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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06   

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https://dejure.org/2009,27344
LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06 (https://dejure.org/2009,27344)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.2009 - L 1 R 400/06 (https://dejure.org/2009,27344)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 400/06 (https://dejure.org/2009,27344)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Artikel 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Artikel 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, zitiert nach juris, RdNr 19).

    Entgegen der Auffassung des BSG ist der Senat zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potentiell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber: BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O.).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlauf von § 1 Absatz 1 Satz 2 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a.a.O., Seite 12).

    b) Es bedarf auch keiner verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG, um einen vermeintlichen Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung zu begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Denn er erfüllte nicht die abstrakt-generellen und zwingenden Voraussetzungen (vgl. dazu Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6) des hier betroffenen Versorgungssystems.

    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in juris).

    Die Bedeutung der damit verbundenen Begriffsbildung in der Wirtschaft der DDR hat das BSG unter Darstellung der Wirtschaftsgeschichte zur Zeit des Erlasses der maßgeblichen Versorgungsnormen herausgearbeitet (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, a.a.O., S. 46 f.).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    a) In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Artikel 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Artikel 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31.01 R -, a.a.O., Seite 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dort dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BT-Drs. 12/405, S. 113).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BT-Drs 12/405, Seite 77).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. -, dokumentiert in Juris, RdNr 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., RdNr 45):.

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in juris).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die deutsche Rechtsordnung nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 -, BVerfGE 50, 142, 166).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Das BSG setzt industriell und serienmäßig wiederkehrend ausdrücklich gleich (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R -, dokumentiert in juris, dort RdNr. 28).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Verfassungsrechtlich relevant ist nämlich nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem (z. B. BVerfG, Beschluss vom 13. März2007 - 1 BvF 1/05 -, dokumentiert in Juris, RdNr 89).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.10.2009 - L 1 R 400/06
    Vielmehr ist eine Auslegung gegen den klaren Wortlaut einer Gesetzesnorm nicht möglich (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 10 EG 1/08 R -, RdNr 19).
  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Nach den Einlassungen des Klägers im Verfahren L 1 R 400/06 habe deren Herstellung individuell nach den jeweils im Einzelfall vorgegebenen Unterlagen erfolgen müssen.

    Die vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Verfahren L 1 R 400/06 und L 1 R 162/07 enthielten widersprüchliche Sachverhalte.

    Andererseits habe das LSG festgestellt, dass nach der Aussage des Klägers im Verfahren L 1 R 400/06 die in Taktstraßen hergestellten Schaltschränke individuell nach den jeweils im Einzelfall vorgegebenen Unterlagen anzupassen gewesen seien.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 341/09

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dies ergebe sich aus dem Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung vom 19. März 2008 in einem Parallelverfahren des Senats (Az. L 1 R 400/06), wonach Einschübe in die Schaltschränke eingebaut worden seien.

    Der Senat hat den Kläger darauf hingewiesen, er habe in einem Parallelverfahren bereits entschieden, dass der VEB Starkstromanlagenbau weder ein volkseigener Produktionsbetrieb noch ein diesem gleichgestellter Betrieb gewesen sei und hierzu das Urteil übersandt (Urteil vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 400/06).

    Der VEB Starkstromanlagenbau M. war - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteile vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 400/06 - und vom 19. August 2010 - L 1 R 306/07) weder ein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie noch war er ein gleichgestellter Betrieb.

    Insbesondere aus der Aussage des Klägers in dem Verfahren L 1 R 400/06 im Erörterungstermin am 19. März 2008 ergibt sich, dass der VEB Starkstrom-Anlagenbau M. keine Serienfertigung im Sinne der zitierten Rechtsprechung des BSG betrieben hat.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2010 - L 1 R 306/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Ferner ist dem Kläger das Protokoll des Erörterungstermins vom 19. März 2008 in dem Rechtsstreit L 1 R 400/06 übersandt worden.

    Der VEB Starkstromanlagenbau M. war - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 22. Oktober 2009 - L 1 R 400/06 -) weder ein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie noch war er ein gleichgestellter Betrieb.

    Insbesondere aus der Aussage des dortigen Klägers in dem Verfahren L 1 R 400/06 im Erörterungstermin am 19. März 2008 ergibt sich, dass der VEB Starkstrom-Anlagenbau M. keine Serienfertigung im Sinne der zitierten Rechtsprechung des BSG betrieben hat.

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