Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15630
LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08 (https://dejure.org/2009,15630)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.09.2009 - L 9 SO 22/08 (https://dejure.org/2009,15630)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. September 2009 - L 9 SO 22/08 (https://dejure.org/2009,15630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Heranziehung eines gesamten Stadtbereichs für einen örtlichen Vergleichsmaßstab ( hier: Kiel mit ca. 230.000 Einwohnern) insbesondere bei Vorliegen eines gut ausgebauten Netzes des öffentlichen Nahverkehrs; Vorliegen eines unbestimmten Rechtsbegriffes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2007 - L 10 AS 15/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    Existiert ein örtlicher Mietpreisspiegel, so ist zur abstrakten Ermittlung des Mietzinses vorrangig hierauf zurückzugreifen, weil diese Erkenntnisquelle das entscheidungserhebliche konkrete und aktuelle ortsübliche Mietniveau am zuverlässigsten abzubilden vermag (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. November 2007 - L 10 AS 15/06).

    In den Urteilen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 23. November 2007 (L 10 AS 15/06) und vom 17. März 2009 (L 11 AS 32/08) wird die von der Beklagten angenommene Mietobergrenze von 273, 00 EUR bestätigt.

    Zudem ergibt sich aus der Wohnungsmarktübersicht des Jahres 2007 der Beklagten (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. November 2007 - L 10 AS 15/06), dass ausreichend Wohnraum in der in Betracht kommenden Größe und für den angemessenen Preis angeboten wurde.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2008 (B 14/7b AS 44/06 R) eine Stadt mit 163.000 Einwohnern und das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 17. Januar 2008 (L 6 AS 39/07, Breithaupt 2008, S. 882) die Stadt Lübeck mit ca. 211.000 Einwohnern als zulässigen Vergleichsmaßstab herangezogen.

    Bei der Bestimmung der abstrakten Mietobergrenze ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Angemessenheit des Wohnraums um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07, recherchiert bei juris, Rn. 17, 20), der zwar gerichtlich überprüfbar ist, aber im Begriff "angemessen" bereits eine gewisse Unschärfe aufweist, die es verbietet, dass der Senat in eigener Einschätzung geringfügige Abweichungen von den Ermittlungen der Beklagten vornimmt.

    Neben der abstrakt ermittelten Mietobergrenze hat die Beklagte aber auch nachzuweisen, dass Wohnungen zu der angenommenen Mietobergrenze auf dem Wohnungsmarkt existieren und es der Klägerin tatsächlich möglich ist bzw. im streitbefangenen Zeitraum möglich gewesen wäre, eine solche günstige Wohnung anzumieten (sog. konkrete Angemessenheit: Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R, recherchiert bei juris, Rn. 7, 19).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    Die Höhe der angemessenen Wohnfläche wird zunächst abstrakt ermittelt aus dem Produkt der angemessenen Wohnfläche und dem angemessenen Mietzins je Quadratmeter (sog. Produkttheorie: BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Erstempfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II vom 18. Juni 2008, S. 2 f.).

    Hierzu kann typisierend auf die zulässigen, nach der Zahl der Wohnungssuchenden bzw. der Haushaltsangehörigen differierenden Wohnflächen im sozialen Wohnungsbau zurückgegriffen werden, die sich aus den landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu § 5 Wohnungsbindungsgesetz (inzwischen aufgehoben) in Verbindung mit §§ 10, 27 Wohnraumförderungsgesetz ergeben (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - Berlit in LPK-SGB II, § 22, Rn. 25 ff.).

    Deshalb ist es ihm regelmäßig zumutbar, sich auf eine Unterkunft unterer Kategorie zu beschränken (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rn. 30).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    Das BSG (Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, recherchiert bei juris, Rn. 21 f.) hält es ohne Präjudiz für die Sachlage im Einzelnen für möglich, das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt München in die Vergleichsbetrachtung einzubeziehen und nennt als Kriterium für die Bestimmung des Wohnumfeldes des Bedürftigen, dass es um ausreichend große Räume - nicht lediglich Orts- oder Stadteile - von Wohnbebauung aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit, um einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich, gehen müsse.

