Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 43 SGB 6, § 43 Abs 1 SGB 6, § 240 Abs 2 SGB 6
Verweisbarkeit einer Bedienkraft bzw. eines angestellten Gastwirts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stendal, 17.12.2007 - S 6 RA 88/04
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R
Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08
Auf welche Berufstätigkeiten ein Versicherter nach seinem fachlichen und gesundheitlichen Leistungsvermögen noch zumutbar verwiesen werden kann, beurteilt das BSG nach einem von ihm entwickelten Mehrstufenschema (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R - juris).Dabei werden folgende Stufen unterschieden: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren (Stufe 2); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3) und weitere hier nicht in Betracht kommende Stufen mit höheren Qualifikationsanforderungen (zu diesen Stufen: BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R - juris).
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08
Das Restleistungsvermögen des Klägers reichte vielmehr noch für körperlich leichte Verrichtungen im Wechsel der drei Körperhaltungen wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. aus (vgl. die Aufzählung in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, Rdnr. 34, juris). - BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90
Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08
Sozial zumutbar sind grundsätzlich nur Tätigkeiten der im Verhältnis zum bisherigen Beruf gleichen oder nächst niederen Stufe (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
- BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R
Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08
Sind sie hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs dafür maßgebend, auf welche Tätigkeiten die Versicherten verwiesen werden können (vgl. BSG…, Urteil vom 24. Januar 1994 - 4 RA 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23, S. 78). - BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93
Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08
Sind sie hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs dafür maßgebend, auf welche Tätigkeiten die Versicherten verwiesen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 4 RA 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41;… Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23, S. 78). - BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84
Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08
Dabei ist nicht unbedingt auf die letzte Berufstätigkeit abzustellen, sondern auf diejenige, die bei im Wesentlichen ungeschwächter Arbeitskraft nicht nur vorübergehend eine nennenswerte Zeit ausgeübt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 53/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 130). - BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93
Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 66/08
Dem unteren Bereich sind alle Tätigkeiten mit einer regelmäßigen (auch betrieblichen) Ausbildungs- oder Anlernzeit von 3 bis 12 Monaten und dem oberen Bereich dementsprechend die Tätigkeiten mit einer Ausbildungs- oder Anlernzeit von über 12 bis zu 24 Monaten zuzuordnen (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).