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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08   

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https://dejure.org/2009,49235
LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08 (https://dejure.org/2009,49235)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.09.2009 - L 10 KN 9/08 (https://dejure.org/2009,49235)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. September 2009 - L 10 KN 9/08 (https://dejure.org/2009,49235)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99

    Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Mit Beschluss vom 30. August 2005 (1 BvR 1028/03, 1 BvR 616/99, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1) nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen die vorgenannte Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zur Entscheidung an.

    Dabei konnte es sich nur um die nachfolgend mit Beschluss vom 30. August 2005 ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handeln (1 BvR 1028/03, 1 BvR 616/99, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 30. August 2005 (Az. 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03), dem der Senat folgt, ausdrücklich bestätigt.

    Dies gilt in ganz besonderer Weise, wenn der Systemwechsel durch die einzigartige Aufgabe der juristischen Bewältigung der Wiederherstellung der Deutschen Einheit veranlasst gewesen ist (BVerfG vom 30. August 2005, a.a.O., Rz. 37 m.w.N.).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG vom 30. August 2005 - 1 BvR 616/99, Rz. 40, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Zu den von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen können grundsätzlich auch öffentlich rechtliche Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.)).

    Sie genießen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 53, 257 (290 f.); 69, 272 (300)).

    Die Hinterbliebenenversorgung beruht auch nicht auf einer dem Versicherten zurechenbaren Eigenleistung, die eine Zuordnung der zugrunde liegenden gesetzlichen Ansprüche zur verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie rechtfertigen könnte (vgl. BVerfGE 53, 257 (291 f.); 69, 272 (301 f.); 92, 365 (405)).

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Mit Urteil vom 11. Dezember 2002 (B 5 RJ 14/00 R) hatte das Bundessozialgericht zuvor entschieden, dass nach dem SGB VI für die Ermittlung von Entgeltpunkten auch bei ehemaligen Angehörigen der DR nur die tatsächlich erzielten Verdienste maßgeblich seien und dies verfassungskonform sei.

    Die entsprechende Verfassungsbeschwerde war bei Vergleichsabschluss bereits anhängig und richtete sich gegen die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 2002 (B 5 RJ 14/00 R), wonach der erhöhte Steigerungssatz nur im Rahmen der nach Art. 2 RÜG vorzunehmenden Vergleichsberechnung, nicht aber generell zu berücksichtigen sei.

    Damit steht aber auch fest, dass bereits die ältere Fassung die Berücksichtigung höherer als der tatsächlich erzielten Arbeitsverdienste nicht zuließ, was durch den nunmehr eindeutigen Wortlaut lediglich klargestellt wurde (vgl. hierzu BSG v. 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00, S. 6 zitiert nach Juris, sowie BSG v. 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R, BSGE 83, 104 ff.).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Die "Alte Versorgung" war als Teil der Anwartschaft auf eine Sozialpflichtversicherungsrente ausgestaltet (vgl. §§ 52, 53 RentenVO, § 6 Abs. 3 VersO) und zudem seit der Einführung der FZR im Mai 1971 in Bestand und Wert von Beiträgen zur FZR teilweise abhängig (vgl. BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 u. 1 BvR 2105/95, BVerfGE 100, 1 ff.).

    Das hält sich in dem Gestaltungsrahmen, der bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften bestand (vgl. BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 u. 1 BvR 2105/95, BVerfGE 100, 1 ff.).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Sie genießen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 53, 257 (290 f.); 69, 272 (300)).

    Die Hinterbliebenenversorgung beruht auch nicht auf einer dem Versicherten zurechenbaren Eigenleistung, die eine Zuordnung der zugrunde liegenden gesetzlichen Ansprüche zur verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie rechtfertigen könnte (vgl. BVerfGE 53, 257 (291 f.); 69, 272 (301 f.); 92, 365 (405)).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 17/04
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Durch Urteil vom 22. Januar 2008, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 2005 sowie in der Folge ergangene Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt wiedergegeben (Urteile vom 27. September 2007 L 1 RA 17/04 und L 1 RA 290/04).

    Dies hat das Sozialgericht im angegriffenen Urteil, auf das insoweit Bezug genommen wird, unter Wiedergabe der Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 2005 sowie der in der Folge ergangenen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Urteile vom 27. September 2007 L 1 RA 17/04 und L 1 RA 290/04) ausführlich dargelegt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 290/04
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Durch Urteil vom 22. Januar 2008, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 2005 sowie in der Folge ergangene Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt wiedergegeben (Urteile vom 27. September 2007 L 1 RA 17/04 und L 1 RA 290/04).

    Dies hat das Sozialgericht im angegriffenen Urteil, auf das insoweit Bezug genommen wird, unter Wiedergabe der Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 2005 sowie der in der Folge ergangenen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Urteile vom 27. September 2007 L 1 RA 17/04 und L 1 RA 290/04) ausführlich dargelegt.

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Auch die Hinterbliebenenrente ist eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung, weil sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt wird (vgl. BVerfGE 76, 256 (300 f.)).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    (1) Eine Verletzung von Art. 14 GG scheidet im vorliegenden Fall zunächst schon deshalb aus, weil Ansprüche von Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Versorgung ihrer Hinterbliebenen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Senat anschließt, nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen (BVerfG vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86, BVerfGE 97, 271-297).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
    Auch wer keine unterhaltsberechtigten Angehörigen hat, zahlt gleiche Beiträge (vgl. BVerfGE 48, 346 (357 f.)).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 90/94

    Besonderes Übergangsrecht für Zusatz- und Sonderversorgungsansprüche nach dem

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

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