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   LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15 E   

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https://dejure.org/2016,35082
LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15 E (https://dejure.org/2016,35082)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.08.2016 - L 5 SF 92/15 E (https://dejure.org/2016,35082)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. August 2016 - L 5 SF 92/15 E (https://dejure.org/2016,35082)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15
    Verweigert der Gegner von vornherein entweder ein solches sachbezogenes Gespräch oder eine gütliche Einigung, kommt eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung bereits im Ansatz nicht zu Stande (BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - VII ZB 40/13; Beschluss vom 20. November 2006 --II ZB 9/06; OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 6 E 1209/12; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, VVVorb. 3 Rz. 174 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2009 - 3 O 158/08

    Entstehung der Terminsgebühr; Gespräch über die Frage der Verfahrenserledigung;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15
    Vielmehr ist auch erforderlich, dass die Gegenseite die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens zumindest im Laufe der Besprechung für sich mit ins Auge fasst und die Besprechung (auch) zu diesem Zwecke führt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. März 2009 - 3 O 158/08; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 So 177/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2014 - 6 E 1209/12

    Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren; Anforderungen an die zu einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15
    Verweigert der Gegner von vornherein entweder ein solches sachbezogenes Gespräch oder eine gütliche Einigung, kommt eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung bereits im Ansatz nicht zu Stande (BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - VII ZB 40/13; Beschluss vom 20. November 2006 --II ZB 9/06; OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 6 E 1209/12; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, VVVorb. 3 Rz. 174 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZB 40/13

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für Gespräche über eine Zustimmung zum Ruhen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15
    Verweigert der Gegner von vornherein entweder ein solches sachbezogenes Gespräch oder eine gütliche Einigung, kommt eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung bereits im Ansatz nicht zu Stande (BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - VII ZB 40/13; Beschluss vom 20. November 2006 --II ZB 9/06; OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 6 E 1209/12; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, VVVorb. 3 Rz. 174 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 10.01.2006 - 1 So 177/05

    Keine Terminsgebühr für Rechtsanwalt bei einseitiger telefonischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15
    Vielmehr ist auch erforderlich, dass die Gegenseite die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens zumindest im Laufe der Besprechung für sich mit ins Auge fasst und die Besprechung (auch) zu diesem Zwecke führt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. März 2009 - 3 O 158/08; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 So 177/05).
  • LSG Bayern, 21.02.2011 - L 15 SF 168/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Teilanerkenntnis -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15
    Eine solche Besprechung im Sinne der Vorschrift kann nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 11. April 2016 - L 5 SF 44/14 B E -) auch in einem Telefonat erfolgen, weil der vom Gesetz verwendete Begriff "Besprechungen" keine Einschränkung auf persönliche Gespräche enthält, die Regelung insgesamt die Erledigung von Verfahren ohne Beteiligung des Gerichts durch Honorierung von darauf gerichteten Bemühungen des Anwalts fördern soll und kein Grund ersichtlich ist, warum solche Bemühungen nicht auch telefonisch erfolgen können (so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 21. Februar 2011 --L 15 SF 168/10 B E; Hartmann, Kostengesetze, Nr. 3104 VV-RVG Rz. 9 m. w. N.).
  • OLG München, 21.03.2014 - 11 W 457/14
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15
    Mit der Regelung in der Vorb 3 soll das ernsthafte Bemühen des Prozessbevollmächtigten um einen Abschluss des Verfahrens ohne Beteiligung des Gerichts honoriert und damit zugleich die außergerichtliche Streitbeilegung gefördert werden (OLG München, Beschluss vom 21. März 2014 - 11 W 457/14).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2023 - L 5 SF 30/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Dies entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2016 - L 5 SF 92/15 E - juris Rn. 11).

    Dementsprechend folgt der Senat der inzwischen als herrschend anzusehenden Rechtsprechung, wonach die Besprechungsterminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG zumindest auch dann entsteht, wenn - wie im vorliegenden Fall - Telefonate zwischen Richter und beiden Hauptbeteiligten geführt werden, sofern - zu dieser Voraussetzung sogleich - Inhalt der Gespräche jeweils ein qualifiziertes auf die Erledigung des Verfahrens gerichtetes Gespräch ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. Februar 2020 - L 12 SF 48/17 E - juris Rn. 36 ff.; Müller-Rabe, a.a.O. Rn. 214 m.w.N.; Toussaint in: dems., Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, RVG VV 3103 Rn. 23; Mayer in: Mayer/Kroß, RVG, 8. Aufl. 2021, Vorbem. 3 Rn. 58; Ahlmann, a.a.O. Rn. 62; vgl. auch Thüringer OVG, Beschluss vom 26. August 2020 - 4 VO 390/20 - juris Rn. 19; zum Rechtszustand vor dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bereits Hessisches LSG, Beschluss vom 9. November 2011 - L 2 SO 192/11 B - juris Rn. 18 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. September 2017 - L 5 AS 585/15 B - juris Rn. 25 f. unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 10. Juli 2006 - II ZB 28/05 - juris Rn. 1, 4; a.A. noch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2015 - L 2 AS 2237/14 B u.a. - juris Rn. 5; soweit das Sozialgericht wegen der a.A. auch auf den Senatsbeschluss vom 11. August 2016 - L 5 SF 92/15 E - juris Rn. 10 f. hinweist, verhält sich die Entscheidung, die auch einen anderen Sachverhalt betrifft, zu dieser Frage nicht).

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