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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10   

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LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10 (https://dejure.org/2011,16242)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.05.2011 - L 1 R 47/10 (https://dejure.org/2011,16242)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - L 1 R 47/10 (https://dejure.org/2011,16242)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 11).

    Der Senat ist zum einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 22, 23).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Den Senat überzeugt nicht, dass aus dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 12).

    Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG (über den Wortlaut hinaus) lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 12).

    Aus der bloßen Anwendung von Vorschriften eines Gesetzes in der Begründung eines Verwaltungsakts kann nicht entnommen werden, dass der Bescheid eine eigenständige Feststellung im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X trifft (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, dokumentiert in juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 3/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Der Senat ist zum einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 22, 23).

    Selbst wenn man bei Anknüpfung an den Wortlaut wegen des verwendeten Begriffs "Zugehörigkeit" zu einem Verständnis der Norm gelangen würde, welches nicht allein auf die tatsächliche Einbeziehung abstellt (so nunmehr der 5. Senat des BSG, der die fiktive Einbeziehung bereits mit dem Wortlaut begründet, siehe Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 23, 24, 27), verbietet sich dieses Ergebnis bei Berücksichtigung der weiteren Auslegungskriterien (Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Systematik, siehe zu den Auslegungskriterien z. B. BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1999, Az: 1 BvL 25/97, dokumentiert in juris).

    Es trifft auch nicht zu, dass bereits durch den EVertr das Neueinbeziehungsverbot modifiziert worden ist (so aber BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 22).

    Darüber hinaus behandelt er, soweit danach untergegangene Versorgungszusagen wieder aufleben können (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, a. a. O.), keine Fälle der Neu-, sondern der Wiedereinbeziehung.

    Nach der Rechtsprechung des BSG hängt der Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung im hier allein in Frage kommenden Fall gemäß § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 (GBl. I S. 844, VO-AVItech) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Zweiten Durchführungsbestimmung zur VO-AVItech (GBl. I S. 487, 2. DB) von drei Voraussetzungen ab, die kumulativ vorliegen müssen (siehe BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az: B 5 RS 3/09 R, dokumentiert in juris, Rdnr. 32),.

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az: B 4 RA 31/01 R, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Das Grundrecht wird jedoch verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az: 1 BvR 1921/04 u. a., dokumentiert in juris, Rdnr. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a. a. O., Rdnr. 45):.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 1 R 2/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Der Klägerin sind das Urteil des Senats vom 28. Januar 2010 (Az: L 1 R 2/06) in Kopie sowie die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen (bei dem Senat angelegter Betriebeordner in Kopie) übersandt worden.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei einer Beschäftigung im VEB TGA W. im Juni 1990 die betriebliche Voraussetzung nicht erfüllt ist (siehe das den Beteiligten bekannte Urteil vom 28. Januar 2010, Az: L 1 R 2/06).

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Dieses Ergebnis folgt auch aus dem Sinn und Zweck des § 48 Abs. 3 SGB X. Durch die Aussparungsregelung soll verhindert werden, dass die zu hohe Leistung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, immer noch höher wird, das bestehende Unrecht also weiter wächst (BSG, Urteil vom 20. März 2007, Az: B 2 U 38/05 R, dokumentiert in juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Oktober 2010, Az: L 1 R 250/08).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Verfassungsrechtlich relevant ist nämlich nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem (z. B. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007, Az: 1 BvF 1/05, dokumentiert in juris, Rdnr. 89).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 1 R 250/08

    Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Dieses Ergebnis folgt auch aus dem Sinn und Zweck des § 48 Abs. 3 SGB X. Durch die Aussparungsregelung soll verhindert werden, dass die zu hohe Leistung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, immer noch höher wird, das bestehende Unrecht also weiter wächst (BSG, Urteil vom 20. März 2007, Az: B 2 U 38/05 R, dokumentiert in juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Oktober 2010, Az: L 1 R 250/08).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die Rechtsordnung nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979, Az: 1 BvL 25/77, BVerfGE 50, 142, 166).
  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 1 R 47/10
    Im Übrigen hat auch die Bundesregierung mehrfach betont, dass das AAÜG nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers nur anwendbar sein sollte, wenn eine ausdrückliche Versorgungszusage vorliegt (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BTDrs. 16/11127 vom 28. November 2008; Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Franz-Josef Lersch-Mense auf eine Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, BTDrs. 16/13916 vom 21. August 2009).
  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

  • LSG Brandenburg, 06.10.2004 - L 2 RA 230/03

    Anspuch auf Feststellung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

  • SG Magdeburg, 21.10.2011 - S 15 R 430/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Es ist schon fraglich, ob man bei den Regelungen von Art. 17 Satz 2 und Art. 19 Satz 2 des Einigungsvertrages wirklich von einer Modifikation des Neueinbeziehungsverbots sprechen kann (ablehnend LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Mai 2011 - L 1 R 47/10, zitiert nach Juris Rn. 29).

    Dass die Beklagte nicht verpflichtet ist, weitere Entgelte rechtswidrig festzustellen, folgt darüber hinaus auch aus dem Sinn und Zweck von § 48 Abs. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Mai 2011 - L 1 R 47/10, zitiert nach Juris Rn. 47).

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