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   LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2004 - L 4 KA 32/02   

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https://dejure.org/2004,36729
LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2004 - L 4 KA 32/02 (https://dejure.org/2004,36729)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.2004 - L 4 KA 32/02 (https://dejure.org/2004,36729)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - L 4 KA 32/02 (https://dejure.org/2004,36729)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2004 - L 4 KA 32/02
    Bei der Aushandlung der Gesamtvergütungen seien insbesondere der Grundsatz der Beitragsstabilität auf der einen Seite und das Gebot der Angemessenheit der Vergütung ärztlicher Leistungen auf der anderen Seite zu beachten (insoweit unter Hinweis auf die Urteile des BSG vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 19/99 R - und B 6 KA 20/99 R , vom 2. Oktober 1996 - B 6 R KA 28/96 - und vom 14. März 2001 - B 6 KA 54/00 R -).

    Unter Hinweis auf diese Regelungen hat das BSG mit Urteil vom 10. Mai 2000 (- B 6 KA 20/99 R - SozR 3-2500 § 85 SGB V Nr. 37) den Grundsatz der Beitragssatzstabilität als eine verbindliche rechtliche Grenze für Vergütungsvereinbarungen und Schiedssprüche sowie deren Überprüfung durch Aufsichtsbehörden und Gerichte angesehen.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2004 - L 4 KA 32/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung ( vg. BSG, Urt. vom 30 Januar 2002 - B6 KA 12/01 R - SozR 3- 2500 § 116 Nr. 24 S. 115 ff).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2004 - L 4 KA 32/02
    Bei der Aushandlung der Gesamtvergütungen seien insbesondere der Grundsatz der Beitragsstabilität auf der einen Seite und das Gebot der Angemessenheit der Vergütung ärztlicher Leistungen auf der anderen Seite zu beachten (insoweit unter Hinweis auf die Urteile des BSG vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 19/99 R - und B 6 KA 20/99 R , vom 2. Oktober 1996 - B 6 R KA 28/96 - und vom 14. März 2001 - B 6 KA 54/00 R -).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 19/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2004 - L 4 KA 32/02
    Bei der Aushandlung der Gesamtvergütungen seien insbesondere der Grundsatz der Beitragsstabilität auf der einen Seite und das Gebot der Angemessenheit der Vergütung ärztlicher Leistungen auf der anderen Seite zu beachten (insoweit unter Hinweis auf die Urteile des BSG vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 19/99 R - und B 6 KA 20/99 R , vom 2. Oktober 1996 - B 6 R KA 28/96 - und vom 14. März 2001 - B 6 KA 54/00 R -).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/96

    Erhöhung der Gesamtvergütung für 1993 niedriger als Grundlohnsummenanstieg,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2004 - L 4 KA 32/02
    Da dem Schiedsamt bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, kann zulässiges Ziel der Verpflichtungsklage allerdings lediglich die Verurteilung zu einem erneuten Schiedsspruch, d.h. ein Bescheidungsurteil, nicht hingegen ein Verpflichtungsurteil gerichtet auf den Erlass eines bestimmten Schiedsspruchs mit einem von der Klägerin formulierten Vertragsinhalt sein (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 1963 - 6 RKa 4/62 -, BSGE 20, 73 [BSG 30.10.1963 - 6 RKa 4/62] [76] und - daran anschließend - vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/96 - SozR 3-2500 § 85 SGB V Nr. 20).
  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2004 - L 4 KA 32/02
    Da dem Schiedsamt bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, kann zulässiges Ziel der Verpflichtungsklage allerdings lediglich die Verurteilung zu einem erneuten Schiedsspruch, d.h. ein Bescheidungsurteil, nicht hingegen ein Verpflichtungsurteil gerichtet auf den Erlass eines bestimmten Schiedsspruchs mit einem von der Klägerin formulierten Vertragsinhalt sein (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 1963 - 6 RKa 4/62 -, BSGE 20, 73 [BSG 30.10.1963 - 6 RKa 4/62] [76] und - daran anschließend - vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/96 - SozR 3-2500 § 85 SGB V Nr. 20).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2005 - L 4 KA 33/02

    Beanstandung der Honorarvereinbarung zwischen der Innungskrankenkasse (IKK) und

    Hiervon ist hingegen nach den Erkenntnissen des Senats aus dem gleich gelagerten Verfahren L 4 KA 32/02 (S 15 KA 453/99) (Urteil vom 20. Januar 2004) nicht auszugehen, da nach dem unwidersprochenen Vorbringen des dort beklagten Landesschiedsamtes sich die - vorläufigen - Quartalsergebnisse nicht fortlaufend verändern, sondern nach Maßgabe der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils spätestens am 15. des 2. Monats, der auf das Berichtsvierteljahr folge, den zuständigen Stellen vorgelegt werden müssen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - L 4 KA 33/02
    Hiervon ist hingegen nach den Erkenntnissen des Senats aus dem gleich gelagerten Verfahren L 4 KA 32/02 (S 15 KA 453/99) (Urteil vom 20. Januar 2004) nicht auszugehen, da nach dem unwidersprochenen Vorbringen des dort beklagten Landesschiedsamtes sich die - vorläufigen - Quartalsergebnisse nicht fortlaufend verändern, sondern nach Maßgabe der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils spätestens am 15. des 2. Monats, der auf das Berichtsvierteljahr folge, den zuständigen Stellen vorgelegt werden müssen.
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