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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 435/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,17877
LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 435/10 B ER (https://dejure.org/2011,17877)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.08.2011 - L 5 AS 435/10 B ER (https://dejure.org/2011,17877)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. August 2011 - L 5 AS 435/10 B ER (https://dejure.org/2011,17877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 15 Abs 1 S 6 SGB 2, § 39 Nr 1 SGB 2 vom 21.12.2008
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Bescheid - Ablauf des Geltungszeitraums des Ersetzungsbescheides - Wegfall Rechtsschutzbedürfnis - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung des Streitgegenstandes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtswidrigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung des Streitgegenstandes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtswidrigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 435/10
    Die Notwendigkeit der Trennung von Angebot der AG und Abschluss der EV in zwei Verwaltungsakte ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Dezember 2008, Az. B 4 AS 60/07 R.

    Zu der nahezu wortgleichen, bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Vorschrift des § 16 Abs. 3 SGB II a.F. hat das BSG im Urteil vom 16. Dezember 2008 (Az. B 4 AS 60/07 R, juris RN 18) ausgeführt, Ziel der AG sei die umfassende Unterstützung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit.

    Eine gesetzliche Regelung zum zeitlichen Umfang von AG existiert nicht und lässt sich auch nicht aus dem Zweck oder dem Zusammenhang mit anderen gesetzlichen Vorschriften herleiten (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008, Az. B 4 AS 60/07 R, juris RN 19 ff.).

  • LSG Bayern, 15.07.2009 - L 7 AS 243/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 435/10
    Denn der Streitgegenstand des Eilverfahrens erledigt sich durch Zeitablauf, wenn der Zeitraum, für den der Verwaltungsakt Geltung beansprucht, während des Eilverfahrens verstrichen ist (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az. L 7 AS 243/09 B ER, juris RN 9; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2011, Az. L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER, juris RN 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 19 AS 344/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 435/10
    Denn der Streitgegenstand des Eilverfahrens erledigt sich durch Zeitablauf, wenn der Zeitraum, für den der Verwaltungsakt Geltung beansprucht, während des Eilverfahrens verstrichen ist (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az. L 7 AS 243/09 B ER, juris RN 9; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2011, Az. L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER, juris RN 3).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - L 5 AS 435/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22. September 2009, Az. B 4 AS 13/09 R, juris RN 16 f.) entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter des Leistungsträgers darüber, ob Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer EV geführt werden oder ob die EV durch einen Verwaltungsakt ersetzt bzw. von vornherein ein Verwaltungsakt über Eingliederungsleistungen erlassen wird.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2012 - L 5 AS 383/11

    Erledigung des Streitgegenstandes im einstweiligen Rechtsschutz durch Zeitablauf

    Denn der Streitgegenstand des Eilverfahrens erledigt sich durch Zeitablauf, wenn der Zeitraum, für den der Verwaltungsakt Geltung beansprucht, während des Eilverfahrens verstrichen ist (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, siehe Beschluss vom 23. August 2011, L 5 AS 435/10 B ER; so auch: Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. November 2011, L 7 AS 693/11 B ER und vom 15. Juli 2009, L 7 AS 243/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2011, L 19 AS 344/11 B ER und 345/11 B ER sowie vom 13. September 2011, L 6 AS 1002/11 B ER, juris).

    Dies gilt selbst dann, wenn aufgrund des angegriffenen Verwaltungsakts Sanktionen bestandskräftig verhängt worden sind (Beschluss des erkennenden Senats vom 23. August 2011, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - L 5 AS 997/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt

    Eine Suspendierung des angefochtenen Bescheids für den Zeitraum vom 19. August 2013 bis (spätestens) 1. September 2013 scheitert bereits daran, dass dieser Zeitraum bereits vor Erhebung des Eilantrages beim SG abgelaufen war und für die nachträgliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung alleine für diesen Zeitraum kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. hierzu: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 5. Januar 2012, L 5 AS 383/11 B ER und vom 23. August 2011, L 5 AS 435/10 B ER, - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - L 9 AS 2967/13
    Der Streitgegenstand des Eilverfahrens erledigt sich durch Zeitablauf, wenn der Zeitraum, für den der Verwaltungsakt Geltung beansprucht, während des Eilverfahrens verstrichen ist (vgl. Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 23. August 2011, L 5 AS 435/10 B ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 15. Juli 2009, L 7 AS 243/09 B ER, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2011, L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER, alle in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - L 12 AS 613/12
    Die Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung im Fall der Antragstellerin entspreche den Anforderungen des § 15 SGB II. Insbesondere habe der Antragsgegner mit der Forderung des Nachweises von 15 Bewerbungen in sechs Monate die Anforderungen an die Antragstellerin nicht überspannt, weil sogar die Verpflichtung, sich fünf Mal monatlich zu bewerben und hierüber Nachweise zu führen, nicht unangemessen sei (unter Hinweis auf Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 23. August 2011, L 5 AS 435/10 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 8 SO 323/11
    Eine Änderung des ursprünglichen Eilantrages in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag analog § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zulässig (vgl Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 3. Auflage 2011, Rz 13; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 9. Auflage 2008, § 86b Rz 9b; LSG Bayern, Beschluss vom 15. Juli 2009 - L 7 AS 243/09 B ER, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. August 2011 - L 5 AS 435/10 B ER, juris).
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