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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10 B ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10 B ER (https://dejure.org/2010,8796)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2010 - L 10 KR 38/10 B ER (https://dejure.org/2010,8796)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - L 10 KR 38/10 B ER (https://dejure.org/2010,8796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 54 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 839 Abs 2 ZPO, § 12 Abs 1 SGB 5, § 69 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Abgabe von saisonalem Grippeimpfstoff durch Apotheken im Sprechstundenbedarf - Konsequenzen einer durchgeführten Ausschreibung für nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmende Apotheken - Zulässigkeit des Verfahrens des einstweiligen ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09

    Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Dieses stellt sich - wie hier bei fehlerfreier Durchführung - als Ausgleich für die gebündelte öffentliche Nachfragemacht der Krankenkassen dar (vergl. LSG NRW, 08.10.2009, L 21 KR 44/09 SFB, Juris m.w.N.).

    Ein Bezug zum Kartellvergaberecht findet sich jedoch nicht, zumal bei der Abfassung des Ausschussberichts zum GKV-WSG noch streitig war, ob Vergaberecht überhaupt im Verhältnis zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern anwendbar ist (vergl. Ausschussbericht BT-Drucks. 16/10609 S. 52 f. zu § 69 SGB V sowie S. 64 f. zu § 142a SGG; vgl zu allem LSG NRW, 08.10.2009, L 21 KR 44/09 SFB, Juris).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Die hier streitige Verordnung der Grippeimpfstoffe unterliegt - wie nun auch die Antragsteller einräumen - dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§§ 12, 84, 106 SGB V; vgl. zu einer unzulässigen Verordnung von Sprechstundenbedarf BSG, 06.05.2009, B 6 KA 2/08 R, Juris; siehe allgemein zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimitteln BSG, 05.11.2008, B 6 KA 63/07 R, Juris).

    Der Senat hält es aber ohne Weiteres für denkbar und wahrscheinlich, dass solche Regressverfahren gegen die Vertragsärzte bei Bezug des Impfstoffes von einer anderen Apotheke regelmäßig zu deren Lasten abgeschlossen werden (vgl. näher BSG, 05.11.2008, B 6 KA 63/07 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 Rn. 14).

  • VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08

    Lieferung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes; Kontrastmittel für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Waren, die nicht über den Ausschreibungsgewinner bezogen werden, sind nicht zu erstatten (vgl. Beschluss der Bundesvergabekammer vom 22. Januar 2009, AZ VK 3-191/08).".

    Nach dem Beschluss der Bundesvergabekammer vom 20. Januar 2009 sind Waren, die nicht über den Ausschreibungsgewinner bezogen werden, nicht zu erstatten (Az.: VK 3-191/08 Rn. 56 dieses bei Juris veröffentlichten Beschlusses zu Sprechstundenbedarf nach Durchführung eines Vergabeverfahren).

  • VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-227/09

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Angesichts der Einsparungen von mehreren Millionen Euro geht der Senat davon aus, dass die anderen Apotheken nur zu einem höheren Preis liefern werden; andernfalls hätte zumindest der Antragsteller zu 2) oder ein anderer Bewerber außer der S. -Apotheke im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag bekommen müssen (vgl. dazu den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 15. Januar 2010 VK 1-227/09 S. 7).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Bei Auslegung und Anwendung des § 86b Abs. 2 SGG sind das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz [GG]) und die Pflicht zum Schutz betroffener Grundrechte zu beachten, namentlich dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Versagung vorläufigen Rechtsschutzes Grundrechte des Antragstellers erheblich, über den Randbereich hinaus und womöglich in nicht wieder gut zu machender Weise verletzen könnte (BSG, 27.01.1977, 7 RAr 17/76, BSGE 43, 134, 139).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Sollte ihr Vortrag zutreffend sein, dass die Ausschreibung an ihren Abrechnungsmöglichkeiten und auch der Dispositionsfreiheit der Vertragsärzte nichts geändert hat, so könnten sie durch die Schreiben der Antragsgegnerinnen zumindest in ihrem Recht aus eingerichtetem und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt sein (vgl. allerdings BVerfG, 17.12.2002, 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95, BVerfGE 106, 275-310 = NJW 2003, 1232-1236; BSG, 24.11.2004, B 3 KR 16/03, SozR 4-2500 § 36 Nr. 1).
  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer vorbeugenden Unterlassungsklage - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Es ist kein Anordnungsgrund, d.h. kein auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse vorhanden (vgl. BSG, 28.01.1993, 2 RU 8/92, Juris).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Danach gilt, "dass jeder Vertragsarzt verpflichtet ist, sich umfassend wirtschaftlich zu verhalten, dh nicht nur insgesamt, sondern auch in jedem Teilbereich seiner Tätigkeit und bei jeder einzelnen Leistung entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu handeln (Urteil vom 27.06.2007, B 6 KA 44/06 R, Juris Rn. 15 m.w.N.; Hervorhebung vom Senat).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 216/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Der Senat lässt offen, ob bereits erhebliche wirtschaftliche Nachteile, die entstehen, wenn das Ergebnis eines langwierigen Verfahrens abgewartet werden müsste, ausreichen können (vgl bejahend LSG NRW, 08.10.2007, L 9 B 150/07 AS ER, Juris; anders LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010, L 5 AS 216/09 B ER, Juris Rn. 24) oder ob einem Eilantrag bereits dann stattzugeben ist, wenn der Anordnungsanspruch offensichtlich gegeben ist.
  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Festbetrag - Klagebefugnis einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10
    Sollte ihr Vortrag zutreffend sein, dass die Ausschreibung an ihren Abrechnungsmöglichkeiten und auch der Dispositionsfreiheit der Vertragsärzte nichts geändert hat, so könnten sie durch die Schreiben der Antragsgegnerinnen zumindest in ihrem Recht aus eingerichtetem und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt sein (vgl. allerdings BVerfG, 17.12.2002, 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95, BVerfGE 106, 275-310 = NJW 2003, 1232-1236; BSG, 24.11.2004, B 3 KR 16/03, SozR 4-2500 § 36 Nr. 1).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 23/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R

    Vertragsarzt - unzulässige Verordnung von Sprechstundenbedarf - Regress - kein

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Unter Beachtung des auch die Vertragsärzte bindenden Wirtschaftlichkeitsgebotes sind diese jedoch gehalten, zur Vermeidung von Regressen, die benötigten Impfstoffe nur beim Ausschreibungsgewinner zu bestellen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Az.: L 10 KR 38/10 ER vom 3f0.06.2010).

    Es ist Ziel der Auftraggeber, losbezogen nur von den Gewinnern der Ausschreibung die Grippeimpfstoffe zu beziehen (siehe auch Beschluss LSG Sachsen-Anhalt, Az.: L 10 KR 38/10 ER vom 30.06.2010).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Auf die Tatsache, dass die Vereinbarung nur mittelbar über das Gebot der wirtschaftlichen Verordnungsweise und Hinweisen der Krankenkassen auf preisgünstige Bezugsquellen nach § 73 Abs. 8 S. 1 SGB V durchgesetzt werden kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.06.2010 - L 10 KR 38/10 B ER), weist die Ausschreibung ausdrücklich hin.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 11 KR 4746/15

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - produktneutrale Verschreibung von

    Auch die Verordnung von Impfstoffen unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 1 S. 2 SI-RL; §§ 12, 84, 106 SGB V; vgl. zu einer unzulässigen Verordnung von Sprechstundenbedarf BSG 06.05.2009, B 6 KA 2/08 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 24; siehe allgemein zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimitteln BSG 05.11.2008, B 6 KA 63/07 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 21); dies gilt auch, auch soweit die Verordnung iRd sog Sprechstundenbedarfs erfolgt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt 30.06.2010, L 10 KR 38/10 B ER; zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bei praxisbezogenem Sprechstundenbedarf vgl BSG 18.08.2010, B 6 KA 14/09 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 1 SF 191/10

    Zuschlagsgestattung - Rahmenvereinbarung - Rahmenvertrag - parenteralen

    Dies habe das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt kürzlich für die Ausschreibung mehrerer Krankenkassen für Grippeimpfstoffe als Sprechstundenbedarf bestätigt (Beschluss vom 20. Juni 2010 - L 10 KR 38/10 B ER).
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