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   LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07   

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LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07 (https://dejure.org/2011,20242)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.05.2011 - L 6 U 123/07 (https://dejure.org/2011,20242)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 (https://dejure.org/2011,20242)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 169/72

    Versicherungsschutz - Aufsuchen eines Unternehmers - Arbeitsplatz - Keine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Nur wenn neben einem geschlossenen Arbeitsvertrag feststeht, dass die Arbeit im unmittelbaren Anschluss an den Weg aufgenommen werden soll, kann ausnahmsweise ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben sein (siehe bereits BSG, Urteil vom 31. Januar 1974 - 2 RU 169/72 - SozR 2200 § 550 Nr. 1).

    Demnach liegt allenfalls eine Aufforderung des Arbeitgebers, nicht jedoch eine solche einer Dienststelle der BA oder des ... vor, was selbst bei Abschluss eines Arbeitsvertrages und bestehender Meldepflicht nicht genügt (BSG, Urteil vom 31. Januar 1974, a.a.O.).

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Es kann dahinstehen, ob der eigentlichen Überprüfung des bestandskräftigen Bescheides vom 2. Mai 2006 (vgl. §§ 77, 85, 87 SGG) nach § 44 SGB X eine gesonderte Prüfung des Wiederaufgreifens des Verfahrens vorausgeht (in diesem Sinne Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20).

    Auch für den Fall des Wiederaufgreifens wird nämlich jedenfalls keine gesonderte Entscheidung hierüber verlangt (vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2001, a.a.O., wonach die indirekte Verlautbarung mit der Entscheidung über die Aufhebung möglich ist).

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Denn nach der insoweit maßgeblichen - durch objektive Umstände zu bestätigenden -Handlungstendenz des Klägers stand das Verlassen des Parkdecks in Trier mit seiner Beschäftigung bei der C. GmbH W. in keinerlei Verbindung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 14/02 R - juris; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - persönliches Erscheinen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Ob dies der Fall ist, bemisst sich nach dem Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche der Erklärende nach seinem wirklichen Willen erkennbar in die Äußerung einbezogen hat, wobei auf die gesamten Begleitumstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 05.03.2004 - B 9 SB 40/03 B

    Terminsverlegung, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Dem Wunsch nach einer Vertagung des entscheidungsreifen Rechtsstreits ist der Senat nicht nachgekommen, weil der unter Beachtung von § 110 Abs. 1 Satz 2 SGG über seine Prozessbevollmächtigte ordnungsgemäß geladene und vertretene Kläger nicht deutlich gemacht hat, weshalb seine persönliche Anwesenheit im Termin unerlässlich sei (vgl. BSG, Beschluss vom 5. März 2004 - B 9 SB 40/03 B - juris), womit es schon am Vortrag erheblicher Gründe im Sinne von § 202 SGG i.V.m. § 227 Abs. 1 Zivilprozessordnung fehlte.
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - kirchliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Denn nach der insoweit maßgeblichen - durch objektive Umstände zu bestätigenden -Handlungstendenz des Klägers stand das Verlassen des Parkdecks in Trier mit seiner Beschäftigung bei der C. GmbH W. in keinerlei Verbindung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 14/02 R - juris; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07
    Besteht aber keine Pflicht zum Erlass eines gesonderten Verwaltungsaktes, kann auch unmittelbar auf die (Verpflichtung zur) Rücknahme geklagt werden, die die Beklagte mit der Ablehnung einer Überprüfung ihrer Entscheidung im Bescheid vom 29. November 2006 abgelehnt, in der Sache mit gleichlautendem Ergebnis wie im Bescheid vom 2. Mai 2006 letztlich jedoch vorgenommen hat (vgl. näher hierzu auch BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Das selbstständige Tätigwerden des Arbeitslosen ohne Aufforderung ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht versichert (Urteil vom 31. Januar 1974 - 2 RU 169/72 - SozR 2200 § 550 Nr. 1; Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - Juris; zu Bewerbungen aus Eigeninitiative auch Urteil des Senats vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris).

    Erforderlich ist eine Willensäußerung, die erkennen lässt, dass die Arbeitsverwaltung ein konkretes Verhalten erwartet (Urteil des Senats 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris Rn. 36).

    Unklar wäre auch die Sachlage, wenn mehr als die der Anzahl nach konkret aufgegebenen Bewerbungen pro Monat abgegeben werden würde und nur die letzte - möglicherweise Monate später - in ein Vorstellungsgespräch münden würde (vgl. zu Bewerbungen aus Eigeninitiative Urteil des Senats vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).
  • SG Lüneburg, 15.04.2013 - S 2 U 130/10

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei selbstständigem Tätigwerden eines Arbeitslosen

    Unklar wäre auch die Sachlage, wenn mehr als die der Anzahl nach konkret aufgegebenen Bewerbungen pro Monat abgegeben werden würde und nur die letzte - möglicherweise Monate später - in ein Vorstellungsgespräch münden würde (vgl. zu Bewerbungen aus Eigeninitiative Urteil des Senats vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 14 U 144/11
    Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 -, Juris, Rn. 29 f.) im Falle eines auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch verunfallten Versicherten, der zur unmittelbaren Aufnahme einer Arbeitstätigkeit im Anschluss auf das Vorstellungsgespräch bereit gewesen wäre, einen Versicherungsschutz verneint, da in jenem Fall nicht feststand, dass die Arbeit direkt im Anschluss an den letztlich zu dem Unfall führenden Weg aufgenommen werden sollte.
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