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   LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15   

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https://dejure.org/2018,57892
LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15 (https://dejure.org/2018,57892)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.07.2018 - L 8 U 74/15 (https://dejure.org/2018,57892)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - L 8 U 74/15 (https://dejure.org/2018,57892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 56 Abs 1 S 1 SGB 7, § 73 SGB 7, § 48 Abs 1 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente wegen einer anerkannten PTBS - wesentliche Änderung der Unfallfolgen - Rechtmäßigkeit - haftungsbegründende Kausalität - PTBS gem ICD-10 F43.1 - Symptomatik und Verlauf einer posttraumatischen ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente wegen einer anerkannten PTBS - wesentliche Änderung der Unfallfolgen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Ablehnung eines persönlichen Budgets - Entziehung einer Versichertenrente nach einer MdE von 70 v.H. - Posttraumatische Belastungsstörung nicht mehr nachweisbar - bestehende Gesundheitsstörungen nicht unfallbedingt - Krankheitsfehlverarbeitung - Nichtzulassungsbeschwerde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Wegfall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 v.H.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15
    Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), die zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R - juris Rn. 12 m. w. N.).

    Während die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen sollen, im Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R - juris Rn. 23; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 - juris Rn. 24 f.), genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit.

  • OLG Hamm, 29.01.2015 - 34 U 169/13

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15
    Dagegen hat der Kläger am 6. November 2013 Klage vor dem Sozialgericht Lübeck erhoben (urspr. Az. S 34 U 169/13).

    Mit Beschluss vom 22. Januar 2014 hat das Sozialgericht die Streitsachen zu den Aktenzeichen S 34 U 169/13 und S 2 U 150/11 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 2 U 150/11 verbunden.

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15
    Während die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen sollen, im Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R - juris Rn. 23; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 - juris Rn. 24 f.), genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit.

    Den Nachteil aus der tatsächlichen Unaufklärbarkeit anspruchsbegründender Tatsachen hat nach den Regeln der objektiven Beweislast der sich auf deren Vorliegen berufene Versicherte zu tragen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 - juris Rn. 25).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15
    - 2 RU 52/92 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 26 - juris Rn. 13), d. h. zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheids, vorgelegen haben.
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Tatbestandsvoraussetzung eines Arbeitsunfalls (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R - juris Rn. 28).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis etwa zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 - juris m. w. N.; BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R -, BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22 - juris m. w. N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2018 - L 8 U 74/15
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis etwa zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 - juris m. w. N.; BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R -, BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22 - juris m. w. N.).
  • BSG, 02.07.2019 - B 2 U 224/18 B

    Entziehung einer Verletztenrente

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2018 - L 8 U 74/15 - zugelassen, soweit sich der Kläger gegen die Entziehung der Verletztenrente durch Bescheid vom 23. Mai 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2013 wendet (ursprüngliches Aktenzeichen S 34 U 169/13).
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