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   LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04   

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LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04 (https://dejure.org/2006,9636)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.06.2006 - L 4 KA 9/04 (https://dejure.org/2006,9636)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - L 4 KA 9/04 (https://dejure.org/2006,9636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Senats in der Besetzung mit je einem Richter aus dem Kreis der Krankenkassen und der Kassenzahnärzte, wenn der geltend gemachte Anspruch Außenrechtsbeziehungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zur Krankenkasse betrifft; Erstattungsstreitigkeiten im ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91

    Schadensersatzansprüche der Krankenkasse - Heil- und Kostenplan - Genehmigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Hierfür reicht die Tatsache, dass eine im Rahmen der Dienstleistung erbrachte Leistung mit Mängeln behaftet ist, allein nicht aus (BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992 - 14a/6 RKa 43/91 - SozR 3-5555 § 9 Nr. 1; BSG, Urteil vom 16. Januar 1991 - 6 RKa 25/89 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 2).

    Geregelt wird dies allerdings in § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB und nicht - wie die Entscheidungen des BSG vom 16. Januar 1991 und vom 2. Dezember 1992 (a. a. O.) nahe legen könnten - in § 628 Abs. 2 BGB.

    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob der Regressanspruch auf mögliche Planungsfehler wegen der Einbeziehung des Zahns 38 gestützt werden kann oder ob die Klägerin mit diesem Einwand wegen der Genehmigung des Heil- und Kostenplans ausgeschlossen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 9/90 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 3, juris Rz. 30; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992, a. a. O., juris Rz. 17).

    Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts durch die Einholung weiterer Gutachten ist unter diesen Umständen nur erforderlich, wenn die im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten im Klageverfahren im Einzelnen substantiiert angegriffen werden oder wenn der Sachverhalt im Verwaltungsverfahren mangelhaft aufgeklärt worden ist, weil z.B. versäumt worden ist, ein Obergutachten einzuholen (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992, a.a.O.).

    Da der Zahnersatz vollständig unbrauchbar war, entspricht die Schadenshöhe dem von der Krankenkasse anteilig geleisteten Honorar (vgl. BSG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - B 6 KA 74/00 B -, veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992, a.a.O., juris Rz. 30).

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Der Senat hat wie bereits das Sozialgericht in der Besetzung mit je einem Richter aus dem Kreis der Krankenkassen und der Kassenzahnärzte entschieden, da der geltend gemachte Anspruch Außenrechtsbeziehungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zur Krankenkasse betrifft (BSG, Urteil vom 3.Dezember 1997 - B 6 RKa 40/96 - BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 14a RKa 6/92 - SozR 3-5555 § 15 Nr. 1).

    Es handelt sich dabei auch bei einer weiten Auslegung des Begriffs nicht um einen Erstattungsanspruch (im Ergebnis ebenso zu § 149 SGG in der bis zur Aufhebung durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993, BGBl. I S. 50 geltenden Fassung: BSG, Urteil vom 21. April 1993, a. a. O.).

    Eine Pflicht zur Abführung des Erlöses des gegen den Zahnarzt festgesetzten Regressanspruchs steht unter dem Vorbehalt, dass sich dieser Regressanspruch durchsetzen lässt (BSG, Urteil vom 21. April 1993, a.a.O., juris Rz. 26).

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Schadensersatzansprüche - Feststellung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob der Regressanspruch auf mögliche Planungsfehler wegen der Einbeziehung des Zahns 38 gestützt werden kann oder ob die Klägerin mit diesem Einwand wegen der Genehmigung des Heil- und Kostenplans ausgeschlossen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 9/90 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 3, juris Rz. 30; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992, a. a. O., juris Rz. 17).

    Die im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten sind im gerichtlichen Verfahren urkundlich verwertbar (BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 14a/6 RKa 9/90 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 3).

  • BSG, 29.06.2001 - B 6 KA 74/00 B

    Höhe des Schadensersatzanspruchs in der vertragszahnärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Da der Zahnersatz vollständig unbrauchbar war, entspricht die Schadenshöhe dem von der Krankenkasse anteilig geleisteten Honorar (vgl. BSG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - B 6 KA 74/00 B -, veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992, a.a.O., juris Rz. 30).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 64/03 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Festsetzung eines Schadensregresses wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Die Krankenkasse kann nicht selbst unmittelbar gegen den Zahnarzt vorgehen, weil und solange die vertragszahnärztlichen Institutionen diesem gegenüber im Hinblick auf seine fortbestehende Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung noch Regelungsgewalt besitzen (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 6 KA 64/03 R - SozR 4-5555 § 12 Nr. 1, juris Rz. 13, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.01.1993 - 5 U 1289/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, das die Leistung in Gestalt des Zahnersatzes für den Patienten jedenfalls dann kein Interesse hat, wenn der Zahnersatz mangelhaft ist und sich ein mangelfreier Zahnersatz nicht durch eine - dem Üblichen entsprechende - Nachbehandlung, wie z.B. Einschleifen, herstellen lässt, sondern völlig unbrauchbar bzw. wenn eine Neuherstellung des Zahnersatzes erforderlich ist (OLG Hamburg, Urteil vom 25. November 2005 - 1 U 6/05 - OLGR 2006, 128; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Mai 2000 - 8 U 133/99 - AHRS 2695/303; OLG Koblenz, Urteil vom 7. Januar 1993 - 5 U 1289/92 - MedR 1994, 30; OLG Köln, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 U 100/76 - VersR 1977, 843).
  • BSG, 15.06.1998 - B 6 RKa 40/96

