Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 22.07.2005 - L 3 AL 92/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); Ausschluss der Förderung durch BAB bei bereits abgeschlossener (erster) Berufsausbildung; Abgrenzung einer Schulausbildung von einer beruflichen Ausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Schleswig, 12.08.2004 - S 4 AL 80/03
- LSG Schleswig-Holstein, 22.07.2005 - L 3 AL 92/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
Umfang des Ausbildungsunterhalts
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 22.07.2005 - L 3 AL 92/04
Dass gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden kann (vergl. dazu § 6 Abs. 5 der Verordnung vom 22. April 1993), ändert an dem Berufsausbildungscharakter des Schulbesuchs nichts (vergl. dazu auch OLG Dresden, Beschl. v. 1. September 2004, 21 UF 515/04, wonach die Ausbildung zum Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten, Fachrichtung Umweltschutz, in einer Berufsfachschule auch, wenn damit zugleich die Fachhochschulreife vermittelt wird, nicht Teil der allgemeinen Schulbildung ist).
- LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 5285/05
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen …
Ob es sich dabei um einen anerkannten Ausbildungsberuf iSd § 60 Abs. 1 SGB III handelt, ist unerheblich (Anschluss an LSG Schleswig-Holstein 22.07.2005 - L 3 AL 92/04).Der erkennende Senat ist ebenso wie das Schleswig-Holsteinische LSG (Urteil vom 22.07.2005 -L 3 AL 92/04 -) der Auffassung, dass bereits derjenige von der Förderung ausgeschlossen ist, der einen Berufsabschluss erlangt hat, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, auch wenn er für die erste Ausbildung nicht oder nach einem anderen Gesetz (z.B. dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) gefördert worden ist.
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2006 - L 30 AL 217/02
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der Berufsausbildung - …
Mit weiterem Schreiben vom 21. August 2006 hat das Gericht dann auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 22. Juli 2005 - L 3 AL 92/04 - hingewiesen.Damit ist sowohl nach den praktischen Tätigkeitsfeldern einer Wirtschaftsassistentin als auch nach den Rechtsgrundlagen der Ausbildung von einer erstmaligen Ausbildung im Sinne von § 60 Abs. 2 SGB III bei einer Berufsausbildung zur Wirtschaftsassistentin auszugehen (so auch Schleswig- Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. Juli 2005, L 3 AL 92/04 sowie Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2006, L 8 AL 5285/05 - zitiert jeweils nach juris).
- LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16
Anspruch des Arbeitslosen auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe
Somit kann auch eine landes(schul)rechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen den Tatbestand des § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III a.F. dahingehend erfüllen, dass eine später begonnene Ausbildung, die für sich gesehen die Förderungsvoraussetzungen aus § 60 Abs. 1 SGB III a.F. erfüllt, an den strengeren Voraussetzungen für die Förderung einer zweiten Ausbildung zu messen ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 22. Juli 2005 - L 3 AL 92/04, juris, Rn. 34 f.). - LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 27/18 Diese Voraussetzung erfüllt - wie vorliegend - eine auf landesrechtlichen Vorschriften beruhende und landesrechtlich anerkannte Ausbildung (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R, BSGE 100, 6 m.w.N.; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R, EzB SGB III §§ 60-62 Nr. 2; LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 63/16, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 22. Juli 2005 - L 3 AL 92/04, juris).
- VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 22-IV-05 k) Seine am 13. Mai 2005 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde (Vf. 43-IV-05; Zeichen des Beschwerdeführers: ARBA/VGH) geht auf zwei am Sächsischen Landessozialgericht anhängige Berufungen (L 3 AL 91/04 und L 3 AL 92/04) zurück.