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LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2003 - L 6 KA 18/02 |
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LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - L 6 KA 18/02 (https://dejure.org/2003,38061)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 30.01.2002 - S 15 KA 392/01
- LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2003 - L 6 KA 18/02
- BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77
Abtretung von Rentenansprüchen - Stammrecht - Zustellung von Bescheiden - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2003 - L 6 KA 18/02
Die hierdurch bestehende Bindung an die Klageänderung bzw. Nichtänderung als solche umfasst allerdings nicht die rechtliche Beurteilung, die das Sozialgericht dazu bewogen hat (vgl. BSGE 48, 159, 162 [BSG 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77] ).
- SG Landshut, 24.06.2022 - S 11 KG 1/20
Anspruch auf Kindergeld bei Unkenntnis über den Aufenthalt der Eltern
Dem Befriedungsgebot und der damit vom Gesetzgeber gewollten Rechtssicherheit in der Fortgeltung getroffener und nicht angefochtener Entscheidungen würde entgegenlaufen, dass in teilbaren Bescheiden nicht angegriffene Teile zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen und gegebenenfalls aufgehoben werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2003 - L 6 KA 18/02 -, Rn. 24 - 27 m. w. N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 16 KR 471/16 Ein Verwaltungsakt ist teilbar, wenn einzelne Teile selbstständig und unabhängig voneinander stehenbleiben oder aufgehoben werden können, wenn sie nicht in einem derartigen Zusammenhang zueinanderstehen, dass das Schicksal des einen Teils unabdingbar mit dem anderen Teil verbunden ist (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Januar 2003 - L 6 KA 18/02 -).