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   LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,4162
LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12 B ER (https://dejure.org/2012,4162)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.04.2012 - L 5 KR 9/12 B ER (https://dejure.org/2012,4162)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. April 2012 - L 5 KR 9/12 B ER (https://dejure.org/2012,4162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der Entscheidung des BAG über die Tariffähigkeit der CZGP im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der Entscheidung des BAG über die Tariffähigkeit der CZGP im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Tohuwabohu vor den Landessozialgerichten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    CGZP: Schleswig-Holsteinisches LSG bleibt sich treu

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    CGZP: Schleswig-Holsteinisches LSG bleibt sich treu

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    CGZP: Landessozialgerichte entscheiden zu Nachforderungen der DRV

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Doch Vertrauensschutz in CGZP-Verfahren vor den Sozialgerichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 861 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • SG Hamburg, 18.11.2011 - S 51 R 1149/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss nur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Andere Sozialgerichte schließen sich allerdings der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte an und gehen bei der Entscheidung des BAG von einer Feststellung einer nur gegenwartsbezogenen Tarifunfähigkeit der CGZP aus, wie es auch das Sozialgericht in dem angefochtenen Beschluss getan hat (SG Hamburg, 18. November 2011 - S 51 R 1149/11 ER; SG Duisburg, 18. November 2012 - S 21 R 1564/11 ER; SG Stade, 7. Februar 2012 - S 1 KR 279/11 ER; s. a. Friemel, NZS 2011, 851).

    Fraglich ist jedoch bereits, ob diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall Anwendung findet (s. dazu SG Hamburg, 18. November 2011, a.a.O., Rz. 9).

  • SG Köln, 15.02.2012 - S 7 R 1921/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    So weisen die Sozialgerichte Duisburg (a.a.O.) und Köln (15. Februar 2012 - S 7 R 1921/11 ER) darauf hin, dass den Neuerungen in der BAG-Entscheidung vom 14. Dezember 2010 gesetzesgleiche Wirkung in Form einer Änderung des Rechts zukomme mit der weiteren Einschränkung, dass insoweit eine Rückwirkung grundsätzlich ausgeschlossen sei.
  • SG Stade, 07.02.2012 - S 1 KR 279/11
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Andere Sozialgerichte schließen sich allerdings der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte an und gehen bei der Entscheidung des BAG von einer Feststellung einer nur gegenwartsbezogenen Tarifunfähigkeit der CGZP aus, wie es auch das Sozialgericht in dem angefochtenen Beschluss getan hat (SG Hamburg, 18. November 2011 - S 51 R 1149/11 ER; SG Duisburg, 18. November 2012 - S 21 R 1564/11 ER; SG Stade, 7. Februar 2012 - S 1 KR 279/11 ER; s. a. Friemel, NZS 2011, 851).
  • SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12

    Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • SG Duisburg, 18.01.2012 - S 21 R 1564/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Andere Sozialgerichte schließen sich allerdings der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte an und gehen bei der Entscheidung des BAG von einer Feststellung einer nur gegenwartsbezogenen Tarifunfähigkeit der CGZP aus, wie es auch das Sozialgericht in dem angefochtenen Beschluss getan hat (SG Hamburg, 18. November 2011 - S 51 R 1149/11 ER; SG Duisburg, 18. November 2012 - S 21 R 1564/11 ER; SG Stade, 7. Februar 2012 - S 1 KR 279/11 ER; s. a. Friemel, NZS 2011, 851).
  • SG Hamburg, 09.01.2012 - S 11 R 1354/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • SG Dortmund, 23.01.2012 - S 25 R 2507/11

    Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Die Nachforderung von Beiträgen für einen Zeitraum, der zuvor Gegenstand einer früheren Betriebsprüfung gewesen war, kann nach Auffassung des LSG Bayern (18. Januar 2011 - L 5 R 752/08) nur nach § 45 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X) erfolgen (so auch SG Dortmund, a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - L 4 KR 4448/99

    Steuerlicher Freibetrag bzgl. eines freiwilligen Trinkgeldes einer Kellnerin;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12
    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift bestimmten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Baden-Württemberg, 18. Mai 2011 - L 4 KR 4448/99 = NZS 2002, 96; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung und Pflegeversicherung, § 28f SGB IV Rz. 13; Seewald in Kasseler Kommentar, § 28f Rz. 10; Rieble/Vielmeyer a.a.O. S. 15f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11

    Keine Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit der CGZP vor dem 14.12.2010 -

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2012 - L 5 KR 7/12

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von pauschalen Fahrkostenerstattungen -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    So habe das Schleswig-Holsteinische LSG (L 5 KR 9/12 B ER; L 5 KR 20/12 B ER) eine abschließende rechtliche Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht für möglich gehalten und die erstinstanzliche Entscheidung des SG bestätigt, wonach die aufschiebende Wirkung angeordnet worden war.

