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   LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11   

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https://dejure.org/2011,28617
LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11 (https://dejure.org/2011,28617)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.12.2011 - L 1 R 59/11 (https://dejure.org/2011,28617)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - L 1 R 59/11 (https://dejure.org/2011,28617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht eines selbstständig tätigen Franchise-Nehmers als Leiter eines Nachhilfeinstituts in der gesetzlichen Rentenversicherung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11
    Zur Begründung hat sie sich auf den Inhalt der angefochtenen Bescheide berufen und auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. November 2009 (B 12 R 3/08 R) zu Ein-Mann-Franchise-Nehmer-Verhältnissen verwiesen, in der für einen abgeschlossenen Partner- und Systemvertrag die Rentenversicherungspflicht angenommen wurde.

    Das BSG sei in seiner Entscheidung vom 4. November 2009 (B 12 R 3/08 R) zu der Feststellung gelangt, dass von dem Versicherungspflichttatbestand des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI typischerweise auch Personen erfasst würden, die als Franchise-Nehmer in einem vertikal-kooperativ organisierten Absatzmittlungsverhältnis stünden.

    Hintergrund dieser Regelung war, worauf das BSG in seiner Grundsatzentscheidung vom 4. November 2009 (B 12 R 3/08 R, zitiert nach juris) zur Versicherungspflicht von Franchise-Nehmern abgestellt hat, die Intention des Gesetzgebers, dass solche "arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen" nicht weniger sozialschutzbedürftig sind als die in § 2 Nr. 1 bis 7 SGB VI erfassten Selbstständigen.

    In dem dabei entstehenden Spannungsverhältnis wurde - ebenso wie im Verfahren B 12 R 3/08 R - die individuelle Inhaberschaft des klägerischen Franchise-Betriebes in typischer Weise von dem Interesse der A...-Systemzentrale an einem einheitlichen Marktauftritt durch Standardisierung und strikt systembezogene Konzepte überdeckt.

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11
    Jegliche andere Auslegung wäre eine Auslegung contra legem und insofern nicht umsetzbar, zumal das BSG bereits festgestellt hat, dass der Einsatz selbstständiger Hilfskräfte (z. B. Untervertreter) nicht ausreicht, um zu einem Entfallen der Rentenversicherungspflicht zu führen (NZS 2007, Seite 97; so auch Hermann Plagemann und Kerstin Radtke-Schwenzer in NJW 2010, Seite 2481 bis 2483 "Franchise - teure Versicherungspflicht?" ; Prof. Dr. Flohr a.a.O., Seite 52).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11
    Zur Frage nach der Selbstständigkeit eines Franchise-Nehmers hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Oktober 2002 (NJW-RR 2003, Seite 277) entschieden, das sich die Selbstständigkeit eines Franchise-Nehmers nach den Selbständigkeitskriterien des § 84 Abs. 1 Handelsgesetzbuch bestimmt.
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale nach dem Gesamtbild überwiegen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 3 R 662/21

    Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung rentenversicherungspflichtig

    Anders als in dem der Entscheidung des Schleswig-Hosteinischen LSG von 05.12.2011 (L 1 R 59/11) zu Grunde liegenden Sachverhalt begründe der FFV kein abhängiges, vertikal-kooperativ organisiertes Vertragsverhältnis.

    Das LSG Schleswig-Holstein hat diese Grundsätze auf seine Entscheidung zur Einordnung eines Leiters eines Nachhilfeinstituts angewandt und darauf hingewiesen, dass die soziale Schutzbedürftigkeit eines Ein-Mann-Franchise-Nehmers unabhängig davon bestehe, ob dieser Waren oder Dienstleistungen anbiete (Urteil vom 05.12.2011 - L 1 R 59/11, juris; Revision als unzulässig verworfen durch BSG, Beschluss vom 09.01.2014 - B 5 RE 1/14 R-, siehe in diesem Zusammenhang auch SG Köln, Urteil vom 17.04.2012 - S 7 R 406/10 WA-, juris; der Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein zustimmend Timmermann, BB 2015, 319).

  • SG Köln, 11.06.2021 - S 33 R 1003/20
    Danach ist entscheidend, ob die Tätigkeit weisungsgebunden ausgeübt wird und/oder ob der Franchise-Nehmer auf dem Markt selbstständig und im Wesentlichen weisungsunabhängig agiert (vergleiche auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.12.2011 Aktenzeichen L 1 R 59/11).

    Daraus folgert das BSG, dass die Vorschrift des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI auch die Personen, die - wie der Ein-Mann-Franchise-Nehmer - in einem vertikal-kooperativ organisierten Vertragsverhältnis stehen, umfasst (so auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.12.2011 Aktenzeichen L 1 R 59/11).

    In einem vertikal-kooperativ organisierten Absatzmittlungsverhältnis erweist sich als einziger Auftraggeber derjenige als "Absatzherr", der die Produkte, zu denen nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen gehören, für die Vermarktung zur Verfügung stellt und damit mehr ist als ein bloßer Warenlieferant (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.12.2011, Aktenzeichen L 1 R 59/11).

  • SG Düsseldorf, 11.09.2014 - S 27 R 1367/12

    Einordnung eines selbstständigen IT/EDV-Dienstleisters als

    Bei Einmann-Franchise-Nehmern wie dem Kläger ist der Franchise-Geber Auftraggeber im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI, weil im Rahmen eines solchen (vertikal-kooperativen) Verhältnisses genau die Situation besteht, die die Einbeziehung von selbstständig Tätigen mit nur einem Auftraggeber in die Rentenversicherungspflicht veranlasst und begründet hat (BSG, Urteil vom 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.12.2011 - L 1 R 59/11; s.a. BT-Drs. 13/6549 S. 7; BT-Drs. 13/8942 S. 8).
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