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   LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12   

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https://dejure.org/2016,14846
LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12 (https://dejure.org/2016,14846)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.03.2016 - L 8 U 71/12 (https://dejure.org/2016,14846)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. März 2016 - L 8 U 71/12 (https://dejure.org/2016,14846)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - wesentliche Ursache - Konkurrenzursache - Alkoholkonsum - relative Fahruntüchtigkeit - weitere Beweisanzeichen: alkoholbedingte Ausfallerscheinung - objektive Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anerkennung eines Wegeunfalls unter Alkoholeinfluss in der gesetzlichen Unfallversicherung und an die objektive Beweislast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alkoholkonsum; Erstattung von Krankenbehandlungskosten; keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen feststellbar; relative Fahruntüchtigkeit; Trunkenheit im Verkehr; Wegeunfall

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Anerkennung eines Wegeunfalls unter Alkoholeinfluss in der gesetzlichen Unfallversicherung und an die objektive Beweislast

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 591
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit hat das BSG angesehen: Die Fahrweise des Versicherten, z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen, aber auch sein Verhalten vor, bei und nach dem Unfall (BSGE 45, 285, 289 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Je geringer die festgestellte BAK ist, desto höhere Anforderungen sind an den Beweiswert dieser sonstigen Beweisanzeichen zu stellen, um eine allein wesentliche Verursachung des Unfalls durch eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zu bejahen (BSGE 43, 110, 113 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BSGE 45, 285, 289 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Aber selbst bei einer BAK von 0, 44 ‰ - wie beim Kläger - ist sie nicht ausgeschlossen (BSGE 43, 110, 113, aaO.), es müssen jedoch besonders gravierende oder außergewöhnliche Verhaltensweisen bzw. Ausfallerscheinungen festgestellt werden (BSGE 45, 285, 290 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Diese Beurteilung kann angesichts der anzustellenden Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, der verschiedenen Beweisanzeichen, der Gründe für sie usw. nur in einem Schritt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung erfolgen (BSGE 45, 285, 289 = SozR 2200 § 548 Nr. 38; Keller, aaO., RdNr. 353 und Ricke, aaO., RdNr. 117: Summationsbeweis).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Wird für den Unfallzeitpunkt ein Vollrausch festgestellt, fehlt es schon an einer dem Grunde nach versicherten Tätigkeit (vgl. BSG vom 13. November 2012, aaO., Rn. 23), bei absoluter Fahruntüchtigkeit wird die Ursächlichkeit der Alkoholisierung widerleglich vermutet (vgl. BSG vom 30. Januar 2007, B 2 U 23/05 R, Rn. 22 -, juris) während für eine solche Annahme bei relativer Fahruntüchtigkeit weitere Anhaltspunkte hinzukommen müssen (vgl. BSG vom 30. Januar 2007, aaO., Rn. 23).

    Eine Zerlegung in zwei Stufen - wie anscheinend die Beklagte meint - zunächst Feststellung der Fahruntüchtigkeit und dann deren Abwägung mit der versicherten Ursache - ist aufgrund des Miteinanderverwobenseins der verschiedenen Gesichtspunkte praktisch nicht möglich." (vgl. BSG vom 30. Januar 2007, aaO., Rn. 23f.).

    Die objektive Beweislast für das Vorliegen solcher weiterer Beweisanzeichen für eine Ursächlichkeit der Alkoholisierung trifft dabei die Beklagte (vgl. hierzu BSG vom 30. Januar 2007, aaO., Rn. 26).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Je geringer die festgestellte BAK ist, desto höhere Anforderungen sind an den Beweiswert dieser sonstigen Beweisanzeichen zu stellen, um eine allein wesentliche Verursachung des Unfalls durch eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zu bejahen (BSGE 43, 110, 113 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BSGE 45, 285, 289 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Aber selbst bei einer BAK von 0, 44 ‰ - wie beim Kläger - ist sie nicht ausgeschlossen (BSGE 43, 110, 113, aaO.), es müssen jedoch besonders gravierende oder außergewöhnliche Verhaltensweisen bzw. Ausfallerscheinungen festgestellt werden (BSGE 45, 285, 290 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Die Wesentlichkeit der Wirkursache ist vielmehr zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründeten Versicherung zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 2012, Az. B 2 U 9/11 R -, juris).
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 37/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Gemeinschaftsveranstaltung - Meßdiener -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Dezember 1998, Az. B 2 U 37/97 R; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. September 2012, Az. L 8 U 5/11 -, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - L 8 U 5/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Dezember 1998, Az. B 2 U 37/97 R; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. September 2012, Az. L 8 U 5/11 -, juris).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitserstschaden oder den Tod sowohl objektiv als auch rechtlich wesentlich verursacht haben (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012, B 2 U 19/11 R -, juris).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Als weitere nicht verkehrsbedingte Beweisanzeichen kommen in Betracht das Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das eine alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen lässt (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 - BGHSt 31, 42, juris RdNr 9 mwN.).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12
    Dies zeigt sich im äußeren Verhalten des Versicherten, wie es objektiv beobachtbar ist und stellt darauf ab, ob sein äußeres Handeln mit seiner inneren Tendenz zur Arbeit zu gelangen übereinstimmt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2013, Az. B 2 U 12/12 R -, Juris).
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