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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12   

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https://dejure.org/2014,23137
LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12 (https://dejure.org/2014,23137)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.03.2014 - L 2 AS 877/12 (https://dejure.org/2014,23137)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. März 2014 - L 2 AS 877/12 (https://dejure.org/2014,23137)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 2, § 21 Abs 1 SGB 10, § 40 Abs 4 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht des Partners - keine Pflicht zur Ausfüllung der Anlage WEP oder zur Vorlage von Einkommensnachweisen - Auskunftsverlangen als einheitlicher Verwaltungsakt - keine Teilrechtswidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Auskunftspflichten des Partners des Leistungsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsverlangen; Partner; geltungserhaltende Reduktion; Teilrechtswidrigkeit; einheitlicher Verwaltungsakt; Auskunftsverpflichtung; Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft; Bedarfsgemeinschaft; Vorlage von Unterlagen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Auskunftspflichten des Partners des Leistungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    Die Berichterstatterin hat die Beteiligten auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Februar 2011 (B 14 AS 87/09 R) sowie sich daraus möglicherweise ergebende Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens hingewiesen.

    Zum Erlass eines solchen Verwaltungsakts war der Beklagte grundsätzlich berechtigt (vgl. zur Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gegenüber den Eltern eines Arbeitslosenhilfebeziehers nach § 144 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG): BSG, Urteil vom 16. August 1989 - 7 RAr 82/88 - juris, Rn. 24; die Verwaltungsaktbefugnis im Rahmen des § 60 Abs. 4 SGB II nicht in Frage stellend: BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 87/09 R - juris).

    Dem mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden steht es aber frei, Leistungen für sich selbst in Anspruch zu nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 87/09 R - juris, Rn. 21).

    Hingegen ermächtigt § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II die Agentur für Arbeit (oder die für ihn handelnde gemeinsame Einrichtung) bereits nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nicht, die Vorlage von Belegen über die Höhe der Einkünfte zu fordern (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011- B 14 AS 87/09 R - juris, Rn. 19).

    Auskunftsverlangen sind nach der Rechtsprechung des BSG in der Regel als einheitliche Verwaltungsakte anzusehen, bei denen eine Teilrechtswidrigkeit grundsätzlich ausscheidet (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 87/09 R - juris, Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    Weiterhin setzten Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus." Da der nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II zur Auskunft Verpflichtete aber nur Auskunft über sein Einkommen und nicht über seine Einkommensverhältnisse (zum Unterschied vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17. Juni 1993 - 5 C 43/90 - juris, Rn. 23) erteilen muss, greift für einen großen Teil der über das Formular EK abgefragten Informationen die Befugnisnorm des § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II, über die der Eingriff in das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt werden könnte, nicht.
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    Damit ist die erforderliche Anhörung nachgeholt und der Verfahrensmangel gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X geheilt (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - juris, Rn. 21).
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 82/88

    Auskunftspflicht nach § 144 Abs. 3 AFG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    Zum Erlass eines solchen Verwaltungsakts war der Beklagte grundsätzlich berechtigt (vgl. zur Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gegenüber den Eltern eines Arbeitslosenhilfebeziehers nach § 144 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG): BSG, Urteil vom 16. August 1989 - 7 RAr 82/88 - juris, Rn. 24; die Verwaltungsaktbefugnis im Rahmen des § 60 Abs. 4 SGB II nicht in Frage stellend: BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 87/09 R - juris).
  • BSG, 26.10.1989 - 9 RV 7/89

    Überleitung eines Unterhaltsanspruchs als Verwaltungsakt, Prüfungsumfang bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    Übertragen auf rechtswidrige Verwaltungsakte bedeutet die Regelung des § 40 Abs. 4 SGB X, dass ein gesamter Verwaltungsakt als rechtswidrig aufzuheben ist, wenn der rechtswidrige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne diesen Teil nicht erlassen hätte (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 9 RV 7/89 - juris, Rn. 26).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    Selbst wenn die Möglichkeit des Klägers, sich im Widerspruchverfahren zu dem Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und zur Vorlage von Unterlagen und Antragsformularen zu äußern, nicht den Vorgaben des BSG zu einem eigenständigen, nicht notwendigerweise förmlichen Verwaltungsverfahrens beziehungsweise mehr oder minder förmlichen Anhörungsverfahren entsprechen sollte (vgl. dazu BSG, Urteile vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R - juris, Rn. 21 sowie B 14 AS 153/10 R - juris, Rn. 26), konnte der Senat von der - im Übrigen nicht beantragten - Aussetzung des Verfahrens nach § 114 Abs. 1 Satz 2 SGG absehen.
  • BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 25/85

