Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15 ZVW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45371
LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15 ZVW (https://dejure.org/2018,45371)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.11.2018 - L 8 U 60/15 ZVW (https://dejure.org/2018,45371)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. November 2018 - L 8 U 60/15 ZVW (https://dejure.org/2018,45371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 Abs 1 SGB 7, § 136 Abs 3 Nr 1 SGB 7, § 136 Abs 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7, § 585 BGB
    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht und Beitragspflicht - landwirtschaftliches Unternehmen - landwirtschaftlicher Unternehmer - bodenwirtschaftliche Tätigkeit - kein Nachweis: wirksamer (Unter-)Pachtvertrag mit einem Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Landwirtschaftliche Unternehmereigenschaft bei der Bewirtschaftung einer Heuwiese

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    So hat das BSG in seinem Urteil vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R, juris Rn. 15) - noch auf der Grundlage der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) - festgestellt, dass ein "landwirtschaftliches Unternehmen" nicht nur dann vorliege, wenn der Unternehmer einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine landwirtschaftliche Einrichtung führe.

    Auch das Mähen von Gras zur Heugewinnung ohne weitere Verwendung des Heus gehöre damit zu den landwirtschaftlichen Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1971 - 7/2 RU 124/67 - BSGE 32, 211, 212 = SozR Nr. 1 zu § 815 RVO; Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R - juris Rn. 16).

    Der unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens knüpft nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (BSG, Urteile vom 5. August 1976 - 2 RU 189/74 -; vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R -, vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris).

    Dieser weite unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens gelte auch für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris Rn. 13).

    Obwohl durch Art. 8 des Agrarsozialreformgesetzes 1995 zugleich auch das Dritte Buch der RVO über die gesetzliche Unfallversicherung geändert worden ist, hat der Gesetzgeber davon abgesehen, ausdrücklich oder durch Verweisung auf das ALG jene Definition des Begriffs der Bodenbewirtschaftung in das Unfallversicherungsrecht des Dritten Buches der RVO zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris Rn. 17 und 18).

    Die vorstehenden Überlegungen, die der Senat für sachgerecht, in sich widerspruchsfrei und überzeugend hält, und denen er vollumfänglich folgt, finden auch Anwendung auf die Regelungen nach dem hier maßgeblichen SGB VII; denn an die Stelle der bis zum Jahre 1996 geltenden §§ 792 i.V.m. 658 Abs. 2 Nr. 1, § 776 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 778 RVO sind zum 1. Januar 1997 die inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 121 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 sowie § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII getreten (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 18 Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris Rn. 24).

    Diese rechtliche Einschätzung wird auch dadurch gestützt, dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R, juris Rn. 22) die Rechtsprechung aufgegeben hat, nach der es eine Geringfügigkeitsschwelle für ein verwahrlostes Wiesengrundstück mit einer Fläche von 0, 35 ha vorgesehen hatte, die lediglich zur Vermeidung von Samenflug von dem 15-jährigen Enkelsohn des Klägers gemäht worden war (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 99/89 -, juris).

  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 78/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - gesetzliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Die Klägerin trägt auch die Kosten des Rechtsstreits im Berufungsverfahren sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens beim Bundessozialgericht zum Aktenzeichen B 2 U 78/15 B.

    Auf die Beschwerde des damaligen Klägers hat das BSG durch Beschluss vom 23. Juli 2015 (B 2 U 78/15 B) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 3. Dezember 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zu den Aktenzeichen L 8 U 83/12 und L 8 U 60/15 ZVW sowie des BSG  zum Aktenzeichen B 2 U 78/15 B und der jeweiligen Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen; diese sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dem entsprechend ist klägerseits seinerzeit der Klageantrag wie auch der Berufungsantrag (im Verfahren L 8 U 83/12) ausdrücklich auf den Aufnahmebescheid vom 22. Oktober 2009, den Beitragsbescheid vom 5. Februar 2010 und Änderungsbescheid vom 12. Februar 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. September 2010 beschränkt worden (obwohl die Bescheide vom 4. Februar 2011 und vom 3. Februar 2012 damals bereits durch die Beklagte erlassen worden waren); (nur) jene eingangs genannten Bescheide hat auch das BSG in seinem Beschluss vom 23. Juli 2015 (B 2 U 78/15 B) ausdrücklich im Eingangssatz seiner Gründe als streitgegenständlich benannt.

    Trotz der ausdrücklichen eigenen Angabe des früheren Klägers J.  H.  in dem von ihm selbst verfassten und an das Sozialgericht Itzehoe übersandten Schreiben vom 5. Dezember 2010 (Bl. 15/16 GA), das der Prozessbevollmächtigte ausdrücklich im Beschwerdeverfahren vor dem Bundessozialgericht (B 2 U 78/15 B) in Bezug genommen und zitiert hat, wonach der Landwirt S.  die streitbefangene Fläche (erstmals) im "Jahr 2010" - also nach dem hier streitbefangenen Zeitraum - genutzt habe, hat der Senat Herrn S.  als Zeugen gehört; denn es war nicht auszuschließen, dass dieser ggf. angegeben hätte, die Fläche schon früher genutzt zu haben, also auch bereits in dem streitbefangenen Zeitraum bezüglich der Beitragsumlage für das Jahr 2009.

    Diese sind zudem ausdrücklich vom Bundessozialgericht im Beschluss vom 23. Juli 2015 (B 2 U 78/15 B) als (allein) streitgegenständlich angeführt worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2005 - L 17 U 1/05

    Bestimmung der Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Jedenfalls für die Zeit ab Inkrafttreten des SGB VII zum 1. Januar 1997 besteht aber kein Bedarf mehr für eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze, wenn also der Umfang der Bodenbewirtschaftung nur eines geringfügigen Arbeitsaufwandes bedarf (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris Rn. 25).

