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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2011 - L 1 R 315/09   

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https://dejure.org/2011,64305
LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2011 - L 1 R 315/09 (https://dejure.org/2011,64305)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.02.2011 - L 1 R 315/09 (https://dejure.org/2011,64305)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - L 1 R 315/09 (https://dejure.org/2011,64305)
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  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2011 - L 1 R 315/09
    Auf welche Berufstätigkeiten ein Versicherter nach seinem fachlichen und gesundheitlichen Leistungsvermögen noch zumutbar verwiesen werden kann, beurteilt das Bundessozialgericht nach einem von ihm entwickelten Mehrstufenschema (vgl. BSG, Urteil vom 29.Juli 2004, Az: B 4 RA 5/04 R, dokumentiert in juris).

    Dabei werden folgende Stufen unterschieden: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren (Stufe 2); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3) und weitere hier nicht in Betracht kommende Stufen mit höheren Qualifikationsanforderungen (zu diesen Stufen: BSG, Urteil vom 29. Juli 2004, Az: B 4 RA 5/04 R, dokumentiert in juris).

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2011 - L 1 R 315/09
    Dem unteren Bereich sind alle Tätigkeiten mit einer regelmäßigen (auch betrieblichen) Ausbildungs- oder Anlernzeit von 3 bis 12 Monaten und dem oberen Bereich dementsprechend die Tätigkeiten mit einer Ausbildungs- oder Anlernzeit von über 12 bis zu 24 Monaten zuzuordnen (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 1994, 13 RJ 35/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 34/89

    Verweisbarkeit bei Angestelltenberufen bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2011 - L 1 R 315/09
    Sozial zumutbar sind grundsätzlich nur Tätigkeiten der im Verhältnis zum bisherigen Beruf gleichen oder nächst niederen Stufe (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 1991, Az: 5 RJ 34/90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17, m.w.N.; BSG, Urteil vom 22. Februar 1990, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2011 - L 1 R 315/09
    Sozial zumutbar sind grundsätzlich nur Tätigkeiten der im Verhältnis zum bisherigen Beruf gleichen oder nächst niederen Stufe (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 1991, Az: 5 RJ 34/90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17, m.w.N.; BSG, Urteil vom 22. Februar 1990, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2011 - L 1 R 315/09
    Auf seine Tätigkeit als Ingenieur bzw. als Sachbearbeiter Akquisition kann hingegen nicht abgestellt werden, da er sich von diesen Tätigkeiten nicht aus gesundheitlichen Gründen gelöst hat (siehe dazu z. B. BSG, Urteil vom 26. April 2005, Az: B 5 RJ 27/04 R, dokumentiert in juris).
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