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   LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13   

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https://dejure.org/2016,6248
LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13 (https://dejure.org/2016,6248)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.02.2016 - L 9 SO 59/13 (https://dejure.org/2016,6248)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - L 9 SO 59/13 (https://dejure.org/2016,6248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 53 Abs 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 2 SGB 12, § 26 Abs 1 Nr 1 SGB 9, § 26 Abs 2 Nr 4 SGB 9
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - heilpädagogisches Reiten - medizinische Rehabilitation - entsprechend den Leistungen der GKV - kein anerkanntes Heilmittel - Abgrenzung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Leistungszweck - Schwerpunkt des Bedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenübernahme für sog. heilpädagogisches Reiten aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII; Abgrenzung zwischen Leistungen der medizinischen und der sozialen Rehabilitation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederungshilfe begehrt; Kosten für heilpädagogisches Reiten; medizinische Rehabilitation nach § 26 SGB IX; Schwerpunkt des individuell-konkreten Bedarfs; soziale Rehabilitation nach den §§ 53 ff. SGB XII; Umfang der Leistungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kostenübernahme für sog. heilpädagogisches Reiten aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Abgrenzung zwischen Leistungen der medizinischen und der sozialen Rehabilitation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Leistungen der medizinischen zur sozialen Rehabilitation erfolgt nach Leistungszweck

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R -, wonach die Eingliederungshilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bei Bedürftigkeit des Sozialhilfeempfängers auch die Übernahme der Kosten für Hörgerätebatterien umfasse, müssten auch für sie - die Klägerin - aus Mitteln der Eingliederungshilfe die Kosten für das so genannte heilpädagogische Reiten übernommen werden.

    Maßgebend ist, welche Bedürfnisse mit dem Hilfsmittel oder der Maßnahme befriedigt werden sollen, also welchen Zwecken und Zielen das Hilfsmittel (in diesem Fall: die Maßnahme) dienen soll (BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R -, juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstbeschaffung; selbst

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    Ergänzend werde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 2012 - 5 C 15/11 - verwiesen, in dem das Bundesverwaltungsgericht das heilpädagogische Reiten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft qualifiziert habe, sowie auf die zur Akte gereichte Anmerkung von Aa_____ J_____ im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht.

    Dabei hat sich das Sozialgericht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 2012 (5 C 15/11 - juris) gestützt, in dem entschieden worden ist, dass Kindern oder Jugendlichen ein Anspruch auf Gewährung heilpädagogischer Leistungen in Form der heilpädagogischen Reittherapie als jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch dann zustehen könne, wenn sie eingeschult seien und eine ihrer Behinderung entsprechende Förderschule besuchten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 9 SO 5/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind also keine geringeren, aber auch keine weitergehenden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erbringen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2009 - L 9 SO 5/08 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2016 - L 5 KR 238/15

    Krankenversicherung - Nichteinhaltung der Fristen des § 13 Abs 3a SGB 5 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    Lässt sich eine solche objektive, am Wortlaut orientierte Auslegung feststellen, stellt diese die Grenze für die Auslegung dar (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Januar 2016 - L 5 KR 238/15 B ER -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.02.2013 - L 9 SO 17/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - Zuständigkeit sowohl des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    Um eine soziale Rehabilitation handelt es sich somit immer dann, wenn die begehrten und im Hinblick auf den konkreten Bedarf erforderlichen Leistungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausreichen und über die Zwecke der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende Ziele, z. B. nach § 55 Abs. 1 SGB IX die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu sichern, Grundlage für das Erfordernis einer Maßnahme sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Februar 2013 - L 9 SO 17/11 -).
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - sozialpädiatrische Betreuung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    Bei der Abgrenzung der beiden unterschiedlichen Leistungsarten ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 Abs. 1 SGB IX an den sozialen Folgen einer Krankheit bzw. Behinderung ansetzen und deren Überwindung dienen (BSG, Urteil vom 31. März 1998 - B 1 KR 12/96 -).
  • VG Braunschweig, 19.03.2009 - 3 A 63/08

    Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    Außerdem hat sie zur Frage der Vorrangigkeit der Sozialhilfe vor der Jugendhilfe ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 19. März 2009 (3 A 63/08) übersandt.
  • SG Aachen, 05.06.2012 - S 20 SO 176/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    Es ist fraglich, ob dieser Auffassung, nach der die Gesetzeshistorie und der Gesetzeszusammenhang als entscheidend angesehen werden, zu folgen wäre, oder ob maßgeblich darauf abzustellen wäre, dass der klare Wortlaut eine solche Auslegung nicht zuließe, weil man berücksichtigen müsste, dass der Gesetzgeber, wenn er heilpädagogische Leistungen auch bereits eingeschulten Kindern hätte zukommen lassen wollen, in § 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX den Relativsatz "die noch nicht eingeschult sind" (wie er sich im Übrigen ausdrücklich auch in § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB IX findet) einfach hätte weglassen können (vgl. dazu Sozialgericht Aachen, Urteil vom 5. Juni 2012 - S 20 SO 176/11 -, juris, Rn. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 25/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
    Dient eine Therapie im Einzelfall zwar auch der Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, steht dabei aber der medizinische Leistungszweck im Vordergrund, so ist sie allein der medizinischen Rehabilitation zuzuordnen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 -, juris, Rn. 62 ff.).
  • LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15

    Leistungen der Eingliederungshilfe; Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auf den Leistungsgegenstand kommt es dagegen nicht an (BSG, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 21f.; LSG Schleswig, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13, Rn. 72ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - L 9 SO 256/16

    Erstattung eines Eigenanteils für die Beschaffung eines Therapiesesseldreirades

    Der Schwerpunkt der Versorgung (vgl. zu dieser Zuweisungsform LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13 - juris Rn. 75) lag damit auf der Erfüllung von Grundbedürfnissen im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Dies wird auch deutlich durch den Vortrag der Eltern des Klägers, dass das Therapiesesseldreirad im Wesentlichen in der Nähe des Hauses oder für Spaziergänge genutzt wird.
  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 17/15

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Auf den Leistungsgegenstand kommt es dagegen nicht an (BSG, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 21f.; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13, Rn. 72ff.).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13

    Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen

    Dagegen knüpfen Leistungen der medizinischen Rehabilitation an der Krankheit selbst und ihrer Ursache an (vgl. dazu ausführlich Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Februar 2016, L 9 SO 59/13, Schleswig-Holsteinischer Anzeiger 2016, 311 m.w.N.).
  • SG Duisburg, 23.11.2022 - S 3 SO 94/22

    Kostenübernahme einer Wortschatzerweiterung eines Talkers mit dem Vokabular der

    Dient ein Hilfsmittel zwar auch einem medizinischen Leistungszweck, steht aber die Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund, so ist es allein der sozialen Rehabilitation zuzuordnen (vgl. BSG, ebd.; auch z.B. für das heilpädagogische Reiten LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.02.2016 - L 9 SO 59/13; für eine auditiv-verbale Therapie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2012 - L 20 SO 25/09).
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