    Aufgrund der Herausnahme von Haus- und Ziergärten bzw. Kleingärten aus landwirtschaftlichen Unternehmen durch § 123 Abs. 2 SGB VII und der nach § 5 SGB VII in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht - Verwaltungsvereinfachungsgesetz - vom 21. März 2005 (BGBl. I, S. 818, 825), eröffneten Möglichkeit, dass Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen bis zu einer Größe von 0, 12 ha (vom 1. Januar 1997 bis zum 29. März 2005) oder 0, 25 ha (seit dem 30. März 2005) die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII beantragen können, ist für eine von der Rechtsprechung vorgesehene Korrektur des Begriffs des landwirtschaftlichen Unternehmens durch eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze kein Bedarf mehr (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Februar 2006 - L 17 U 253/04 - juris Rn 34 und 35; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juni 2010 - L 17 U 228/08 -, juris Rn. 26).

  • LSG Bayern, 21.02.2006 - L 17 U 253/04

    Beitragspflichtigkeit eines landwirtschaftlichen Unternehmers in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Im Einklang damit hatte bereits das Bayerische Landessozialgericht durch Urteil vom 21. Februar 2006 (L 17 U 253/04, juris Rn. 31) entschieden, dass Land bewirtschaftet werde, wenn eine Wiesenfläche ein- bis zweimal im Jahr gemäht und das gemähte Gut liegengelassen und auf dem Wiesengrundstück neue Bäume angepflanzt würden.

    Aufgrund der Herausnahme von Haus- und Ziergärten bzw. Kleingärten aus landwirtschaftlichen Unternehmen durch § 123 Abs. 2 SGB VII und der nach § 5 SGB VII in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht - Verwaltungsvereinfachungsgesetz - vom 21. März 2005 (BGBl. I, S. 818, 825), eröffneten Möglichkeit, dass Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen bis zu einer Größe von 0, 12 ha (vom 1. Januar 1997 bis zum 29. März 2005) oder 0, 25 ha (seit dem 30. März 2005) die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII beantragen können, ist für eine von der Rechtsprechung vorgesehene Korrektur des Begriffs des landwirtschaftlichen Unternehmens durch eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze kein Bedarf mehr (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Februar 2006 - L 17 U 253/04 - juris Rn 34 und 35; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juni 2010 - L 17 U 228/08 -, juris Rn. 26).

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 51/02 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Kleinstunternehmen in die Zwangsversicherung endgültig einbezogen hat (BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 51/02 R -, juris Rn. 21).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 30/97 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - vorübergehende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Dabei ist es unerheblich, ob einzelne Arbeiten selbst oder von beauftragten Dritten durchgeführt werden (BSG, Urteil vom 5. Mai 1998 - B 2 U 30/97 R -, juris Rn. 25).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 BU 99/89

    Begriff der versicherten Aberntung beim Abmähen einer Wiesenfläche mit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Diese rechtliche Einschätzung wird auch dadurch gestützt, dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R, juris Rn. 22) die Rechtsprechung aufgegeben hat, nach der es eine Geringfügigkeitsschwelle für ein verwahrlostes Wiesengrundstück mit einer Fläche von 0, 35 ha vorgesehen hatte, die lediglich zur Vermeidung von Samenflug von dem 15-jährigen Enkelsohn des Klägers gemäht worden war (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 99/89 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - L 17 U 228/08

    Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Aufgrund der Herausnahme von Haus- und Ziergärten bzw. Kleingärten aus landwirtschaftlichen Unternehmen durch § 123 Abs. 2 SGB VII und der nach § 5 SGB VII in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht - Verwaltungsvereinfachungsgesetz - vom 21. März 2005 (BGBl. I, S. 818, 825), eröffneten Möglichkeit, dass Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen bis zu einer Größe von 0, 12 ha (vom 1. Januar 1997 bis zum 29. März 2005) oder 0, 25 ha (seit dem 30. März 2005) die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII beantragen können, ist für eine von der Rechtsprechung vorgesehene Korrektur des Begriffs des landwirtschaftlichen Unternehmens durch eine so genannte Geringfügigkeitsgrenze kein Bedarf mehr (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 17 U 1/05 -, juris Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Februar 2006 - L 17 U 253/04 - juris Rn 34 und 35; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juni 2010 - L 17 U 228/08 -, juris Rn. 26).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Der unfallversicherungsrechtliche Begriff des Unternehmens knüpft nicht an eine bestimmte Rechtsform oder das Vorliegen einer organisatorischen Einheit an und setzt weder einen Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb oder Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit voraus (BSG, Urteile vom 5. August 1976 - 2 RU 189/74 -; vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R -, vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - L 8 U 60/15
    Landwirtschaftlicher Unternehmer sei vielmehr auch, wer als Besitzer von Grundstücken (Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstiger Nutzer) auf eigene Rechnung Tätigkeiten verrichte oder verrichten lasse, durch die mit dem Boden in irgend einer Weise gewirtschaftet werde (so auch bereits BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 42/99 R -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 189/74

    Versicherung gegen Arbeitsunfall - Facharbeiter - Tätigkeiten aus Gefälligkeit -

  • BSG, 17.02.1971 - 2 RU 124/67

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Unternehmensteile - Wirtschaftlicher

  • BSG, 03.09.2019 - B 2 U 27/19 B

    Unzureichend begründete Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19. November 2018 - L 8 U 60/15 ZVW - wird als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht