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   LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19   

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LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19 (https://dejure.org/2020,47095)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.11.2020 - L 4 AS 139/19 (https://dejure.org/2020,47095)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. November 2020 - L 4 AS 139/19 (https://dejure.org/2020,47095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 62 SGG, § 106 Abs 1 SGG, § 114 Abs 2 S 2 SGG, § 202 SGG, § 227 Abs 1 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlende Anhörung im Sozialverwaltungsverfahren (hier: bei Streit um Aufforderung zur vorzeitigen Rentenantragstellung nach § 12a SGB 2) - Nachholung im Gerichtsverfahren - richterliche Hinweispflicht - keine Pflicht zum Hinwirken auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Zutreffende Klageart ist die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG), weil es sich bei der Aufforderung, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen, um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X handelt (vgl. BSG vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, Rn. 12, juris).

    Einer echten notwendigen Beiladung der DRV nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG bedurfte es nicht (vgl. BSG vom 19. August 2015, a.a.O., Rn. 14).

    Solange das auf dem Antrag des Beklagten beruhende Rentenverfahren auf Gewährung einer vorzeitigen Altersrente noch nicht abgeschlossen ist, begründet und erhält die angefochtene Aufforderung die Verfahrensführungsbefugnis für die Klägerin im Rentenverfahren, in dem eine rückwirkende Bewilligung einer vorzeitigen Altersrente weiterhin in Betracht kommt (vgl. BSG vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, Rn. 13, juris; BSG vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, Rn. 12, juris).

    Vorliegend ist die Klägerin vor Erlass des Bescheides vom 26. November 2015, bei dem es sich um einen belastenden Verwaltungsakt handelt (vgl. BSG vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, Rn. 12, juris), nicht angehört worden (hierzu 1; vgl. zum Erfordernis einer Anhörung BSG vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R -, Rn. 16, juris).

  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Zum anderen konkretisiert die richterliche Hinweispflicht den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerwG vom 21. September 2011 - 5 B 11/11 -, Rn. 3, juris).

    Die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Spruchkörpers (vgl. BVerwG vom 21. September 2011 - 5 B 11/11 -, juris).

    Eine Überraschungsentscheidung liegt daher nur vor, wenn das Urteil auf tatsächliche Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt (vgl. BSG vom 12. Dezember 1990 - B 11 RAr 137/89 -, Rn. 4, juris; BVerwG vom 21. September 2011 - 5 B 11/11, Rn. 3, juris).

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Im Anwendungsbereich des SGB X, das die Anhörungsobliegenheit der Behörde zu einem subjektiven Verfahrensrecht des Betroffenen mit Abwehranspruch bei dessen Verletzung (§ 42 Satz 2 SGB X) ausgestaltet hat, liegt in der bloßen Einlegung des Widerspruchs keine Heilung des Verfahrensmangels der unterlassenen Anhörung (vgl. BSG vom 26. September 1991 - B 4 RK 4/91 -, Rn. 33, juris).

    Denn § 41 SGB X zählt die Voraussetzungen abschließend auf, von denen der Eintritt der "Unbeachtlichkeit" eines dort genannten Verfahrensfehlers abhängt (vgl. BSG vom 26. September 1991 - B 4 RK 4/91 -, Rn. 33, juris).

  • BSG, 07.02.1985 - 9a RVs 10/83

    Heilung einer unterlassenen Anhörung - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Aufgrund dessen wird die unterlassene Anhörung des Betroffenen nicht mit heilender Wirkung im Widerspruchsverfahren nachgeholt, wenn der Verwaltungsakt wegen vermeintlicher verspäteter Anfechtung als rechtsverbindlich behandelt (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 1985 - 9a RVs 10/83 -, Leitsatz, juris) und keine Überprüfung in der Sache vorgenommen wird.