    Einen sachlichen Grund, nach sog. Baualterklassen zu differenzierten und bei neueren Bauten eine höhere Mietobergrenze anzunehmen, besteht nicht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, recherchiert bei juris, Rn. 25).

  • LSG Hessen, 05.12.2006 - L 9 AS 212/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Mietspiegel -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    Es ist nicht Aufgabe des Hilfeträgers, den Bezug von Neubauten zu finanzieren (Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - L 9 AS 212/06 ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2008 - L 6 AS 39/07

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2008 (B 14/7b AS 44/06 R) eine Stadt mit 163.000 Einwohnern und das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 17. Januar 2008 (L 6 AS 39/07, Breithaupt 2008, S. 882) die Stadt Lübeck mit ca. 211.000 Einwohnern als zulässigen Vergleichsmaßstab herangezogen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    Bei der Bestimmung der abstrakten Mietobergrenze ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Angemessenheit des Wohnraums um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2009 - L 32 AS 923/07, recherchiert bei juris, Rn. 17, 20), der zwar gerichtlich überprüfbar ist, aber im Begriff "angemessen" bereits eine gewisse Unschärfe aufweist, die es verbietet, dass der Senat in eigener Einschätzung geringfügige Abweichungen von den Ermittlungen der Beklagten vornimmt.
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08

    Flughafenerweiterung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    So ist im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 6. März 2008 (L 11 B 313/08 AS ER) die Spalte f1 der Tabelle 2 zugrunde gelegt worden mit dem untersten Wert von 3, 76 EUR/qm Nettokaltmiete, was inklusive der Betriebskosten in Höhe von 1, 37 EUR/qm eine Mietobergrenze von 256, 50 EUR ergäbe.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2009 - L 9 SO 22/08
    Somit ist zunächst die Größe der Unterkunft für eine Person bzw. die Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln (so bereits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15.04 -, info also 2006, S. 33, 34).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der

    Dem habe sich auch das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht mit Urteil vom 3. September 2009 (Az.: L 9 SO 22/08) angeschlossen und die Mietobergrenze mit 273, 00 EUR festgestellt.

    Das Landessozialgericht habe in seinem Urteil vom 3. September 2009 (Az.: L 9 SO 22/08) aufgrund auch dort vorgelegter Datensätze die Mietobergrenze ebenfalls zutreffend mit 273, 00 EUR angenommen.

    Dem Senat haben in den Terminen zur mündlichen Verhandlung vom 24. November 2010, 23. Februar 2011 und 11. April 2011 die Verwaltungsakte des Beklagten sowie die Gerichtsakte des Sozialgerichts Schleswig und die beigezogenen Akten L 9 SO 22/08, L 11 AS 126/09, L 11 AS 122/09 und L 11 AS 125/09 vorgelegen.

    Angesichts der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist nunmehr die jene Ansicht des Beklagten bestätigende Entscheidung des personenidentischen 9. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 3. September 2009 - L 9 SO 22/08 -) nicht mehr heranzuziehen.

    Neubauten könnten daher nicht berücksichtigt werden, da sie in der Regel teurer sind als Altbauten (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 2009, L 9 SO 22/08).

    Daher ist lediglich ein Drittel der Differenz zwischen den Grundbetriebskosten und dem Maximalwert der Betriebskosten anzusetzen und den Grundbetriebskosten hinzuzurechnen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. April 2008, L 11 B 380/08 AS ER; Urteil vom 3. September 2009, L 9 SO 22/08).

    Insoweit rückt der Senat ab von der seinerzeit vom personengleichen 9. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vertretenen Auffassung (Urteil vom 3. September 2009 - L 9 SO 22/08 -), Hilfebedürftige könnten darauf verwiesen werden, sich um Wohnungen erst ab 35 qm zu bemühen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht