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   LSG Schleswig-Holstein, 02.11.2016 - L 4 KA 14/12   

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https://dejure.org/2016,58874
LSG Schleswig-Holstein, 02.11.2016 - L 4 KA 14/12 (https://dejure.org/2016,58874)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.11.2016 - L 4 KA 14/12 (https://dejure.org/2016,58874)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. November 2016 - L 4 KA 14/12 (https://dejure.org/2016,58874)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 19/13 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Übermittlung der Arzt- bzw Zahnarztnummern in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.11.2016 - L 4 KA 14/12
    Im Übrigen habe das BSG im Urteil vom 2. April 2014 (B 6 KA 19/13 R) festgestellt, dass die Regelungen des DTA-Vertrages rechtswidrig seien.

    Jedoch zielt der Zweck der Datenübermittlung nach § 295 Abs. 2 SGB V nicht nur auf die Abrechnung im Sinne der Bildung der Gesamtvergütung gemäß § 85 SGB V. Der Begriff der Abrechnung im Sinne der Vorschrift ist weit zu fassen; er bezieht die nachträgliche Überprüfung der Leistungsabrechnung der Vertragsärzte gemäß § 106a SGB V ein (BSG vom 02.04.2014 - B 6 KA 19/13 R - SozR 4 - 2500 § 295 Nr. 3 - Rn. 26).

    Zwar verweist die Beklagte zu Recht auf den Grundsatz der Datensparsamkeit, der im Interesse eines wirksamen Datenschutzes berücksichtigt werden muss (vgl. dazu auch BSG vom 02.04.2014 - aaO - Rn. 34).

    Ob eine derartige abweichende und den Anspruch der Krankenkassen einschränkende Vereinbarung rechtmäßig wäre, war hier nicht zu entscheiden (vgl. BSG vom 02.04.2014 - aaO - Rn. 41).

  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.11.2016 - L 4 KA 14/12
    Jedoch sind deren Daten zwar schützenswert, nicht jedoch höchstpersönlicher Natur; ein Rückgriff auf deren Daten ist unter dem Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit des gesamten Abrechnungsverfahrens und der Sicherung eines gerechten Vergütungssystems für alle beteiligten Vertragsärzte verhältnismäßig (BVerfG vom 10. April 2000 - 1 BvR 402 20/00 - SozR 3-2500 § 295 Nr. 2).
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