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   LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03   

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https://dejure.org/2005,22803
LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03 (https://dejure.org/2005,22803)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03 (https://dejure.org/2005,22803)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. März 2005 - L 7 RJ 117/03 (https://dejure.org/2005,22803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung aus einer Beitragserstattung; Erlöschen des Anspruchs wegen Zerstörung des übermittelten Schecks; Erlöschen des Erstattungsanspruchs wegen Erfüllung; Leistungsverweigerungsrecht wegen Übernahme des Verlustrisikos mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Die geschuldete Leistung wird mit dem Zugang oder der widerspruchslosen Entgegennahme des Schecks durch den Gläubiger zur Holschuld (BGH Urteil vom 30. Oktober 1985 - VIII ZR 251/84 - BGHZ 96, 182).

    Seiner Forderung gegenüber der Beklagten steht der Einwand der Scheckhingabe entgegen (vgl. BGH Urteil vom 30. Oktober 1985 a.a.O).

  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 222/95

    Rechtsfolgen einer Scheckzahlungsabrede; Durchsetzung der Kausalforderung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Der Gläubiger hat bei der Zahlung durch Scheck nach getroffener Scheckzahlungsabrede und erfolgtem Zugang oder - falls eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde - mit der widerspruchslosen Entgegennahme des Schecks die Verlustgefahr zu tragen (Nobbe in: Schimanski/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch Band 1, § 60 Rz 226, m.w.N.) § 270 Abs. 1 BGB ist auf Schecks analog anzuwenden (BGH Beschluss vom 16. April 1996, - XI ZR 222/95 - NJW 1996, 1961).

    Als Nachweis der Nichteinlösung und zur Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme wird der Schuldner grundsätzlich nur gegen Rückgabe des unversehrten und insbesondere unbezahlten Schecks als zahlungspflichtig angesehen (BGH Beschluss vom 16. April 1996, a.a.O.).

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Für die Frage, wann die Erfüllungswirkung eintritt, ist ergänzend auf die zivilrechtlichen Vorschriften und insbesondere die §§ 269 f. BGB abzustellen, die - was die Abgrenzung der Rechte und Pflichten bei der Leistungserbringung angeht - Ausdruck allgemeiner Rechtsüberzeugung sind (BSG Urteil vom 5. April 2000 - B 5 RJ 38/99 R - BSGE 86, 107, 113 = SozR 3-1200 § 2 Nr. 1; BSG Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 40/85 - BSGE 63, 1, 2 f = SozR 2100 § 24 Nr. 4).

    Nach Art. 28 i.V.m. Art. 32 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB gilt bei vertraglichen Schuldverhältnissen, die deutschem Recht unterliegen, auch für die Erfüllung der durch den Vertrag begründeten Pflichten deutsches Recht (vgl. BSG Urteil vom 5. April 2000, a.a.O.).

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Diese Forderung ist auch nicht verjährt, weil jedenfalls zum Zeitpunkt der Antragstellung und auch zum Zeitpunkt der Klagerhebung - vor der Änderung der allgemeinen Verjährungsfrist m.W.z. 1. Januar 2002 durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (vom 26. November 2001, BGBl. I, S. 3138) - die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren galt (vgl. BSG Urteil vom 29. Januar 1997 - 5 RJ 52/94 - BSGE 80, 41 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6).

    Nach dem auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast geht dies zu Lasten der Beklagten (vgl. BSG Urteil vom 29. Januar 1997 - 5 RJ 52/94 - BSGE 80, 41 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6).

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände lägen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass er das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut habe, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet habe (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG, Urteil vom 1. April 1993 - 1 RK 16/92).
  • BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 12/94

    Prozeßkostenforderung, Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch, Nationalität,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Dies schließt jedoch eine entsprechende Anwendung der Art. 28, 32 EGBGB nicht aus (vgl. BSG Urteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 12/94 - SozR 3-1200 § 51 Nr. 4).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Die Erfüllung tritt erst mit der Einlösung des Schecks ein (st. Rspr. vgl. BGH Urteil vom 11. Oktober 1995 - VIII ZR 325/94 - BGHZ 131, 74 m.w.N.).
  • BSG, 03.08.1960 - 3 RJ 244/58
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt drei Monate, weil das angefochtene Urteil dem Berufungskläger außerhalb des Geltungsbereichs des SGG zugestellt worden ist (st. Rspr., vgl. BSG Beschl. von 3. August 1960 - 3 RJ 244/58- SozR Nr. 11 zu § 151 SGG).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 40/85

    Pflichtbeiträge - Leistungsort

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2005 - L 7 RJ 117/03
    Für die Frage, wann die Erfüllungswirkung eintritt, ist ergänzend auf die zivilrechtlichen Vorschriften und insbesondere die §§ 269 f. BGB abzustellen, die - was die Abgrenzung der Rechte und Pflichten bei der Leistungserbringung angeht - Ausdruck allgemeiner Rechtsüberzeugung sind (BSG Urteil vom 5. April 2000 - B 5 RJ 38/99 R - BSGE 86, 107, 113 = SozR 3-1200 § 2 Nr. 1; BSG Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 40/85 - BSGE 63, 1, 2 f = SozR 2100 § 24 Nr. 4).
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