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   LSG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - L 9 SO 41/12   

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https://dejure.org/2015,47833
LSG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - L 9 SO 41/12 (https://dejure.org/2015,47833)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.03.2015 - L 9 SO 41/12 (https://dejure.org/2015,47833)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. März 2015 - L 9 SO 41/12 (https://dejure.org/2015,47833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 41 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 20.04.2007, § 41 Abs 3 SGB 12, § 45 S 3 Nr 3 SGB 12, § 43 Abs 2 S 3 Nr 1 SGB 6, § 1 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - dauerhafte volle Erwerbsminderung - Entbehrlichkeit einer Feststellung durch den Rentenversicherungsträger - Vorliegen einer Stellungnahme des Fachausschusses einer WfbM über die Aufnahme in selbige - volle ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Beurteilung der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit; Stellungnahme des Fachausschusses einer Werkstatt über die Aufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB XII § 19 Abs. 2 ; SGB XII § 41
    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - L 23 SO 269/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - L 9 SO 41/12
    Sie gelten nach der Stellungnahme des Fachausschusses einer Werkstatt über die Aufnahme als dauerhaft voll erwerbsgemindert (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Februar 2009 - L 8/13 SO 7/07, juris, Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - L 23 SO 269/06, juris, Rn. 30; Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 18. Auflage 2010, § 41 Rn. 16; Blüggel in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, Stand 30. Januar 2015, Rn. 93; a.A. Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 4. Auflage 2012, § 41, Rn. 37; Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII, § 41, Rn. 69), soweit der Leistungsberechtigte zudem kraft Gesetzes nach § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI als voll erwerbsgemindert gilt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8/13 SO 7/07

    Anspruch eines Behinderten auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - L 9 SO 41/12
    Sie gelten nach der Stellungnahme des Fachausschusses einer Werkstatt über die Aufnahme als dauerhaft voll erwerbsgemindert (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Februar 2009 - L 8/13 SO 7/07, juris, Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - L 23 SO 269/06, juris, Rn. 30; Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 18. Auflage 2010, § 41 Rn. 16; Blüggel in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, Stand 30. Januar 2015, Rn. 93; a.A. Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 4. Auflage 2012, § 41, Rn. 37; Kirchhoff in Hauck/Noftz, SGB XII, § 41, Rn. 69), soweit der Leistungsberechtigte zudem kraft Gesetzes nach § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI als voll erwerbsgemindert gilt.
  • SG Karlsruhe, 24.04.2008 - S 1 SO 5792/07
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - L 9 SO 41/12
    Diese Auffassung werde von Entscheidungen der Sozialgerichte Karlsruhe und Aachen (Urteil vom 24. April 2008 - S 1 SO 5792/07 - SG Aachen, Urteil vom 14. Juli 2009 - S 20 SO 2/09 -) geteilt.
  • SG Aachen, 14.07.2009 - S 20 SO 2/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - L 9 SO 41/12
    Diese Auffassung werde von Entscheidungen der Sozialgerichte Karlsruhe und Aachen (Urteil vom 24. April 2008 - S 1 SO 5792/07 - SG Aachen, Urteil vom 14. Juli 2009 - S 20 SO 2/09 -) geteilt.
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - L 9 SO 41/12
    Mit dem Unterhalt in Höhe von monatlich 287, 00 EUR und dem nicht anzurechnenden Ausbildungsgeld (BSG, Urt. v. 23. März 2010, B 8 SO 17/09 R, juris, Rn. 23 ff) verfügt die Klägerin nicht über ein ihren Bedarf deckendes Einkommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2017 - L 2 SO 1669/17
    Die lediglich abstrakte Möglichkeit im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM einen Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, könne nicht die gesetzliche Wertung korrigieren (Hinweis auf Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht vom 18. März 2015 - L 9 SO 41/12 - in juris).

    Das SG habe in seiner Entscheidung sich nicht mit einem neuen Urteil des LSG Schleswig-Holstein (L 9 SO 41/12) beschäftigt, das zu dem Ergebnis komme, dass ein Anspruch auch dann bestehe, wenn sich ein behinderter Mensch im Eingangsbereich einer WfbM-Maßnahme befinde.

    Aus Sicht des Senates sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen von vornherein feststeht, dass der betroffene behinderte Mensch dauerhaft nicht in der Lage sein wird auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und die Zuweisung in den Berufsbildungsbereich allein dazu dient den Betreffenden zumindest werkstattfähig zu machen (so etwa in dem vom Landessozialgericht Schleswig Holstein entschiedenen Fall mit Urteil vom 18. März 2015 - L 9 SO 41/12 - in juris).

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