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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - L 5 AS 648/18 B   

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https://dejure.org/2018,51123
LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - L 5 AS 648/18 B (https://dejure.org/2018,51123)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.11.2018 - L 5 AS 648/18 B (https://dejure.org/2018,51123)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. November 2018 - L 5 AS 648/18 B (https://dejure.org/2018,51123)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.08.1998 - VII B 3/98

    Einfuhrumsatzsteuer - Säumniszuschlag - Vollstreckungskosten - Erlaß aus

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - L 5 AS 648/18
    Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen sozialgerichtlichen Beschlusses und kann somit auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (vgl. zur Nachreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: BFH, Beschluss vom 11. August 1998, VII B 3/98 (10), Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. März 2002, 3 Ta 22/02 (8 - 11), Juris; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 4 W 212/12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2002 - 3 Ta 22/02

    Prozeßkostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - L 5 AS 648/18
    Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen sozialgerichtlichen Beschlusses und kann somit auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (vgl. zur Nachreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: BFH, Beschluss vom 11. August 1998, VII B 3/98 (10), Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. März 2002, 3 Ta 22/02 (8 - 11), Juris; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 4 W 212/12).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - L 5 AS 648/18
    Sie hat folglich die hinreichende Erfolgsaussicht anhand konkret zu bezeichnender und darzulegender Tatsachen schlüssig und substantiiert unter Angabe der Beweismittel aufzuzeigen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 14. April 2010, 1 BvR 362/10, Juris).
  • OLG Celle, 20.12.2012 - 4 W 212/12

    Zulässigkeit neuen Vorbringens im Verfahren über die Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - L 5 AS 648/18
    Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen sozialgerichtlichen Beschlusses und kann somit auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (vgl. zur Nachreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: BFH, Beschluss vom 11. August 1998, VII B 3/98 (10), Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. März 2002, 3 Ta 22/02 (8 - 11), Juris; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 4 W 212/12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2014 - L 2 AS 1029/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - fehlende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2018 - L 5 AS 648/18
    Ihr Inhalt muss jedoch bei der Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht unbeachtet bleiben, wenn - wie hier - die Klage überhaupt nicht begründet worden ist (a.A. 2. Senat des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, L 2 AS 1029/13 B (13), Juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2020 - L 8 AS 199/18

    Voraussetzungen der Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Insbesondere ergibt sich daraus keine Verpflichtung der Gerichte, ohne konkrete Anhaltspunkte, quasi "ins Blaue" hinein, Ermittlungen hinsichtlich des Streitgegenstands anzustellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. November 2018 - L 5 AS 648/18 B -, Rdnr. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - L 5 AS 216/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe -

    Diese muss bei der Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht unbeachtet bleiben, wenn - wie hier - die Klage überhaupt nicht begründet worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 22. November 2018, L 5 AS 648/18 B).
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