    Umfang der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    Anlass (vgl. Schellhorn/Jirasek/Stipp, Kommentar zum BSHG, 14. Aufl. 1993, § 116 Rn. 8) war die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der gemäß § 116 Abs. 1 BSHG nur die Auskunft, nicht hingegen die Vorlage von Belegen oder eines Vermögensverzeichnisses verlangt werden konnte, diesem Nachteil aber der Vorteil gegenüberstand, dass bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses des Pflichtigen dessen Arbeitgeber unmittelbar aus § 116 Abs. 2 BSHG Auskunft erteilen musste (BGH, Urteil vom 5. März 1986 - IV b ZR 25/85 - juris, Rn. 13).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    Selbst wenn die Möglichkeit des Klägers, sich im Widerspruchverfahren zu dem Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und zur Vorlage von Unterlagen und Antragsformularen zu äußern, nicht den Vorgaben des BSG zu einem eigenständigen, nicht notwendigerweise förmlichen Verwaltungsverfahrens beziehungsweise mehr oder minder förmlichen Anhörungsverfahren entsprechen sollte (vgl. dazu BSG, Urteile vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R - juris, Rn. 21 sowie B 14 AS 153/10 R - juris, Rn. 26), konnte der Senat von der - im Übrigen nicht beantragten - Aussetzung des Verfahrens nach § 114 Abs. 1 Satz 2 SGG absehen.
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2014 - L 2 AS 877/12
    In diesem Zusammenhang ist kein Raum für eine entsprechende Anwendung, weil die Wahrnehmungszuständigkeit kraft gesetzlicher Übertragung bei der gemeinsamen Einrichtung liegt und die Träger der Leistungen nach dem SGB II sachlich unzuständig sind (vgl. zur ARGE: BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R - juris, Rn. 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2014 - L 4 AS 798/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - rechtswidriges

    Analogien, die staatliche Eingriffe rechtfertigen sollen, sind damit verfassungsrechtlich nicht erlaubt (vgl. schon LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. März 2014, L 2 AS 877/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
    Das fehlerhafte (weil nicht erforderlich erfragende) Auskunftsverlangen der Beklagten bewirkt die Rechtswidrigkeit des gesamten Auskunftsverwaltungsaktes (so die weit überwiegende Rechtsprechung, vgl. etwa: BSG Urteile vom 24.02.2011, B 14 AS 87/09 R, Rn. 23, juris; und vom 03.05.2018, B 3 KR 13/16 R, Rn. 57, juris; BVerwG Urteil vom 21.01.1993, 5 C 22/90, Rn. 19, juris; Bayerischer VGH Beschluss vom 18.04.2005, 12 CS 04.3362, Rn. 10, juris; OVG Lüneburg Urteil vom 08.04.1992, 4 L 57/90, Rn. 22, juris; LSG Sachsen-Anhalt Urteile vom 27.03.2014, L 2 AS 877/12, Rn. 43 f., juris; vom 24.06.2014, L 4 AS 798/12, Rn. 37, juris; und vom 21.06.2021, L 2 AS 462/19, Rn. 20, juris; Bayerisches LSG Urteil vom 30.04.2015, L 7 AS 634/13, Rn. 67, juris).

    Übertragen auf rechtswidrige Verwaltungsakte bedeutet die Regelung des § 40 Abs. 4 SGB X, dass ein gesamter Verwaltungsakt als rechtswidrig aufzuheben ist, wenn der rechtswidrige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne diesen Teil nicht erlassen hätte (vgl. BSG a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 27.03.2014, L 2 AS 877/12, Rn. 43, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2021 - L 2 AS 462/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen nach § 60 Abs 2 SGB 2 -

    Dies gilt auch für Auskunftsbegehren nach § 60 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 87/09 R -, juris Rn. 23; ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 2014 - L 2 AS 877/12 -, juris Rn. 43 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rn. 37; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. April 2015 - L 7 AS 634/13 -, juris Rn. 67).
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