Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25109
LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18 B ER (https://dejure.org/2018,25109)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.08.2018 - L 5 BA 104/18 B ER (https://dejure.org/2018,25109)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. August 2018 - L 5 BA 104/18 B ER (https://dejure.org/2018,25109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2019, 791
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer UG - Rechtsmacht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Hinsichtlich des dabei notwendigen Überzeugungsgrades bezüglich der zu klärenden Rechtsfragen ist dabei zu beachten, dass es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen; denn damit würden die Effektivität dieses Verfahrens und damit das gerichtliche Rechtsschutzinteresse insgesamt geschwächt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - juris; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl., Rz. 220).

    Vor diesem Hintergrund und der im Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG auch dann erfolgen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes von einer Mehrzahl von Voraussetzungen abhängt, deren Prüfung die Klärung schwieriger Rechtsfragen beinhaltet (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER; Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER a.a.O.) Von einem solchen Fall ist vorliegend auszugehen, so dass die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage zur Überzeugung der Kammer anzuordnen ist.

    Zu den im Einzelfall rechtlich relevanten Umständen, die eine wertende Zuordnung erlauben, gehört auch das Vorliegen eines Treuhandvertrages (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER a.a.O.).

    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER a.a.O. zu einem solchen Sachverhalt ausgeführt:.

    Dass dem Abschluss eines - schuldrechtlichen - Treuhandvertrages zwischen dem Gesellschafter und einem Dritten eine erhebliche Bedeutung im Hinblick auf die Einflussmöglichkeit auf die Gesellschaft und damit auf das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. einer selbstständigen Tätigkeit zukommt, hat sowohl das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER a.a.O) als auch das BSG (Erstmals mit Urteil vom 08.12.1994 - 11 RAr 49/94; bestätigt in BSG, Urteil vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 - nach juris) bestätigt.

    Die Kammer folgt insoweit vollumfänglich der überzeugenden Rechtsaufassung des 5. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts im Beschluss vom 02.05.2017 (L 5 KR 40/17 B ER a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95

    Beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Wer kraft seiner Gesellschafterrechte die für das Arbeitnehmerverhältnis typische Abhängigkeit von einem Arbeitgeber zu vermeiden vermag, kann nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft sein (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 - nach juris).

    Für GmbH-Gesellschafter, die über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügen und damit einen maßgebenden Einfluss auf deren Entscheidungen besitzen, hat die Rechtsprechung grundsätzlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH verneint (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R; Urteil vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 nach juris).

    Dass dem Abschluss eines - schuldrechtlichen - Treuhandvertrages zwischen dem Gesellschafter und einem Dritten eine erhebliche Bedeutung im Hinblick auf die Einflussmöglichkeit auf die Gesellschaft und damit auf das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. einer selbstständigen Tätigkeit zukommt, hat sowohl das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER a.a.O) als auch das BSG (Erstmals mit Urteil vom 08.12.1994 - 11 RAr 49/94; bestätigt in BSG, Urteil vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 - nach juris) bestätigt.

    Die Antragstellerin verweist auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats und die Entscheidung des BSG vom 30. Januar 1997 (10 RAr 6/95), wonach ein Treuhandvertrag sehr wohl für die statusrechtliche Beurteilung von Bedeutung sei.

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19. April 1999 - II ZR 365/97 = BGHZ 141, 208 = NJW 1999, 2594) besteht eine solche Beurkundungspflicht jedoch im Vorgründungsstadium der Gesellschaft nicht.

    Damit unterlag der Treuhandvertrag nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19. April 1999 - II ZR 365/97) nicht dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG.

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Hinsichtlich des dabei notwendigen Überzeugungsgrades bezüglich der zu klärenden Rechtsfragen ist dabei zu beachten, dass es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen; denn damit würden die Effektivität dieses Verfahrens und damit das gerichtliche Rechtsschutzinteresse insgesamt geschwächt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - juris; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl., Rz. 220).

    Vor diesem Hintergrund und der im Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG auch dann erfolgen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes von einer Mehrzahl von Voraussetzungen abhängt, deren Prüfung die Klärung schwieriger Rechtsfragen beinhaltet (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER; Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER a.a.O.) Von einem solchen Fall ist vorliegend auszugehen, so dass die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage zur Überzeugung der Kammer anzuordnen ist.

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Nach diesen Grundsätzen ist auch zu beurteilen, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu dieser in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R - nach juris).

    Bei einem am Stammkapital der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer verkörpert der Umfang der Beteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenen Einflusses auf die Gesellschaft ein wesentliches Merkmal (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R- nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - L 1 KR 396/15
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Vor diesem Hintergrund hat auch der 12. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. Januar 2006 (B 12 KR 30/04 R) einer treuhänderischen Bindung in der Ausübung der Gesellschaftsrechte Bedeutung eingeräumt (so auch etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. März 2018 - L 1 KR 396/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 590/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführerin einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Zwischen einer Stimmbindungsvereinbarung unter Gesellschaftern und einem Treuhandverhältnis besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied (so ausdrücklich auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2018 - L 11 R 590/17).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung beziehungsweise der selbständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, das heißt den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - nach juris).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    In der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung vom 14. März 2018 (B 12 KR 13/17 R) hat der 12. Senat zwar ausdrücklich ausgeführt, dass die für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit notwendige Rechtsmacht gesellschaftsrechtlich eingeräumt sein muss und dies in dem dort zugrundeliegenden Fall einer Stimmbindungsabrede ausdrücklich ausgeschlossen.
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (ständige Rspr. BSG; vgl. z.B. Urteil vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R -juris m.w.N.).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • LSG Hessen, 16.05.2019 - L 8 KR 303/17

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Zudem folgten das Sächsische Landessozialgericht (LSG) und das Schleswig-Holsteinische LSG dem Grundsatz der Formfreiheit im Vorgründungsstadium (Sächs. LSG, Urteil vom 8. November 2018, L 9 KR 263/15, Rn. 94 juris, Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 13. August 2018, L 5 BA 104/18 B ER, Rn. 31 juris und Urteil vom 14. Januar 2010, L 5 KR 81/08, Rn. 46 juris).

