolvieren (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. März 2017 - L 7 VE 12/15 - Rdnr. 73), ergibt sich hier kein anderes Resultat.