    Eine Nachholung der Anhörung im Gerichtsverfahren setzt ein entsprechendes mehr oder minder förmliches Verwaltungsverfahren - gegebenenfalls unter Aussetzung desselben (§ 114 Abs. 2 Satz 2 SGG) - voraus (vgl. BSG vom 7. Februar 1985 - B 9a RVs 10/83 -, Rn. 22, juris; Schütze in Schütze, SGB X, 9. Auflage 2020, § 41, Rn. 17; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 45 Rn. 45 f.; Waschull in LPK-SGB X, § 41, Rn. 15).

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Eine Sachdienlichkeit der Aussetzung im Sinne der Verfahrenskonzentration kann nur bejaht werden, wenn durch eine Heilung von Verfahrens- und Formmängeln im Gerichtsverfahren eine Verkürzung der Dauer des gesamten Verfahrens unter Berücksichtigung eines zu erwartenden neuen Verwaltungs- und anschließenden Gerichtsverfahrens zur erneuten Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit erreicht werden kann (vgl. zur Verkürzung der Gesamtdauer sowohl des Verwaltungs- als auch des Gerichtsverfahrens: BSG vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 37/00 R -, SozR 3-2600, § 243 Nr. 9, S. 38; BSG vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, Rn. 25, juris).

    Dafür ist dieser und die Äußerungsfrist nicht bestimmt (vgl. BSG vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, Rn. 34, juris).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Denn die Behörde darf das Vorbringen des Betroffenen nicht lediglich zur Kenntnis nehmen, sondern sie muss vielmehr in Hinsicht auf das Vorgetragene ihre getroffene Entscheidung nach außen erkennbar kritisch überdenken (vgl. BSG vom 9. Oktober 2010 - B 4 AS 37/09 R, SozR 4-1300 § 41 Nr. 2; Siewert/Waschull in LPK-SGB X, § 41 Rn. 18: Grundsatz der substanziellen Anhörung).

    Es muss vielmehr eine Entscheidung der Behörde zum Vollzug ergehen (vgl. BSG vom 9. November 2010 - B 4 AS 37/09 R -, SozR 4-1300 § 41 Nr. 2; BSG, Urteil vom 06. April 2006 - B 7a AL 64/05 R -, Rn. 15, juris).

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Eine Sachdienlichkeit der Aussetzung im Sinne der Verfahrenskonzentration kann nur bejaht werden, wenn durch eine Heilung von Verfahrens- und Formmängeln im Gerichtsverfahren eine Verkürzung der Dauer des gesamten Verfahrens unter Berücksichtigung eines zu erwartenden neuen Verwaltungs- und anschließenden Gerichtsverfahrens zur erneuten Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit erreicht werden kann (vgl. zur Verkürzung der Gesamtdauer sowohl des Verwaltungs- als auch des Gerichtsverfahrens: BSG vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 37/00 R -, SozR 3-2600, § 243 Nr. 9, S. 38; BSG vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, Rn. 25, juris).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Hierzu gehören auch alle Tatsachen, die die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen muss und kann (vgl. BSG vom 20. Dezember 2012 - B 10 LW 2/11 R -, Rn. 35, juris; BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 9/11 R -, Rn. 14, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - richterliche Hinweispflicht gem § 106 Abs 1 SGG -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Das Gericht zu einem Hinwirken auf die Beseitigung von Formfehlern im Verwaltungsverfahren zu verpflichten, würde letztlich nichts anderes bedeuten, als von diesem eine einseitige, die Besorgnis der Befangenheit auslösende Parteinahme zu Gunsten der Beklagten zu verlangen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 28. Dezember 2011 - L 13 AL 4778/11 NZB -, Rn. 6, juris).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19
    Dabei ist dem Anspruch auf rechtliches Gehör in der Regel dadurch genügt, dass das Gericht die mündliche Verhandlung anberaumt (§ 110 Abs. 1 Satz 1 SGG), der Beteiligte bzw. sein Prozessbevollmächtigter ordnungsgemäß geladen und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Termin eröffnet wird (vgl. BSG vom 16. Dezember 1993 - B 13 RJ 37/93 -, Rn. 16, juris).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 12/20 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2017 - L 5 AS 176/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

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