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   LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2008 - L 1 R 448/07   

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https://dejure.org/2008,72673
LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2008 - L 1 R 448/07 (https://dejure.org/2008,72673)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.08.2008 - L 1 R 448/07 (https://dejure.org/2008,72673)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. August 2008 - L 1 R 448/07 (https://dejure.org/2008,72673)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2008 - L 1 R 448/07
    Für rentenrechtliche Ansprüche und Anwartschaften, die in der Deutschen Demokratischen Republik begründet wurden, gilt dies mit der Einschränkung, dass Art. 14 Abs. 1 GG sie nur in der Form schützt, die sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten haben (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.4.1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1, 33 ff.).

    Sie dienten nämlich einem Gemeinwohlzweck und genügten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.4.1999, a.a.O., S. 38).

    Der gesamtdeutsche Gesetzgeber verfolgte nach der Herstellung der Deutschen Einheit ein Ziel des Gemeinwohls, als er das System der gesetzlichen Rentenversicherung in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführte (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.4.1999, a.a.O., S. 40 f.).

    Der dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen zustehende Gestaltungsspielraum, den aus seiner Sicht geeigneten Weg zur Rechtseinheit im Zuge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten zu bestimmen, schließt die Befugnis ein, rentenrechtliche Positionen umzugestalten (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.4.1999, a.a.O., S. 37 f.), wenn und soweit dies dem Ziel der Rechtseinheit dient.

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2008 - L 1 R 448/07
    Darüber konnte das Gericht gem. § 155 Abs. 3 SGG durch den nach der Geschäftsverteilung für die Bearbeitung zuständigen Berichterstatter entscheiden, weil beide Beteiligten dieser Besetzung zugestimmt haben und der Fall tatsächlich und rechtlich einfach ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.08.05 - 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1; siehe auch BVerfG, 11.05.05 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00, BVerfGE 112, 368-407).

    Ein Verstoß gegen den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) liegt in der unterbliebenen Berücksichtigung des erhöhten Steigerungssatzes bei der Rentenberechnung nach dem SGB VI nicht (ausdrücklich BVerfG, Beschluss v. 30.08.05 - 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1; siehe auch BVerfG, 11.05.05 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00, BVerfGE 112, 368-407).

    Ist eine Regelung am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes zu prüfen, die Bestandteil der gesetzlichen Überleitung von Renten aus einem System der Rentenversicherung in ein anderes System ist, so genügt es den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Überleitung ein sachgerechtes Konzept zu Grunde liegt und sich die zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellte Regelung in dieses Konzept einfügt (BVerfG, Beschluss v. 11.05.05 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00 - zitiert nach Juris-Rechtsprechung).

    Die Rechtslage ist durch die Beschlüsse des BVerfG endgültig geklärt (BVerfG, Beschluss v. 30.08.05 - 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1; siehe auch BVerfG, 11.05.05 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00, BVerfGE 112, 368-407).

  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99

    Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2008 - L 1 R 448/07
    Darüber konnte das Gericht gem. § 155 Abs. 3 SGG durch den nach der Geschäftsverteilung für die Bearbeitung zuständigen Berichterstatter entscheiden, weil beide Beteiligten dieser Besetzung zugestimmt haben und der Fall tatsächlich und rechtlich einfach ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.08.05 - 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1; siehe auch BVerfG, 11.05.05 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00, BVerfGE 112, 368-407).

    Ein Verstoß gegen den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) liegt in der unterbliebenen Berücksichtigung des erhöhten Steigerungssatzes bei der Rentenberechnung nach dem SGB VI nicht (ausdrücklich BVerfG, Beschluss v. 30.08.05 - 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1; siehe auch BVerfG, 11.05.05 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00, BVerfGE 112, 368-407).

    Die Rechtslage ist durch die Beschlüsse des BVerfG endgültig geklärt (BVerfG, Beschluss v. 30.08.05 - 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03, SozR 4-2600 § 256a Nr. 1; siehe auch BVerfG, 11.05.05 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2300/98, 1 BvR 2144/00, BVerfGE 112, 368-407).

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2008 - L 1 R 448/07
    Die grundsätzliche Möglichkeit eines Auseinanderfallens des Verdienstes, von dem Beiträge entrichtet worden sind und des Verdienstes, für den Beiträge entrichtet worden sind (BSG, Urt. v. 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R - zitiert nach Juris-Rechtsprechung), hat im Falle der Klägerin nicht die Folge, dass an Stelle des tatsächlichen Verdienstes, von dem sie Beiträge entrichtet hat, zumindest ein Teil des Verdienstes 1, 5-fach für die Rentenberechnung maßgeblich ist.
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2008 - L 1 R 448/07
    Der Gleichheitssatz kann allerdings auch verletzt sein, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (BVerfG, Beschluss v. 26.07.07 - 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 - zitiert nach Juris-Rechtsprechung).
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