    Wegen der nicht konstitutiven Wirkung der Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Vereinigung entfällt daher das o.g. in der Literatur vertretene Argument, für die Nacherhebung von Beiträgen sei das Zuflussprinzip anzuwenden (vgl. aber auch: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 15).

    Der Antragstellerin kann auch nicht in der Argumentation gefolgt werden, dass entsprechend der arbeitsrechtlichen Lehre vom fehlerhaften Arbeitsvertrag von einem Bestand des Tarifvertrages für die Vergangenheit auszugehen sei (s. etwa LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 9/12 B ER - Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 R 4869/12
    Auch kann nicht mittels des Rechtsgedankens des fehlerhaften Arbeitsvertrag angenommen werden, dass vom Bestand des Tarifvertrages für die Vergangenheit auszugehen wäre (so aber LSG Schleswig-Holstein 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, juris), denn die dort zugrunde liegende Situation eines (Entgelt)Ausgleichs innerhalb eines rechtlich unwirksamen, faktisch bestehenden Dauerschuldverhältnisses ist mit der vorliegend bedeutsamen Frage, ob Beitragsansprüche entstanden sind, nicht vergleichbar (so auch LSG Niedersachsen-Bremen 22.10.2012, L 4 KR 316/12 B ER, juris).

    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (Senatsbeschluss vom 19.11.2012, L 11 R 3954/12 ER-B, aaO; LSG Rheinland-Pfalz 14.08.2012, L 6 R 223/12 B ER; LSG Schleswig - Holstein, 20.4.2012, L 5 KR 9/12 B ER mwN - beide veröffentlicht in juris).

    Solche ergeben sich auch nicht daraus, dass im Widerspruchsverfahren die Klärung schwieriger Rechtsfragen erforderlich sein könnte (aA Schleswig-Holsteinisches LSG 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, juris) oder die Rechtsfragen kontrovers diskutiert werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12

    Beitragsnachforderung wegen Anwendung eines Tarifvertrages der CGZP

    Wegen der nicht konstitutiven Wirkung der Entscheidung entfällt auch die Grundlage für das Argument, für die Nacherhebung von Beiträgen sei das Zuflussprinzip anzuwenden (so aber Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20. April 2012, Az.: L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 15).

    Mitunter wird ausgeführt, entsprechend der arbeitsrechtlichen Lehre vom fehlerhaften Arbeitsvertrag sei von einem Bestand des Tarifvertrages für die Vergangenheit auszugehen (s. etwa LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - Az.: L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 2789/15
    Auch kann nicht mittels des Rechtsgedankens des fehlerhaften Arbeitsvertrag angenommen werden, dass vom Bestand des Tarifvertrages für die Vergangenheit auszugehen wäre (so aber LSG Schleswig-Holstein 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, juris), denn die dort zugrunde liegende Situation eines (Entgelt)Ausgleichs innerhalb eines rechtlich unwirksamen, faktisch bestehenden Dauerschuldverhältnisses ist mit der vorliegend bedeutsamen Frage, ob Beitragsansprüche entstanden sind, nicht vergleichbar (so auch LSG Niedersachsen-Bremen 22.10.2012, L 4 KR 316/12 B ER, juris).

    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (Senatsbeschluss vom 19.11.2012, L 11 R 3954/12 ER-B, aaO; LSG Rheinland-Pfalz 14.08.2012, L 6 R 223/12 B ER; LSG Schleswig - Holstein, 20.4.2012, L 5 KR 9/12 B ER mwN - beide veröffentlicht in juris).

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Hinzu kommt weiterhin, dass das BAG mit seinem auch bereits vom SG Duisburg in Bezug genommenen Beschluss vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11 u.a., zurückgewiesen hat und mit weiteren Beschlüssen vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11 ausführt, dass der Streitgegenstand eines nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG eingeleiteten Verfahrens über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung neben dem im Beschlusstenor bezeichneten Zeitpunkt weitere Zeiträume erfasst, wenn die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in diesen - wie hier - nur einheitlich beurteilt werden können und nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 insoweit rechtskräftig feststeht, dass die CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11.12.2002 und vom 05.12.2005, also von Anfang an, nicht tariffähig war, womit nicht nur die vorgenannte arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Ergebnis bestätigt wird, sondern das BAG selbst auch nochmals klarstellt, dass bereits sein Beschluss vom 14.12.2010 nicht nur zukunftsbezogen, sondern seinerseits bereits vergangenheitsbezogen galt und Vertrauensschutz aus den dargestellten Gründen auch entgegen der vom LSG Schleswig-Holstein im einstweiligen Rechtsschutz (Beschlüsse vom 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER und L 5 KR 20/12 B ER sowie vom 25.06.2012 - L 5 KR 81/12 B ER) noch herangezogenen arbeitsrechtlichen Auffassung insoweit nicht zur Anwendung gelangen konnte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2013 - L 1 KR 442/12

    Tariffähigkeit der CGZP; Vertrauensschutz des Arbeitgebers; Entstehung des

    Wegen der nicht konstitutiven Wirkung der Entscheidung entfällt auch die Grundlage für das Argument, für die Nacherhebung von Beiträgen sei das Zuflussprinzip anzuwenden (so aber Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20.04.2012, Az.: L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 15).

