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   LSG Schleswig-Holstein, 03.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,45377
LSG Schleswig-Holstein, 03.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER (https://dejure.org/2018,45377)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER (https://dejure.org/2018,45377)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Dezember 2018 - L 9 SO 174/18 B ER (https://dejure.org/2018,45377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 57 SGB 12, § 55 Abs 1 SGB 9, § 55 Abs 2 Nr 7 SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets - Notwendigkeit der Leistung - Zumutbarkeit des Wechsels zu einem anderen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX; Eingliederungsleistungen in Form von Fachleistungsstunden für ambulante Betreuungsleistungen; Notwendigkeit im Sinne von § 4 Abs. 1 SGB IX

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Die Zielvereinbarung (die der Kläger jedenfalls für die Zeit ab dem 1.7.2013 ohnehin nur mit einem Vorbehalt unterzeichnet hat) bindet die Beteiligten dagegen nicht materiell im Hinblick auf den individuellen Leistungsbedarf, der dem PB wegen der notwendigen Ausgestaltung und der Höhe (vgl § 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX aF wie § 29 Abs. 2 Satz 4 SGB IX nF) zugrunde liegt (so aber LSG Baden-Württemberg vom 20.2.2013 - L 5 R 3442/11 - RdNr 58 mwN; Oberverwaltungsgericht Bremen vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 - RdNr 23; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.6.2017 - L 9 SO 474/12 - RdNr 109 mwN; vgl auch LSG Schleswig-Holstein vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER - RdNr 16, ZfF 2020, 115, das die Erklärung eines Vorbehalts in der Zielvereinbarung für zulässig hält, um einer vertraglichen Bindung zu entgehen) .
  • OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

    [Vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 -, juris Rn. 18 m.w.N., wonach die in der Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlichem Vertrag festgelegten Regelungen bindend seien (dort allerdings zur Pflicht zur Vorlage eines Verwendungsnachweises); ferner LSG Schleswig, Beschluss vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER -, juris Rn. 16; siehe aber auch BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris Rn. 27 f., wonach eine Zielvereinbarung die Beteiligten mit Blick auf den individuellen Leistungsbedarf nicht binde und der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf ein höheres Persönliches Budget nicht entgegenstehe, dass die zuvor abgeschlossene Zielvereinbarung auch eine Abrede über die Höhe des Budgets enthalte.].
  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 2 B 152/19

    Hilfe für junge Volljährige; Bindungswirkung einer Zielvereinbarung;

    Der Antragsteller verweist in diesem Zusammenhang ohne Erfolg auf die Beschlüsse des LSG Schleswig-Holstein vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B - ER - und vom 20.7.2018 - L 9 SO 96/18 B ER.
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