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   LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - L 4 AS 375/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,17148
LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - L 4 AS 375/15 B ER (https://dejure.org/2015,17148)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2015 - L 4 AS 375/15 B ER (https://dejure.org/2015,17148)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER (https://dejure.org/2015,17148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II an italienische Staatsangehörige albanischer Herkunft; Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung; Entscheidung i.R.e. Folgenabwägung; Anwendbarkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II an italienische Staatsangehörige albanischer Herkunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - L 4 AS 375/15
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236; BVerfG, NVwZ 2004, S. 95 f.), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren - wie vorliegend - vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, a.a.O., S. 1237).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - L 4 AS 375/15
    Das BSG hat dazu in seinem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof vom 12 Dezember 2013 (AZ.: B 4 AS 9/13 R, juris) ausgeführt: Es sei klärungsbedürftig, ob sich eine solche abweichende Regelung für den Export beitragsunabhängiger Leistungen ergebe.
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - L 4 AS 375/15
    Denn im Fall eines Umzugs über die Grenzen des kommunalen Vergleichsraums hinaus, d. h. bei einem Leistungsträgerwechsel, sind die KdU nicht auf die Aufwendungen am bisherigen Wohnort begrenzt (BSG, Urteil vom 1. Juni 2010, Az.: B 4 AS 60/09 R, juris RN 81f.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2015 - L 2 AS 80/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - L 4 AS 375/15
    Er schätzt ein, dass Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 einer gesetzlichen Regelung eines Mitgliedsstaats entgegenstehe, die Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten, die eine Arbeit im Aufnahmemitgliedsstaat suchten, von bestimmten besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen, die auch eine Leistung der Sozialhilfe darstellten, automatisch und ohne individuelle Prüfung ausschließe, während Staatsangehöre des Aufnahmemitgliedsstaats, die sich in derselben Situation fänden, diese Leistungen erhalten (vgl. EUGH, a.a.O., juris, VI Ergebnis Nr. 2; sowie: Beschluss des 2. Senats vom 1. Juni 2015, Az.: L 2 AS 80/15 B ER, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-67/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet dürfen Unionsbürger, die sich

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - L 4 AS 375/15
    Dieses würde ein Aufenthaltsrecht der Elternteile, die die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich wahrnehmen, nach sich ziehen, obwohl die in § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügigG/EU geregelten Fristen bereits abgelaufen sind (vgl. z. Vorst.: EUGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 26. März 2015 in C-67/14 Alimanovic, juris Nr. 119-122).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - L 4 AS 375/15
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236; BVerfG, NVwZ 2004, S. 95 f.), wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren - wie vorliegend - vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2016 - L 15 AS 226/15

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Leistungsausschluss

    Soweit die Antragsteller dem unter Verweis auf den Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 26. März 2015 in der Rechtssache P. (C-67/14) entgegenhalten, das der Antragstellerin zu 2) zustehende Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 sei im Rahmen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II einem auf der FreizügG/EU beruhenden Aufenthaltsrecht mindestens gleichzustellen und führe daher vorliegend dementsprechend zu einer Leistungsberechtigung aller Antragsteller nach dem SGB II (so ebenfalls - ohne nähere Begründung - das Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER -, juris, Rn. 32; verneinend für ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 2 der VO 492/2011 -: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2015 - L 31 AS 100/14 - , juris, Rn. 47; bejahend für Art. 10 der VO 492/201 wohl auch BSG, noch nicht mit Entscheidungsgründen vorliegendes Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, Terminbericht Nr. 545/15), so vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 20 SO 319/17

    SGB-XII -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Regelmäßig keine Durchsetzung

