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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08   

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LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08 (https://dejure.org/2011,22606)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.06.2011 - L 1 R 362/08 (https://dejure.org/2011,22606)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - L 1 R 362/08 (https://dejure.org/2011,22606)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    in ein Versorgungssystem einbezogen waren (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, zitiert nach juris, Rdnr.19).

    Der Senat ist zum einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R -, dokumentiert in juris, Rdnr. 22, 23).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12).

    Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG (über den Wortlaut hinaus) lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12).

  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 3/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    Der Senat ist zum einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R -, dokumentiert in juris, Rdnr. 22, 23).

    Selbst wenn man bei Anknüpfung an den Wortlauf des verwendeten Begriffs "Zugehörigkeit" zu einem Verständnis der Norm gelangen würde, welches nicht allein auf die tatsächliche Einbeziehung abstellt (so nunmehr der 5. Senat des BSG, der die fiktive Einbeziehung bereits mit dem Wortlauf begründet; siehe Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 -, dokumentiert in juris, Rdnr. 23, 24, 27), verbietet sich dieses Ergebnis bei Berücksichtigung der weiteren Auslegungskriterien (Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Systematik; siehe zu den Kriterien z.B. BVerfG, Beschluss vom 08. Februar 1999 - BvL 25/97 -, dokumentiert in juris).

    Es trifft auch nicht zu, dass bereits durch den EVertr das Neueinbeziehungsverbot modifiziert worden ist (so aber BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R -, dokumentiert in juris, Rdnr. 22).

    Darüber hinaus behandelt er, soweit danach untergegangene Versorgungszusagen wieder aufleben können (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R -, a. a. O.), keine Fälle der Neu-, sondern der Wiedereinbeziehung.

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    Ausdrücklich hat das BSG hierfür verlangt, dass ingenieurtechnische Arbeiten entsprechend dem verliehenen Ingenieurtitel ausgeführt werden, also im Wesentlichen Aufgaben verrichtet wurden, die zum Fachbereich des verliehenen Ingenieurtitels gehörten (Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R -, SozR 4-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R -, zitiert nach juris).

    Lag der Schwerpunkt dagegen in anderen Bereichen, z. B. im wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Bereich, waren die Ingenieure nicht schwerpunktmäßig (= überwiegend) entsprechend ihrem Berufsbild tätig; im Ergebnis waren sie in einem solchen Fall berufsfremd eingesetzt (Urteil vom 23. August 2007, - B 4 RS 2/07 R - siehe auch: Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R -, jeweils zitiert nach juris).

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    Ausdrücklich hat das BSG hierfür verlangt, dass ingenieurtechnische Arbeiten entsprechend dem verliehenen Ingenieurtitel ausgeführt werden, also im Wesentlichen Aufgaben verrichtet wurden, die zum Fachbereich des verliehenen Ingenieurtitels gehörten (Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R -, SozR 4-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R -, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf den Betrieb abzustellen, mit dem am 30. Juni 1990 ein Beschäftigungsverhältnis bestand (Urteile vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R -, SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 und vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 4-8570 § 1 Nr. 6).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. -, dokumentiert in juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    Lag der Schwerpunkt dagegen in anderen Bereichen, z. B. im wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Bereich, waren die Ingenieure nicht schwerpunktmäßig (= überwiegend) entsprechend ihrem Berufsbild tätig; im Ergebnis waren sie in einem solchen Fall berufsfremd eingesetzt (Urteil vom 23. August 2007, - B 4 RS 2/07 R - siehe auch: Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf den Betrieb abzustellen, mit dem am 30. Juni 1990 ein Beschäftigungsverhältnis bestand (Urteile vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R -, SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 und vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 4-8570 § 1 Nr. 6).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    Verfassungsrechtlich relevant ist nämlich nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem (z. B. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, dokumentiert in juris, Rdnr. 89).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 362/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf den Betrieb abzustellen, mit dem am 30. Juni 1990 ein Beschäftigungsverhältnis bestand (Urteile vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R -, SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 und vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 4-8570 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
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