    Die gegenteilige Rechtsansicht, dass der maßgebliche Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft nicht beim Treuhänder, sondern beim Treugeber liege, da ein Verstoß gegen eine Stimmbindungsabrede die Geschäftsanteile unberührt lasse, der Treugeber bei einem Verstoß das Treuhandverhältnis aber beenden könne (vgl. insofern Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 13. August 2018, L 5 BA 104/18 B ER, Rn. 40 f. juris), vermag nicht zu überzeugen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2019 - L 8 BA 31/18

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Anknüpfend daran ist gegenwärtig unter den Landessozialgerichten umstritten, ob Treuhandvereinbarungen geeignet sind, die Rechtsmachtverhältnisse in der Gesellschafterversammlung maßgeblich zu verändern (bejahend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.02.2019, L 4 R 465/16, GmbHR 2019, 480 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 13.08.2018, L 5 BA 104/18 B ER, Breith 2019, 319 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 02.05.2017, L 5 KR 40/17 B ER, Breith 2017, 625 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.03.2018, L 11 R 590/17, DStR 2018, 1677 ff., anhängig unter BSG, B 12 R 5/18 R; im jeweiligen Streitfall verneinend Senat, Beschluss v. 12.02.2019, L 8 BA 169/18 B ER; Beschluss v. 10.12.2018, L 8 BA 146/18 B ER; Urteil v. 11.04.2018, L 8 R 1026/16; jeweils juris; Sächsisches LSG, Urteil v. 08.11.2018, L 9 KR 263/15, Die Beiträge Beilage 2019, 149 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 01.10.2018, L 1 BA 61/18 B ER, juris; BayLSG, Urteil v. 15.12.2016, L 9 AL 185/12, juris; abhängig von der Frage, ob die notarielle Form eingehalten war LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.03.2018, L 1 KR 396/15, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2019 - L 8 BA 42/19

    Keine Sozialversicherungspflicht der Alleingesellschafter-Geschäftsführerin einer

    Anknüpfend daran ist gegenwärtig unter den Landessozialgerichten umstritten, ob Treuhandvereinbarungen geeignet sind, die Rechtsmachtverhältnisse in der Gesellschafterversammlung maßgeblich zu verändern (bejahend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.02.2019, L 4 R 465/16, GmbHR 2019, 480 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 13.08.2018, L 5 BA 104/18 B ER, Breith 2019, 319 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 02.05.2017, L 5 KR 40/17 B ER, Breith 2017, 625 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.03.2018, L 11 R 590/17, DStR 2018, 1677 ff., anhängig unter BSG, B 12 R 5/18 R; im jeweiligen Streitfall verneinend Senat, Beschluss v. 12.02.2019, L 8 BA 169/18 B ER; Beschluss v. 10.12.2018, L 8 BA 146/18 B ER; Urteil v. 11.04.2018, L 8 R 1026/16; jeweils juris; Urteil v. 24.04.2019, L 8 BA 31/18, zur Veröffentlichung in sozialgerichtsbarkeit.de und juris vorgesehen; Sächsisches LSG, Urteil v. 08.11.2018, L 9 KR 263/15, Die Beiträge Beilage 2019, 149 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 01.10.2018, L 1 BA 61/18 B ER, juris; BayLSG, Urteil v. 15.12.2016, L 9 AL 185/12, juris; abhängig von der Frage, ob die notarielle Form eingehalten war LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.03.2018, L 1 KR 396/15, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - L 10 BA 95/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH & Co

    Im Übrigen, d.h. hinsichtlich der zur Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) und 2) in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2014 getroffenen Feststellung sowie hinsichtlich der Feststellung der Versicherungspflicht in der GKV und der sPV im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2016, stellt sich der Bescheid vom 12. Januar 2021 nach der im vorliegenden Eilverfahren anzustellenden summarischen Prüfung ( vgl dazu: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 13. August 2018, L 5 BA 104/18 B ER, Breith 2019, 319 ff; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. August 2013, L 11 KA 92/12 B ER, zitiert nach juris ) jedoch als rechtmäßig dar.
  • SG Münster, 17.11.2020 - S 23 BA 47/19
    Insoweit verwies die Klägerin exemplarisch auf die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichtes vom 13.08.2018 - Az. L 5 BA 104/18 B ER -, vom 02.05.2017 - Az. L 5 KR 40/17 B ER -, des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 08.03.2018 - Az. L 1 KR 396/15 -, des Bundessozialgerichtes vom 25.01.2006 - Az. B 12 KR 30/04 R -, des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2018 - Az. L 8 R 1026/16 - und des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 13.03.2018 - Az. L 11 R 590/17 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht