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   LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14   

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LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14 (https://dejure.org/2016,55968)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.2016 - L 4 KA 45/14 (https://dejure.org/2016,55968)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2016 - L 4 KA 45/14 (https://dejure.org/2016,55968)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V (BSG vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

    Insbesondere lässt es sich mit dem Gesetzeszweck einer Honorarbegrenzung vereinbaren, dass die RLV gemäß Ziffer I.3.2.1 des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 22. September 2009 auf die Fallzahlen der Vorjahresquartale abstellen (BSG vom 17. Juli 2013, a.a.O. zum regelungsidentischen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008).

    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

    Dieses sogenannte "einjährige Moratorium" der ab 1. Januar 2009 geltenden RLV-Systematik hat das BSG bereits mit ausführlicher Begründung in mehreren Entscheidungen gebilligt (u.a. Urteil vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 38 -41 bei juris).

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Das BSG habe sich in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R) bereits mit der Frage der Berücksichtigung des Morbiditätskriteriums Geschlecht befasst und festgestellt, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss in seinem Beschluss vom 27./28. August 2008 in Teil F 3.2.2 sich in rechtmäßiger Weise gegen die Berücksichtigung dieses Merkmals entschieden habe.

    Mit Urteil vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat das BSG diese Vorgehensweise, die bereits im Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 praktiziert wurde, als nicht beanstandungswürdig angesehen.

    Dies erklärt sich aus der Regionalisierung des KV-Systems und des Systems der Honorarbildung auf der Grundlage unterschiedlicher Gesamtvergütungen der Krankenkassen (BSG vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 4/13 R - Rn. 21ff bei juris), ferner aus dem Regelungsspielraum der Vertragspartner, denen es gestattet ist, regional unterschiedliche Schwerpunkte bei der Honorarverteilung und insbesondere der Ausgestaltung der RLV zu bilden.

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Es habe vielmehr in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 5/08) klargestellt, dass die allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen einzuräumende Möglichkeit, durch Umsatzsteigerung jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufzuschließen, nicht bedeute, dass diese Praxen von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Die Bewertung des Senats steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R.

    Hierbei handelt es sich jedoch um eine reine Ordnungsfrist (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R Rn 26 bei juris), so dass die Fristversäumnis nicht zur Unwirksamkeit der Zuweisung führt.

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Der Bezug zur Arztgruppe ist seitdem verbindlich (BSG vom 6. Februar 2013 - B 6 KA 13/12 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 73).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, zwar ausgeführt, dass ein Leistungsanteil am budgetierten Leistungsgeschehen der Praxis von 20 % ein sicherstellungsrelevanter Anteil sein könne.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarbegrenzung - Abstaffelungsregelung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 7/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bemessung des Regelleistungsvolumens (RLV) -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 45/14) wird zurückgewiesen.

    Die Kosten der Verfahren S 16 KA 1155/13 und L 4 KA 44/14 trägt der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4, die Kosten der Verfahren S 16 KA 1156/13 und L 4 KA 45/14 trägt der Kläger.

    Das LSG hat die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 betreffend die Honorierung in den Quartalen I/2010 und II/2010 auf die Berufungen der Beklagten aufgehoben und die Klagen jeweils abgewiesen (Verfahren zu den Aktenzeichen L 4 KA 44/14 und L 4 KA 45/14) .

    Der Kläger beantragt, die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 8.11.2016 (L 4 KA 44/14 und L 4 KA 45/14) aufzuheben und die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 (S 16 KA 1155/13 und S 16 KA 1156/13) zurückzuweisen.

    Bezogen auf das Quartal II/2010, das Gegenstand der beim Schleswig-Holsteinischen LSG unter den Az L 4 KA 45/14 geführten Berufungsverfahren und des vorangegangenen Klageverfahrens war, bleibt es bei der Kostentragung durch den Kläger; die dagegen eingelegte Revision war ohne Erfolg, sodass ihm die Kosten zur Last fallen (§ 154 Abs. 2 VwGO) .

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