    Mitunter wird ausgeführt, entsprechend der arbeitsrechtlichen Lehre vom fehlerhaften Arbeitsvertrag sei von einem Bestand des Tarifvertrages für die Vergangenheit auszugehen (s. etwa Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20.04.2012, Az.: L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 17).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12

    Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal-pay-Ansprüchen nach der

    Auch das LSG Schleswig - Holstein (Beschluss vom 20.4.2012 - L 5 KR 9/12 B ER) habe ausgeführt, dass einem Nachforderungsbescheid eine auf den einzelnen Arbeitnehmer bezogene Nachberechnung zu entnehmen sein müsse.

    Diese Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 20.4.2012 - L 5 KR 9/12 B ER m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Allerdings sei die Frage des (arbeits- oder sozialrechtlichen) Vertrauensschutzes bzw. der verbotenen Rückwirkung in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet worden (siehe einerseits ablehnend zum Beispiel LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vorn 10.05.2012, L 8 R 164/12 B ER, Rn. 37 ff.; SG Duisburg, Beschluss vom 14.06.2012, S 10 R 547/12 ER, Rn. 32; SG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2012, 5 10 R 1000/12 ER, Rn. 30 und 38; andererseits LSG Schleswig-Hostein, Beschluss vom 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 16; SG Duisburg, Beschluss: vom 18.01.2012, 5 21 R 1564/11 ER, Rn. 41 ff. - jeweils nach juris).

    Es spreche auch viel für Vertrauensschutz, da der Rechtsverkehr bei rückwirkender Unwirksamkeit des Tarifvertrags stark verunsichert würde, zumal Tarifverträge auch den Interessen der Arbeitnehmer dienten (vgl. etwa LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.4.2012, L 5 KR 9/12 B ER - Beschl. v. 25.6.2012, - L 5 KR 81/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24.6.2012, - L 6 KR 1972/12 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 1 KR 451/10
    Wegen der nicht konstitutiven Wirkung der Entscheidung entfällt auch die Grundlage für das Argument, für die Nacherhebung von Beiträgen sei das Zuflussprinzip anzuwenden (so aber Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20.04.2012, Az.: L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 15).

    Mitunter wird ausgeführt, entsprechend der arbeitsrechtlichen Lehre vom fehlerhaften Arbeitsvertrag sei von einem Bestand des Tarifvertrages für die Vergangenheit auszugehen (s. etwa Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20.04.2012, Az.: L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
    Allerdings habe die Rechtsprechung die von der Antragstellerin angeführte Vertrauensschutzfrage bislang unterschiedlich beurteilt (kein Vertrauensschutz: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.5.2012, - L 8 R 164/12 B ER - Vertrauensschutz: LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.4.2012, - L 5 KR 9/12 B ER -), weswegen die Erfolgsaussichten des Widerspruchsverfahrens offen seien.

    Es spreche viel für Vertrauensschutz, da der Rechtsverkehr bei rückwirkender Unwirksamkeit des Tarifvertrags stark verunsichert würde, zumal Tarifverträge auch den Interessen der Arbeitnehmer dienten (vgl. etwa LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.4.2012, L 5 KR 9/12 B ER - Beschl. v. 25.6.2012, - L 5 KR 81/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24.6.2012, - L 6 KR 1972/12 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 1 KR 72/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2014 - L 4 KR 497/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2012 - L 1 KR 121/12
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2012 - L 11 R 3954/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer -

  • SG Hannover, 11.03.2015 - S 6 R 137/13
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von

  • SG Lüneburg, 15.01.2013 - S 14 R 565/12
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12

    Betriebsprüfung - Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers - Androhung eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12

    Betriebsprüfung - geschützte Rechtsposition durch Prüfbescheid in Form eines

  • LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Beitragsnachforderung aufgrund einer

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.09.2013 - L 5 KR 157/13

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

  • SG Aachen, 31.01.2013 - S 8 R 808/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Entleihung von

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2015 - L 11 R 2772/15
  • SG Magdeburg, 07.05.2012 - S 12 R 192/12

    Interessenabwägung bei einstweiligem Rechtsschutz gegen eine

  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 5 R 3903/12
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