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   LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07   

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https://dejure.org/2010,68179
LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07 (https://dejure.org/2010,68179)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 1 R 12/07 (https://dejure.org/2010,68179)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 1 R 12/07 (https://dejure.org/2010,68179)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, zitiert nach Juris, Rdnr. 19).

    Der Senat ist zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potentiell vom AAÜG ab 01. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber: BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O.).

    a) In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlauf von § 1 Abs. 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a.O., S. 12).

    b) Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    a) In den Gesetzesmaterialien finden sich keine Hinweise dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BT-Drs. 12/405, S. 113, 146; BT-Drs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BT-Drs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dort dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BT-Drs. 12/405, S. 113).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BT-Drs 12/405, S. 77).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Der Begriff des Produktionsbetriebes erfasst nach der Rechtsprechung des BSG nur solche Betriebe, die auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sind und denen die Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gegeben hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in Juris).

    Denn die Versorgungsordnung sollte einen Anreiz für eine Tätigkeit in der Industrie bieten, weil und soweit sie einen Massensausstoß standardisierter Produkte ermöglichte (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 - u. a., dokumentiert in Juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Inwieweit die als Neufertigung zu verstehende Massenproduktion von Sachgütern dem jeweiligen VEB das Gepräge gegeben hat, kann allein aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen VEB beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - BSG, Urteil vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R -).
  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Inwieweit die als Neufertigung zu verstehende Massenproduktion von Sachgütern dem jeweiligen VEB das Gepräge gegeben hat, kann allein aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen VEB beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - BSG, Urteil vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R -).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Eine Versorgungsanwartschaft konnte nur bei einer Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb in der Industrie oder im Bauwesen (oder in einem gleichgestellten Betrieb) erworben werden (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 5, S. 30).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Der Begriff des Produktionsbetriebes erfasst nach der Rechtsprechung des BSG nur solche Betriebe, die auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sind und denen die Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gegeben hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R -, dokumentiert in Juris).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 31/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Das Gut wird nicht - wie es dem Produktionsbegriff entsprechen würde - in ein Wirtschaftsgut von höherer Qualität umgewandelt, sondern entsprechend seiner alten Funktion weiterverwendbar gehalten (so namentlich BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 4 RS 31/07 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2007 - L 12 RA 110/04 -, zitiert nach Juris; Urteil des Senats vom 23. September 2009 - L 1 R 475/06 -).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 12/07
    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die Rechtsordnung nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 1 BvL 25/77 BVerfGE 50, 142, 166).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 12 RA 110/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - L 1 RA 253/03

    Zugehörigkeit von VEB Kreisbetrieben für Landtechnik zur zusätzlichen

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2010 - L 1 R 103/07

    Fehlende Zugehörigkeit des VEB Baumechanisierung Halle zur zusätzlichen

    Das entsprechende Urteil vom 25. Februar 2010 - L 1 R 12/07 - ist ihnen übersandt worden.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vergleiche zuletzt: Urteil vom 25. Februar 2010 - L 1 R 12/07 -), handelte es sich bei dem VEB Baumechanisierung Halle nicht um einen Produktionsbetrieb, denn diesem Betrieb hat die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion im Sinne einer Neufertigung von Sachgütern nicht das Gepräge gegeben.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 13/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Nach dem BSG ist eine betriebliche Tätigkeit, die auf die Fertigung von Gütern aus Gebrauchtteilen gerichtet ist, keine Produktion im Sinne der VO-AVItech (BSG, Urteil vom 24. April 2008, Az: B 4 RS 31/07 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 17; zu den betrieblichen Voraussetzungen des VEB Baumechanisierung H. am 30. Juni 1990 siehe Urteil des Senats vom 25. Februar 2010, Az: L 1 R 12/07).
  • LSG Sachsen, 21.07.2015 - L 5 RS 570/12

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur

    Sie stütze sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2010 (L 1 R 12/07), aus dem sich ergebe, dass es sich bei dem VEB weder um einen Produktionsbetrieb (Industrie oder Bau) noch um einen im Sinne von § 1 Abs. 2 der 2. Durchführungsbestimmung vom 24. Mai 1951 (2. DB) gleichgestellten Betrieb gehandelt habe.
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