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   LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12 B KO   

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https://dejure.org/2012,27994
LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12 B KO (https://dejure.org/2012,27994)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.09.2012 - L 5 SF 18/12 B KO (https://dejure.org/2012,27994)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. September 2012 - L 5 SF 18/12 B KO (https://dejure.org/2012,27994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 172 Abs 1 SGG, § 178 S 1 SGG, § 66 Abs 2 S 1 GKG 2004, § 66 Abs 1 S 1 GKG 2004, § 2 Abs 1 S 1 GKG 2004
    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen den auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 Abs 1 S 1 GKG ergangenen Beschluss des Sozialgerichts - Erstattungsstreit - Kostenprivilegierung der Länder als örtliche Sozialhilfeträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 S. 1 GKG ergangenen richterlichen Beschluss des Sozialgerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 9 B 1/07

    Zu den Anforderungen an einen Entsendungsbeschluss nach § 46 Abs. 6 BPersVG

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12
    Insoweit stützt sich der Beschwerdeführer auf die Rechtsprechung des 9. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in den Beschlüssen vom 22. Januar 2007 - L 9 B 1/07 SO - und vom 19. November 2007 - L 9 B 376/07 SO - und des 1. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2009 - L 1 SK 16/08.

    Soweit in den Beschlüssen des 9. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2007 - L 9 B 1/07 SO - und 19. November 2007 - L 9 B 376/07 SO - und vom 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2009 - L 1 SK 16/08 -, auf die sich der Beschwerdeführer stützt, eine entgegenstehende Rechtsauffassung vertreten wird, wird verkannt, dass bundes- oder landesrechtliche Vorschriften von § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG nur unberührt bleiben, soweit sie selbst Kostenfreiheit gewähren.

  • BGH, 14.07.1954 - V ZR 99/54

    Gebührenfreiheit für Berlin

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12
    Der Beschwerdegegner genießt schlechthin Gebührenfreiheit, ohne dass dabei zwischen gebührenfreien Landesangelegenheiten und gebührenpflichtigen Gemeindeangelegenheiten unterschieden werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1954 - V ZR 99/54, BGHZ 14, 305 ff. unter Hinweis auf Art. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 2 der Berliner Fassung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - L 14 SF 143/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die vom

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12
    Die Beschwerdemöglichkeit nach § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG ist danach nur in Verfahrensordnungen denkbar, die dieses Rechtsmittel nicht ihrerseits ausgeschlossen haben (vgl. zum Ausschluss der Beschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 8 JVEG Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - L 14 SF 143/11 BE; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 7. April 2008 - L 2 B 47/08 SB; a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. September 2009 - L 6 R 303/09 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 3. April 2012 - L 6 SF 306/12 B, alle veröffentlicht in juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.04.2008 - L 2 B 47/08

    Beschwerde eines Sachverständigen gegen eine endgültige Entscheidung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12
    Die Beschwerdemöglichkeit nach § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG ist danach nur in Verfahrensordnungen denkbar, die dieses Rechtsmittel nicht ihrerseits ausgeschlossen haben (vgl. zum Ausschluss der Beschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 8 JVEG Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - L 14 SF 143/11 BE; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 7. April 2008 - L 2 B 47/08 SB; a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. September 2009 - L 6 R 303/09 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 3. April 2012 - L 6 SF 306/12 B, alle veröffentlicht in juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.2009 - L 6 R 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Statthaftigkeit der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12
    Die Beschwerdemöglichkeit nach § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG ist danach nur in Verfahrensordnungen denkbar, die dieses Rechtsmittel nicht ihrerseits ausgeschlossen haben (vgl. zum Ausschluss der Beschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 8 JVEG Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - L 14 SF 143/11 BE; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 7. April 2008 - L 2 B 47/08 SB; a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. September 2009 - L 6 R 303/09 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 3. April 2012 - L 6 SF 306/12 B, alle veröffentlicht in juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.01.2011 - L 1 B 266/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Ausschluss der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12
    Wegen des abschließenden Normgefüges der §§ 172 ff SGG (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 1 B 266/09 SF E - m.w.N., veröffentlicht in juris, dessen ausführlicher Begründung sich der beschließende Senat uneingeschränkt anschließt) ist auch bei der Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG die Beschwerde an das Landessozialgericht gegen die Entscheidung des Sozialgerichts ausgeschlossen.
  • LSG Thüringen, 03.04.2012 - L 6 SF 306/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Zeitansatz für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - L 5 SF 18/12
    Die Beschwerdemöglichkeit nach § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG ist danach nur in Verfahrensordnungen denkbar, die dieses Rechtsmittel nicht ihrerseits ausgeschlossen haben (vgl. zum Ausschluss der Beschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 8 JVEG Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - L 14 SF 143/11 BE; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 7. April 2008 - L 2 B 47/08 SB; a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. September 2009 - L 6 R 303/09 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 3. April 2012 - L 6 SF 306/12 B, alle veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 26.10.2015 - L 15 SF 10/14

    Gerichtskostenpflichtiger Beschluss über unstatthafte Beschwerde gegen Beschluss

    Denn eine fehlerhaft erteilte Rechtsmittelbelehrung vermag ein Rechtsmittel, das - wie hier - gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht zu eröffnen (vgl. Beschluss des Senats vom 11.05.2015, Az.: L 15 SF 383/13 E; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 03.09.2012, Az.: L 5 SF 18/12 B KO).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2012 - L 5 SF 24/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen den auf die

    Wegen des abschließenden Normgefüges der §§ 172 ff. SGG (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 1 B 266/09 SF E - mit weiteren Nachweisen betreffend das RVG, dessen ausführlicher Begründung sich der beschließende Senat uneingeschränkt bereits auch das GKG betreffend angeschlossen hat - Beschluss vom 3. September 2012 - L 5 SF 18/12 B KO -) ist auch bei der Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 8 JVEG die Beschwerde an das Landessozialgericht gegen die Entscheidung des Sozialgerichts ausgeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 13 SF 2/13
    Gegen den auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz ergangenen gerichtlichen Beschluss des Sozialgerichts ist mithin die Beschwerde an das LSG nicht statthaft (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2011 - L 10 P 112/10 B - in: NZS 2011, 799; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. September 2012 - L 5 SF 18/12 B KO - in: NZS 2013, 40).
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