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   LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15   

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https://dejure.org/2017,6190
LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,6190)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,6190)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,6190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 144 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 3, § 144 Abs 2 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 3, § 159 Abs 2 S 1 SGB 3, § 38 Abs 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung - Sperrzeitbeginn - sperrzeitbegründendes Ereignis - Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit; Zumutbare Beschäftigung; Verfügbarkeit des Arbeitslosen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit; Zumutbare Beschäftigung; Verfügbarkeit des Arbeitslosen

  • rechtsportal.de

    SGB III a.F. § 118 Abs. 5 Nr. 1
    Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Das BSG habe auch für andere Konstellationen entschieden, dass eine Bindung der Sperrzeit an Entstehung und Fortbestand des Leistungsanspruchs nicht bestehe (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 1999, B 7 AL 14/99 R).

    Dies wäre zwar mit der BSG-Rechtsprechung vereinbar (Urteil vom 5. August 1999, B 7 AL 14/99 R, juris), wohl aber nicht mit der Intention des Gesetzgebers, diese Obliegenheitsverletzung im Vorfeld der Arbeitslosigkeit mit allen Rechtsfolgen einer Sperrzeit zu sanktionieren (vgl. so Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand September 2014, K § 159 SGB III Rz 445 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/109 Seite 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 236/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Erforderlich ist insoweit eine doppelte Verschuldensprüfung: Zum einen muss der Arbeitslose Kenntnis von der Obliegenheit zur Arbeitsuchendmeldung gehabt haben bzw. nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten fahrlässig darüber in Unkenntnis gewesen sein und zum zweiten muss er sich zumindest leicht fahrlässig nicht unmittelbar nach Kenntniserlangung arbeitsuchend gemeldet haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014, L 9 AL 236/13, juris, m.w.N.).

    Aus diesem Grund wird es für sachgerecht gehalten, die Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung erst mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses beginnen zu lassen, weil davor nachteilige leistungsrechtliche Folgen nicht eintreten können (Valgolio a.a.O. Rz 446 unter Hinweis auf die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, BR-Drucks. 755/08, Seite 63 zu Nr. 41 (§ 144), wo es heißt, die Sperrzeit (gemeint ist eine Sperrzeit wegen Versäumung einer Meldung nach § 309 SGB III) beginne - wie auch im Falle des § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 - mit Eintritt der Beschäftigungslosigkeit; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014, L 9 AL 236/13, juris; Rademacker in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 38 Rz 49; Karmanski in Brand, SGB III, a.a.O., § 159 Rz 153; Scholz in Mutschler u.a., SGB 111, 5.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2011 - L 9 AL 65/11

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Am 26. April 2011 - Dienstag nach Ostern - hat die Klägerin bei dem Sozialgericht Kiel zum einen Klage gegen den Sperrzeitbescheid vom 15. Februar 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18. März 2011 (S 9 AL 65/11) und zum anderen Klage gegen den Bewilligungsbescheid vom 16. Februar 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21. März 2011 (S 6 AL 64/11) erhoben.
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Ein solcher ist anzuerkennen, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen des Arbeitslosen mit denjenigen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden konnte; die Sperrzeit setzt somit ein subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus (BSG, Urteil vom 25. August 2011, B 11 AL 30/10 R, juris).
  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Denn es ist ausgeschlossen, das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bzw. Verfügbarkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Alg nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu fingieren (BSG, Beschluss vom 7. Mai 2009, B 11 AL 72/08 B, juris, m.w.N.).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Insoweit werde auch auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen (Urteil vom 7. Februar 2002, B 7 AL 28/01 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 AL 2132/16

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung -

    Nach alledem hat der Anspruch der Klägerin auf Arbeitslosengeld ab dem 01.04.2015 eine Woche geruht (vgl. zum Ganzen auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2017 - L 3 AL 8/15, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2014 - L 9 AL 236/13, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 7 AL 62/16
    b) Der Beginn der Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 2 SGB III ist mit dem ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Klägers zutreffend festgesetzt, weil nach der ersichtlichen obergerichtlichen Rechtsprechung und einer verbreiteten Auffassung in der einschlägigen Literatur (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Mai 2017 - L 8 AL 2132/16 - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Januar 2017 - L 1 AL 26/15 - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Januar 2017 - L 3 AL 8/15 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 25. September 2014 - L 9 AL 236/13 - und vom 2. Februar 2012 - L 16 AL 201/11; Coseriu in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2015, § 159 Rn 526; Rademacker in: Hauck/Noftz, SGB III, Loseblatt Stand April 2014, § 38, Rn 49; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Loseblatt Stand Mai 2014, § 159 Rn 445, 446), der sich der Senat ausdrücklich anschließt, bei einer verspäteten Arbeitsuchendmeldung der erste Tag der Beschäftigungslosigkeit maßgeblich ist und nicht der Tag, an dem die Arbeitsuchendmeldung spätestens hätte erfolgen müssen.

    Insoweit sind zu den Aktenzeichen B 11 AL 5/17 R, B 11 AL 12/17 R und B 11 AL 14/17 R bereits Revisionsverfahren anhängig zu den zitierten Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 20. Januar 2017 zum Aktenzeichen L 3 AL 8/15, des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2017 zum Aktenzeichen L 1 AL 26/15 und des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 2. Mai 2017 zum Aktenzeichen L 8 AL 2132/16.

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