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   LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13   

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https://dejure.org/2013,29276
LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13 (https://dejure.org/2013,29276)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.06.2013 - L 2 VS 9/13 (https://dejure.org/2013,29276)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - L 2 VS 9/13 (https://dejure.org/2013,29276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 3 AAÜG, § 9 Abs 1 Nr 2 AAÜG, § 9 Abs 2 AAÜG, § 9 Abs 3 AAÜG, § 2 Abs 1 AAÜG
    Dienstbeschädigungsausgleich für ehemaligen Zeitsoldaten der Nationalen Volksarmee - Operator/Funkmesstechniker - Dienstbeschädigungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen der ehemaligen Mitglieder des Sonderversorgungssystems der NVA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen der ehemaligen Mitglieder des Sonderversorgungssystems der NVA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13
    Die Klägerin sieht sich hierin durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21. November 2001 - 1 BvL 19/93 - bestärkt.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Ansprüche der Soldaten der NVA und ihrer Hinterbliebenen überhaupt dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfallen (offen gelassen in BVerfG vom 21. November 2001 - 1 BvL 19/93).

    Schließlich ergibt sich auch aus dem Urteil des BVerfG vom 21. November 2001 (aaO) nichts anderes.

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 13/95

    Keine Versorgung ehemaliger Soldaten der Nationalen Volksarmee wie ehemalige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13
    Unter verfassungsrechtlichen Aspekten ist dabei kritisiert worden, dass damit unfallversicherungsrechtliche oder versorgungsrechtliche Ansprüche ausgeschlossen seien (vgl. hierzu BSG vom 18. Juni 1996 - 9 RV 13/95, SozR 3-8110 Kap XIX B III Nr. 5 Nr. 1).

    Der Senat sieht sich hierin im Einklang mit dem Urteil des BSG vom 18. Juni 1996 - 9 RV 13/95 -.

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2011 - L 2 VS 30/08
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13
    Diese Regelung nimmt lediglich eine Rechtswegzuweisung zu den Sozialgerichten im Sinne des § 51 SGG vor, besagt aber nichts über die Senatszuweisung im Sinne der §§ 31 und 33 SGG (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 2011 - L 2 VS 30/08 -, juris).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R

    Soldatenversorgungsrecht - notwendige Beiladung - Zustimmung zur Beiladung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13
    Die Zuweisung für Versorgungsstreitigkeiten entspricht der Regelung über das Soziale Entschädigungsrecht in § 31 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG; zur Entwicklung der entsprechenden Vorschrift des § 10 Abs. 1 SGG: Groß in Hk-SGG, 4. Aufl., § 10 Rz. 1; vgl. zur Anwendung auf das Soldatenversorgungsrecht Bundessozialgericht [BSG] vom 12. Februar 2003 - B 9 VS 6/01 R, USK 2003-90).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13
    Dabei ist dem Gesetzgeber insbesondere bei der Regelung komplexer Rechtsmaterien, wie sie die Überführung der Ansprüche aus den Sonderversorgungssystemen darstellt, ein weiter Handlungsspielraum zuzubilligen (BVerfG v. 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u.a., BVerfGE 78, 249).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13
    Dies ist zweifelhaft, denn öffentlich-rechtliche Vermögenspositionen oder Ansprüche unterfallen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u. a. nur dann dem Eigentumsschutz, wenn sie zu einem erheblichen Teil auf Eigenleistungen beruhen (vgl. zuletzt BVerfG vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07, BVerfGE 128, 90, Rz. 31 bei juris).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - L 2 VS 9/13
    Dieses verlangt eine Gleichbehandlung zweier Sachverhalte, wenn zwischen Ihnen keine solchen tatsächlichen Unterschiede bestehen, dass eine unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt wäre (BVerfG v. 14. März 2000 - 1 BvR 294/96 u.a., BVerfGE 102, 41).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 578/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Restitutionsklage - instanzielle Zuständigkeit -

    Die Beklagte, die in der Bundesrepublik Deutschland für die Bundeswehr zuständig ist, ist danach Funktionsnachfolgerin im Hinblick auf das Sonderversorgungssystem der NVA (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - L 2 VS 9/13 -, juris, Rz. 20).
  • BSG, 16.07.2014 - B 5 RS 5/13 R
    das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18.6.2013 (Az: L 2 VS 9/13) und das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 29.11.2012 (Az: S 7 VS 22/09) aufzuheben und unter Abänderung des Bescheides der Beklagten vom.
  • LSG Bayern, 25.07.2017 - L 20 VS 3/17

    Keine besondere berufliche Betroffenheit beim Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz

    Mit dem DbAG hat der Gesetzgeber lediglich nach dem Recht der ehemaligen DDR bestehende Ansprüche in das geltende Recht überführt und sich dabei wegen der Nähe zur Beamten- und Soldatenversorgung vereinzelt an dort geltende Vorgaben angelehnt, ohne dass damit eine weitergehende Integrierung in das BVG und eine umfassende Angleichung an die Versorgung nach dem BVG erfolgen sollte (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 18.06.2013, L 2 VS 9/13 - m.w.N.).
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