Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - L 5 KR 40/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Krankenkasse bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren; Umfang der Unterstützungsleistungen; Umfang der Unterstützung der Versicherten bei ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 66; SGG § 86b Abs. 2 S. 1
Umfang der Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern in der gesetzlichen Krankenversicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 73 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Unterstützung eines Versicherten bei Verfolgung von Schadensersatzansprüchen
Verfahrensgang
- SG Schleswig, 18.02.2015 - S 23 KR 4/15
- LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - L 5 KR 40/15 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2015, 543
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 5691/11
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - L 5 KR 40/15
Die Einholung eines freien Gutachtens, um das es sich hier bei dem Gutachten von Dr. C. handelt, wird dabei teilweise schon als zu weitgehend angesehen (LSG Baden-Württemberg vom 9. Juli 2013 - L 11 KR 5691/11). - LSG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - L 5 KR 94/14
Krankenversicherung - Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter - medizinische …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - L 5 KR 40/15
In dem Fall ist allerdings ein strenger Maßstab an Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund anzulegen (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 29. Juli 2014 - L 5 KR 94/14 B ER). - LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 18/14
Krankenversicherung - Versorgung mit einem Schwerkraftlagerungssitz - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - L 5 KR 40/15
Dabei ist hier im besonderen Maße zu beachten, dass sich bereits aus der Bezeichnung der "einstweiligen" Anordnung ergibt, dass die Entscheidung in einem solchen Verfahren die Hauptsache grundsätzlich nicht vorwegnehmen darf (z. B. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2014 - L 5 KR 18/14 B ER; Keller in Meyer-Ladewig u. a., SGG-Kommentar § 86b Rz. 31). - LSG Bayern, 09.07.1998 - L 4 KR 4/98
Voraussetzungen der "Unterstützung" von Krankenkassen bei der Verfolgung von …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2015 - L 5 KR 40/15
Dies folgt neben der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 11/2237 S. 189) auch aus dem Wortlaut der Vorschrift, die insoweit lediglich von einer Unterstützung, also nicht von einer umfassenden Hilfeleistung bzw. Durchführung des Prozesses spricht (vgl. Bayerisches LSG vom 9. Juli 1998 - L 4 KR 4/98).
- LSG Hessen, 04.05.2015 - L 1 KR 381/13
Unterstützungsleistungen der Krankenkasse bei einem Verdacht auf ärztliche …
Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, der insoweit lediglich von einer Unterstützung und nicht von einer umfassenden Hilfeleistung bzw. gar einer Durchführung des Prozesses spricht (so auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 1998, L 4 KR 4/98; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2015, L 5 KR 40/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2013, L 11 KR 5691/11).Im Rahmen des § 66 SGB V handelt es sich aber um die Unterstützung privater Interessen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juli 1998, L 4 KR 4/98; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2015, L 5 KR 40/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2013, L 11 KR 5691/11).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2019 - L 16/4 KR 79/17 Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass der Begriff "Unterstützung" schon aus haushaltsrechtlichen Gründen Ausgaben grundsätzlich ausschließt, sodass eine umfassende Hilfeleistung bzw die Durchführung des Schadensersatzprozesses nicht in Betracht kommt (vgl LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. März 2015 - L 5 KR 40/15 B ER).