    Die Durchsetzung von Ansprüchen für Zeiträume in der Vergangenheit, die üblicherweise keine gegenwärtige akute Notlage auslösen, bleibt hingegen dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (siehe z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.06.2015 - L 4 AS 375/15 B ER, Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS ER, Rn. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2018 - L 15 AS 258/16
    Soweit die Kläger dem unter Verweis auf den Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 26. März 2015 in der Rechtssache Q. (C-67/14) entgegenhalten, das ihnen zustehende Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 sei im Rahmen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II a. F. einem auf dem FreizügG/EU beruhenden Aufenthaltsrecht mindestens gleichzustellen und führe daher vorliegend dementsprechend zu einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II (so ebenfalls - ohne nähere Begründung - das Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER -, juris, Rn. 32; verneinend für ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 2 der VO 492/2011 -: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2015 - L 31 AS 100/14 - , juris, Rn. 47; bejahend für Art. 10 der VO 492/201 auch BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R -, juris), so vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2017 - L 13 AS 326/16
    Dem ist - wie der 15. Senat des Gerichts in den genannten Entscheidungen in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, und der erkennende Senat schließt sich diesen Ausführungen an - auch nicht entgegenzuhalten, dass das Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 im Rahmen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II a. F. einem auf der FreizügG/EU beruhenden Aufenthaltsrecht mindestens gleichzustellen sei und daher vorliegend dementsprechend zu einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II führe (so aber BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER -, juris Rn. 32; verneinend: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. August 2016 - L 3 AS 376/16 B ER -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2015 - L 31 AS 100/14 -, juris Rn. 47; Hessisches LSG, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - L 7 AS 505/16 B ER - juris: dahingehend auch Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 26. März 2015 in der Rechtssache C-67/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2016 - L 15 AS 229/16
    Dem ist auch nicht entgegenzuhalten, dass das Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 im Rahmen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II einem auf der FreizügG/EU beruhenden Aufenthaltsrecht mindestens gleichzustellen sei und daher vorliegend dementsprechend zu einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II führe (so aber BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - ; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER -, juris, Rn. 32; verneinend für ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 2 der VO 492/2011 -: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. August 2016 - L 3 AS 376/16 B ER -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2015 - L 31 AS 100/14 - , juris, Rn. 47; dahingehend auch Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 26. März 2015 in der Rechtssache U. - C-67/14 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2016 - L 4 AS 65/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund -

    Dies gilt nur dann nicht, wenn glaubhaft gemacht ist, dass eine in der Vergangenheit eingetretene Notlage in die Gegenwart hineinwirkt, wenn also fehlende oder unzulängliche Leistungen in der Vergangenheit wirtschaftliche Auswirkungen in die Gegenwart zeitigen (vgl. Beschluss des 4. Senats vom 30. Juni 2015, L 4 AS 375/15 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2016 - L 13 AS 247/16
    Dem ist - wie der 15. Senat des Gerichts in den genannten Entscheidungen in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, und der erkennende Senat schließt sich diesen Ausführungen an - auch nicht entgegenzuhalten, dass das Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 im Rahmen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II einem auf der FreizügG/EU beruhenden Aufenthaltsrecht mindestens gleichzustellen sei und daher vorliegend dementsprechend zu einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II führe (so aber BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER -, juris Rn. 32; verneinend für ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 2 der VO 492/2011: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. August 2016 - L 3 AS 376/16 B ER -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2015 - L 31 AS 100/14 -, juris Rn. 47; dahingehend auch Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 26. März 2015 in der Rechtssache C-67/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 15 AS 18/16
    Dem ist auch nicht entgegenzuhalten, dass das Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 im Rahmen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II einem auf der FreizügG/EU beruhenden Aufenthaltsrecht mindestens gleichzustellen sei und daher vorliegend dementsprechend zu einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II führe (so aber BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - ; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER -, juris, Rn. 32; verneinend für ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 2 der VO 492/2011 -: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2015 - L 31 AS 100/14 - , juris, Rn. 47; dahingehend auch Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 26. März 2015 in der Rechtssache R. - C-67/14 -), so vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2015 - L 6 AS 138/15

    Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für einen arbeitsuchenden

    Zumindest im Rahmen einer Folgenabwägung ist dem Sozialgericht Itzehoe angesichts der instanzgerichtlich und in der Literatur sehr umstrittenen und höchstrichterlich bislang nicht geklärten einfachrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen zu § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zu folgen (zur vergleichbaren Argumentation: LSG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2015 - L 2 AS 368/15 B ER; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2015 - L 25 AS 38/15 B ER -, jeweils juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2016 - L 15 AS 215/16
    Dem ist auch nicht entgegenzuhalten, dass das Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 im Rahmen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II einem auf der FreizügG/EU beruhenden Aufenthaltsrecht mindestens gleichzustellen sei und daher vorliegend dementsprechend zu einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II führe (so aber BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 43/15 R - ; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 4 AS 375/15 B ER -, juris, Rn. 32; verneinend für ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 2 der VO 492/2011 -: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. August 2016 - L 3 AS 376/16 B ER -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2015 - L 31 AS 100/14 - , juris, Rn. 47; dahingehend auch Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 26. März 2015 in der Rechtssache S. - C-67/14 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2017 - L 15 AS 278/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2016 - L 15 AS 230/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2016 - L 15 AS 72/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 15 AS 245/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2017 - L 13 AS 321/16
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