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   LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - L 5 KR 27/07   

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https://dejure.org/2007,10179
LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - L 5 KR 27/07 (https://dejure.org/2007,10179)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.10.2007 - L 5 KR 27/07 (https://dejure.org/2007,10179)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - L 5 KR 27/07 (https://dejure.org/2007,10179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fingierter Versorgungsvertrag i.S.d. § 109 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für die Plankrankenhäuser i.S.d. § 108 Nr. 2 SGB V; Entstehen der Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse im einzelnen Behandlungsfall ohne eine vertragliche Grundlage des ...

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nachberechnung von Behandlungskosten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - L 5 KR 27/07
    Ein Verwaltungsakt konnte nicht ergehen, weil sich das klagende Krankenhaus und die Krankenkasse gleich geordnet gegenüberstehen und es an dem notwendigen Subordinationsverhältnis fehlt (BSG, Urt. v. 28. September 2006, B 3 KR 23/05 R, SozR 4-2500 § 112 Nr. 6; Urt. d. Senats vom 22. März 2006, L 5 KR 160/04).

    Die Krankenkasse ist bei einem Krankenhaus im Sinne des § 108 SGB V, zu dem auch das Krankenhaus der Klägerin zählt, als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die normativ festgelegten Entgelte zu zahlen, sofern die Versorgung im Krankenhaus erforderlich ist (BSG, Urt. v. 28. September 2006, a. a. O.).

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R

    Krankenversicherung - Fälligkeit - Vergütungsanspruch - Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - L 5 KR 27/07
    Nachträgliche Korrekturen rechnerischer oder tatsächlicher Art sind grundsätzlich noch möglich, allerdings wirkt sich die Änderung der Beweislage zu Lasten dessen aus, der vertragliche Fristen nicht einhält (vgl. BSG, Urt. v. 28. Mai 2003, B 3 KR 10/02 R, SozR 4-2500 § 109 Nr. 1).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - L 5 KR 27/07
    Satz 3 der Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Krankenkassen, mit den Krankenhäusern Pflegesatzverhandlungen zu führen und setzt damit die Vergütungspflicht als selbstverständlich voraus (BSG, Urt. v. 17. Mai 2000, B 3 KR 33/99 R, SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).
  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 236/96

    Inhalt eines Architektenvertrages; Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - L 5 KR 27/07
    Zivilrechtliche Entgeltforderungen können selbst dann abgeändert werden, wenn eine Rechnung ausdrücklich als Schlussrechnung und damit als Abschlusstatbestand für das Schuldrechtsverhältnis bezeichnet worden ist (BGH, Urt. v. 19. Februar 1998, VII ZR 236/96).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.03.2006 - L 5 KR 160/04

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vorausschau des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - L 5 KR 27/07
    Ein Verwaltungsakt konnte nicht ergehen, weil sich das klagende Krankenhaus und die Krankenkasse gleich geordnet gegenüberstehen und es an dem notwendigen Subordinationsverhältnis fehlt (BSG, Urt. v. 28. September 2006, B 3 KR 23/05 R, SozR 4-2500 § 112 Nr. 6; Urt. d. Senats vom 22. März 2006, L 5 KR 160/04).
  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - L 5 KR 27/07
    Damit ist eine vereinbarte oder fingierte Vertragsgrundlage für die Durchführung und Abwicklung der stationären Krankenhausbehandlung gegeben, deren Ausgestaltung sich nach den nach Maßgabe des § 109 Abs. 4 SGB V und insbesondere § 112 SGB V abzuschließenden öffentlichen Verträgen richtet (BSG, Urt. vom 29. Mai 1996, 3 RK 23/95, SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 1 KR 59/08
    Durch die Endabrechnung vom 10. Juni 2000 sei auch kein Vertrauenstatbestand geschaffen worden, so dass - entsprechend der Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein vom 10. Oktober 2007 (L 5 KR 27/07, Breithaupt 2008, 378) - die nachträgliche Korrektur der Abrechnung zulässig sei.

    Vielmehr müssen in jedem Einzelfall die Interessen der Vertragsparteien umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden (BGH, Urteil vom 5. November 1992 - VII ZR 52/91, BGHZ 120, 133, 136; Urteil vom 19. Februar 1998, NJW-RR 1998, 952; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Oktober 2007 - L 5 KR 27/07, Breithaupt 2008, 378; Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage 2009, § 242 Rn 56a).

    Vielmehr hält der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein vom 10. Oktober 2007 (a.a.O.) eine Nachberechnung im Einzelfall für durchaus zulässig.

    Eine nachträgliche Prüfung wird durch die Regelungssystematik des Niedersächsischen Sicherstellungsvertrags dagegen nicht generell ausgeschlossen (so ebenfalls für den Rheinland-Pfälzischen Sicherstellungsvertrag: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Oktober 2007, a.a.O.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.06.2008 - L 5 KR 25/08

    Gesetzliche Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenhausbehandlungskosten gem §

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 30. November 1978, 12 RK 6/76, SozR 2200 § 1399 Nr. 11; 1. April 1993, 1 RK 16/92, USK 9334; 29. Januar 1997, 5 RJ 52/94, SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6; Urteil des Senats vom 10. Oktober 2007, L 5 KR 27/07).
  • SG Lübeck, 21.06.2011 - S 1 KR 652/10

    Recht eines Krankenhausträgers auf nachträgliche Neuberechnung und

    Diese Entscheidung betraf die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. Oktober 2007 (L 5 KR 27/07), das zur Berufung gegen das o.a. Urteil des SG Lübeck ergangen war.
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