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   LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06   

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https://dejure.org/2007,12454
LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06 (https://dejure.org/2007,12454)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.11.2007 - L 4 KA 9/06 (https://dejure.org/2007,12454)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. November 2007 - L 4 KA 9/06 (https://dejure.org/2007,12454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren eines höheren Honorars aufgrund von Honorarbegrenzungen auf der Grundlage individueller Punktzahlvolumina gemäß Honorarverteilungsmaßstab; Möglichkeit der Abweichung von dem Grundsatz leistungsproportionaler Vergütung wegen Verfolgung anderer billigenswerter ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Bei dem Gebot der leistungsproportionalen Vergütung handelt es sich allerdings nur um einen Grundsatz, von dem abgewichen werden darf, wenn die Kassenärztliche Vereinigung damit andere billigenswerte Ziele verfolgt (std. Rspr.; vgl. BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R , BSGE 92, 10 ; Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, BSGE 92, 233 ; Urt. v. 28. März 2007 - B 6 KA 10/06 R, MedR 2007, 560, juris Rz. 17).

    Bei der Stabilisierung des Auszahlungspunktwerts und der damit verbundenen Schaffung einer gewissen finanziellen Kalkulationssicherheit handele es sich um ein im Rahmen des § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V in Verbindung mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit billigenswertes Ziel (vgl. Urt. vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R , a.a.O.; vom 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R , a.a.O.; v. 28. März 2007 - B 6 KA 10/06 R, a.a.O., juris Rz. 18 m.w.N.).

    Für das Honorarvolumen macht es keinen Unterschied, ob einer größeren Punktzahl ein entsprechend niedrigerer Punktwert oder - nach durchgeführter "Quotierung" - einer geringeren Punktzahl ein entsprechend erhöhter Punktwert zugeordnet wird (BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R, a.a.O.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG muss ein HVM, der Honorarbegrenzungen vorsieht, es unterdurchschnittlichen Praxen ermöglichen, im Wesentlichen abhängig vom eigenen Einsatz innerhalb überschaubarer Zeit den Gruppendurchschnitt zu erreichen (std. Rspr.; vgl. BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R , a.a.O.; Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R , a.a.O.).

    Dagegen besteht kein Recht auf ein Wachstum über den Gruppendurchschnitt hinaus (ebenfalls std. Rspr.; vgl. BSG, Urt. vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 76/03 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 6, juris Rz. 24 ff.; B 6 KA 54/02 R, a.a.O., juris Rz. 28).

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Bei dem Gebot der leistungsproportionalen Vergütung handelt es sich allerdings nur um einen Grundsatz, von dem abgewichen werden darf, wenn die Kassenärztliche Vereinigung damit andere billigenswerte Ziele verfolgt (std. Rspr.; vgl. BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R , BSGE 92, 10 ; Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, BSGE 92, 233 ; Urt. v. 28. März 2007 - B 6 KA 10/06 R, MedR 2007, 560, juris Rz. 17).

    Bei der Stabilisierung des Auszahlungspunktwerts und der damit verbundenen Schaffung einer gewissen finanziellen Kalkulationssicherheit handele es sich um ein im Rahmen des § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V in Verbindung mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit billigenswertes Ziel (vgl. Urt. vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R , a.a.O.; vom 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R , a.a.O.; v. 28. März 2007 - B 6 KA 10/06 R, a.a.O., juris Rz. 18 m.w.N.).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG muss ein HVM, der Honorarbegrenzungen vorsieht, es unterdurchschnittlichen Praxen ermöglichen, im Wesentlichen abhängig vom eigenen Einsatz innerhalb überschaubarer Zeit den Gruppendurchschnitt zu erreichen (std. Rspr.; vgl. BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R , a.a.O.; Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R , a.a.O.).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Deshalb ist im HVM ausdrücklich vorzusehen, dass in Ausnahmefällen, insbesondere wenn die reguläre Festlegung der Bemessungsgrenze zu einer schweren Härte führen würde, die Bemessungsgrenze nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festzusetzen ist (BSG, Urt. v. 21. Oktober 1998 - B 6 KA 65/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 27).

    Das BSG hat in dem Urteil vom 21. Oktober 1998 (- B 6 KA 65/97 R, a.a.O.) ausdrücklich dargelegt, Vergleichbares - mit der zuvor angesprochenen Veränderung der Patientenzahl einer Praxis wegen Schließung einer anderen Praxis - gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer (zahn)ärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriere und deshalb höhere Fallwerte erreiche.

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Zulässigkeit von Individualbudgets, Fallwertgrenzen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Streitgegenstand sind die Honorarbescheide für die Quartale III/03 und IV/03 sowie der alle sog. Startquartale von III/03 bis II/04 betreffende Härtefallbescheid als Bestandteil des Honorarbescheides für das Quartal III/03. Dass der Härtefallantrag und der hierüber erteilte Bescheid alle sogenannten Startquartale betrifft, entspricht der dem Senat aus anderen Verfahren bekannten Verwaltungspraxis der Beklagten (vgl. u.a. die in der mündlichen Verhandlung am 13. November 2007 zu den Verfahren L 4 KA 7/07 und L 4 KA 9/07 abgegebenen Erklärungen der Beteiligten).

