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   LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 5 KR 58/04   

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https://dejure.org/2005,31063
LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 5 KR 58/04 (https://dejure.org/2005,31063)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.06.2005 - L 5 KR 58/04 (https://dejure.org/2005,31063)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - L 5 KR 58/04 (https://dejure.org/2005,31063)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Mehrwertsteuer für Leistungen der Heilmittelerbringung; Kriterien für die Auslegung vertraglicher Regelungen im Leistungsrecht der Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 2/91

    Anspruch auf höhere Vergütung für physikalisch-therapeutische Behandlungen;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 5 KR 58/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG für die Auslegung vertraglicher Regelungen im Leistungsrecht der Krankenversicherung ist in erster Linie der Wortlaut der Leistungslegende maßgebend (z.B. Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 37/03 R - und vom 30. März 1993 - 3 RK 2/91 -).

    Bei einer solchen Rechtslage, nämlich der Wirkung der Verträge für eine Vielzahl von Personen bzw. von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ist es nicht zu beanstanden, dass der Rahmenvertrag in Anwendung der normativen Auslegung nach seinem objektiven Erklärungsinhalt ausgelegt wird (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 1993 - 3 RK 2/91 -).

  • BSG, 20.12.1983 - 6 RKa 19/82

    Honorar - Kassenarzt - Vertragsarzt - Honoraranspruch des Vertragsarztes -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 5 KR 58/04
    Und der Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit (§ 1 Abs. 1 SGB I) der Leistungserbringer dienen deren Honoraransprüche nicht (vgl. BSGE 56, 116, 117, 118 , [BSG 20.12.1983 - 6 RKa 19/82]Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1998 - L 6 KA 31/97 -), so dass kein Zinsanspruch besteht.
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 5 KR 58/04
    Ein Verwaltungsakt konnte nicht ergehen, weil sich die Klägerin und die Beklagte als juristische Person des öffentlichen Rechts gleichgeordnet gegenüber stehen (BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; Urteil des Senats vom 21. September 2004 - L 1 KR 92/03 -).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 37/03 R

    Vertragsarzt - Dialysebehandlung - keine gesonderte Abrechnung der Nr 273 EBM-Ä

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 5 KR 58/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG für die Auslegung vertraglicher Regelungen im Leistungsrecht der Krankenversicherung ist in erster Linie der Wortlaut der Leistungslegende maßgebend (z.B. Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 37/03 R - und vom 30. März 1993 - 3 RK 2/91 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.05.2004 - L 1 KR 92/03
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 5 KR 58/04
    Ein Verwaltungsakt konnte nicht ergehen, weil sich die Klägerin und die Beklagte als juristische Person des öffentlichen Rechts gleichgeordnet gegenüber stehen (BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; Urteil des Senats vom 21. September 2004 - L 1 KR 92/03 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.03.1998 - L 6 Ka 31/97
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - L 5 KR 58/04
    Und der Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit (§ 1 Abs. 1 SGB I) der Leistungserbringer dienen deren Honoraransprüche nicht (vgl. BSGE 56, 116, 117, 118 , [BSG 20.12.1983 - 6 RKa 19/82]Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1998 - L 6 KA 31/97 -), so dass kein Zinsanspruch besteht.
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