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   LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - L 5 KR 54/15   

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https://dejure.org/2018,56230
LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - L 5 KR 54/15 (https://dejure.org/2018,56230)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.03.2018 - L 5 KR 54/15 (https://dejure.org/2018,56230)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. März 2018 - L 5 KR 54/15 (https://dejure.org/2018,56230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 21.12.1992, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit der stationären Behandlung - Unbeachtlichkeit nichtmedizinischer Gründe - Erforderlichkeit im Vorfeld einer Operation - Verlegung der Operation aufgrund eines Notfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - L 5 KR 54/15
    Für die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung sind Gründe, die außerhalb von medizinischen Erfordernissen liegen, nicht beachtlich (BSG, Beschluss vom 25. September 2007, GS 1/06).
  • LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13

    Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung (Nabelhernie)

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - L 5 KR 54/15
    Zu Recht hat das Sozialgericht daher mit zutreffender Begründung, auf die der Senat gemäß § 153 Abs. 2 SGG Bezug nimmt, entschieden, dass es für die Frage, ob eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich war, nur auf die Umstände des konkret betroffenen Versicherten ankommen kann, also allein darauf, ob dessen Gesundheitszustand eine stationäre Behandlung erforderte (so auch LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015, L 1 KR 42/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009, L 9 KR 34/15 in juris).
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