    Gegenstandswert im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Der Senat hat wie bereits das Sozialgericht in der Besetzung mit je einem Richter aus dem Kreis der Krankenkassen und der Kassenzahnärzte entschieden, da der geltend gemachte Anspruch Außenrechtsbeziehungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zur Krankenkasse betrifft (BSG, Urteil vom 3.Dezember 1997 - B 6 RKa 40/96 - BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 14a RKa 6/92 - SozR 3-5555 § 15 Nr. 1).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Soweit die Beklagte geltend macht, dass die Neubestellung als ultimative Form der Nachbesserung anzusehen sei, mag dies im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Nacherfüllung im Werkvertragsrecht zutreffen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - VII ZR 303/84 - BGHZ 96, 111 = NJW 1986, 711).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 8 U 133/99

    Zahnmedizinische Indikation umfangreicher Verblockungen im Rahmen einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, das die Leistung in Gestalt des Zahnersatzes für den Patienten jedenfalls dann kein Interesse hat, wenn der Zahnersatz mangelhaft ist und sich ein mangelfreier Zahnersatz nicht durch eine - dem Üblichen entsprechende - Nachbehandlung, wie z.B. Einschleifen, herstellen lässt, sondern völlig unbrauchbar bzw. wenn eine Neuherstellung des Zahnersatzes erforderlich ist (OLG Hamburg, Urteil vom 25. November 2005 - 1 U 6/05 - OLGR 2006, 128; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Mai 2000 - 8 U 133/99 - AHRS 2695/303; OLG Koblenz, Urteil vom 7. Januar 1993 - 5 U 1289/92 - MedR 1994, 30; OLG Köln, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 U 100/76 - VersR 1977, 843).
  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 25/89

    Schadensersatzanspruch einer Ersatzkasse wegen Mängeln bei der prothetischen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 9/04
    Hierfür reicht die Tatsache, dass eine im Rahmen der Dienstleistung erbrachte Leistung mit Mängeln behaftet ist, allein nicht aus (BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992 - 14a/6 RKa 43/91 - SozR 3-5555 § 9 Nr. 1; BSG, Urteil vom 16. Januar 1991 - 6 RKa 25/89 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 2).
  • OLG Köln, 12.01.1977 - 2 U 100/76
  • OLG Hamburg, 25.11.2005 - 1 U 6/05

    Zahnarztvertrag: Vergütungsanspruch bei vollständiger Unbrauchbarkeit einer

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - L 5 KR 57/06

    Anspruch des Versicherten auf Zustimmung der Krankenkasse zu einem

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) liegt ein derartiges vertragswidriges Verhalten bei Zahnersatz dann vor, wenn dieser vollständig unbrauchbar und eine Nachbesserung nicht möglich oder dem Versicherten nicht zuzumuten gewesen ist (BSG, Urteil vom 16. Januar 1991, 6 RKa 25/89, SozR 3-5555 § 12 Nr. 2; Urteil vom 2. Dezember 1992, 14a/6 RKa 43/91, SozR 3-5555 § 9 Nr. 1; siehe auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Juni 2006, L 4 KA 9/04).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2014 - L 1 KA 2/12
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 20. Juni 2006, L 4 KA 9/04) sei .H die Zumutbarkeit nicht gesondert zu prüfen, wenn ohnehin eine vollständige,*tgege Neuanfertigung des Zahnersatzes erforderlich sei, Soritiein'eritheine die Möglichkeit zum Wechsel des ZahnariteSeübh sechderedit.

    In diesem Sinne werde offensichtlich die Rechtsprechung des BSG auch vom Bayerischen LSG (L 3 KA 533/02 vom 07. Juli 2004) und LSG SchleswigHolstein (Urteil vom 20. Juni 2006, L 4 KA 9/04) verstanden.

    Das BSG hat in seinen jüngeren Entscheidungen nur oftmals das Ergebnis auf beide Alternativen kumulativ gestützt, auch wenn es sich um alternative Fallgruppen handelt (so auch das weit überwiegende Verständnis der Instanzgerichte vgl. zB Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 20. Juni 2006, L 4 KA 9/04; Bay. LSG, Urteil vom 07.07.2004, L 3 KA 533/02).

  • AG Sondershausen, 07.09.2007 - 1 C 374/06
    Aus diesem Grunde ist es sachgerecht, dem Kläger, bei dem ohnehin eine vollständige Neuanfertigung des Zahnersatzes erforderlich ist, die Möglichkeit zum Wechseln des behandelnden Zahnarztes zuzugestehen, ohne dass die Zumutbarkeit einer erneuten Behandlung beim bisher behandelnden Zahnarzt im Einzelnen zu prüfen ist (vgl. Schleswig-Holstein Landessozialgericht Urteil vom 20.6.2006, AZ L 4 KA 9/04 und Hanesatisches OLG vom 25.11.2005, AZ 1 U 6/05).
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