    Im Übrigen hält der Senat das Fehlen von Wachstumsmöglichkeiten innerhalb der Startquartale - nur um diese geht es hier - im Ergebnis für rechtmäßig (vgl. weitere Urt. des Senats vom 13. November 2007 - L 4 KA 5/07 und L 4 KA 9/07).

  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 10/06 R

    Honorarverteilung - unterdurchschnittlich abrechnende Praxen - Fallzahlerhöhung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Bei dem Gebot der leistungsproportionalen Vergütung handelt es sich allerdings nur um einen Grundsatz, von dem abgewichen werden darf, wenn die Kassenärztliche Vereinigung damit andere billigenswerte Ziele verfolgt (std. Rspr.; vgl. BSG, Urt. v. 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R , BSGE 92, 10 ; Urt. v. 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R, BSGE 92, 233 ; Urt. v. 28. März 2007 - B 6 KA 10/06 R, MedR 2007, 560, juris Rz. 17).

    Bei der Stabilisierung des Auszahlungspunktwerts und der damit verbundenen Schaffung einer gewissen finanziellen Kalkulationssicherheit handele es sich um ein im Rahmen des § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V in Verbindung mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit billigenswertes Ziel (vgl. Urt. vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R , a.a.O.; vom 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R , a.a.O.; v. 28. März 2007 - B 6 KA 10/06 R, a.a.O., juris Rz. 18 m.w.N.).

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Festlegung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Die Klägerin bezieht nämlich insoweit zusätzliche Honorare, die bei der Beurteilung der Frage der Angemessenheit ihres Honorars (vgl. BSG, Beschl. vom 23. Mai 2007 - B 6 KA 85/06 B, veröffentlicht in juris, Rz. 12) und damit erst recht bei der Frage einer sich im Einzelfall ergebenden Härte zu berücksichtigen sind.
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 76/03 R

    Honorarverteilungsregelung - Ausrichtung auf umfassende Umsatzbegrenzung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Dagegen besteht kein Recht auf ein Wachstum über den Gruppendurchschnitt hinaus (ebenfalls std. Rspr.; vgl. BSG, Urt. vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 76/03 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 6, juris Rz. 24 ff.; B 6 KA 54/02 R, a.a.O., juris Rz. 28).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 5/07

    Erlass einer Honorarbegrenzung gegenüber einer Anästhesistin in Gestalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Im Übrigen hält der Senat das Fehlen von Wachstumsmöglichkeiten innerhalb der Startquartale - nur um diese geht es hier - im Ergebnis für rechtmäßig (vgl. weitere Urt. des Senats vom 13. November 2007 - L 4 KA 5/07 und L 4 KA 9/07).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Streitgegenstand - ändernder,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Auch Letztere sind unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG nicht unmittelbar gemäß § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens über die Honorarbescheide III/03 bis IV/03 geworden (vgl. BSG, Urt. v. 23.Februar 2005 - B 6 KA 45/03 R, SozR 4-1500 § 86 Nr. 2).
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06
    Da die Einführung von IPZV durch den HVM 2003 eine komplexe und nicht in allen Auswirkungen von Vornherein überschaubare Materie dargestellt, steht dem Normgeber insoweit ein erweiterter Gestaltungs- (Erprobungs)spielraum zu mit der Folge, dass für einen Übergangszeitraum auch gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen unbedenklich sind (vgl. BSG, Urt. vom 16. Mai 2001 - B 6 KA 20/00 R, BSGE 88, 126; Urt. vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 46/05 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 13).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - L 4 KA 7/07

    Streitwert bei vertragsärztlicher Honorarstreitigkeit

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2009 - L 4 KA 17/08

    Erhöhung des individuellen Punktzahlenvolumens im Wege einer

    Dass der Härtefallantrag des Klägers und der dazu erteilte Bescheid alle sog. Startquartale betrifft, entspricht der dem Senat aus anderen Verfahren bekannten Verwaltungspraxis der Beklagten (vgl. das Urteil des Senats vom 13. November 2007 - L 4 KA 9/06, Seite 19, m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 3 KA 12/08
    a) Die in dem Beschluss in Teil B enthaltenen Kriterien für die Verteilung der Gesamtvergütungen sind für die Beklagte verbindlich (vgl hierzu LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. November 2007 - L 4 KA 9/06 - juris mwN) und haben erkennbar dazu gedient, den Zeitraum zwischen der Abschaffung der Praxisbudgets und der Einführung der Regelleistungsvolumina zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz ((GMG), BGBl I 2190) zu überbrücken.
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